Der Prozess um die Tötung des 15-jährigen Dara K. endet mit Haftstrafen für die beiden Haupttäter.
Haftstrafen für HaupttäterUrteil im Mordprozess um getöteten Dara K. gefallen
Mit einem Mordurteil endete am Mittwoch der emotionale Strafprozess um die Entführung und Tötung des 15-jährigen Dara K. im Mülheimer Hafen im vergangenen März. Joshua M. (19), der die tödlichen Messerstiche ausgeführt hat, muss nach Jugendstrafrecht für neun Jahre in Haft. Mittäter Mahmut Y. (27) soll nach dem Willen des Landgerichts sogar lebenslang ins Gefängnis.
Köln: Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mordes
Für den Vorsitzenden Richter Ansgar Meimbach und dessen Kammer stand fest, dass die beiden Haupttäter den Jugendlichen vor einer Gaststätte in Mülheim unter Vorhalt einer Schrotflinte entführt und zu einer abgelegenen Insel am Hafen verbracht hatten. Dort sollte Dara K. laut Gericht für schwelende Streitigkeiten um Drogengeschäfte und „Ungehorsam“ bestraft werden.
Der ältere Angeklagte hatte die Entführung zwar eingeräumt, den Mord aber komplett seinem Komplizen zugerechnet. Der habe Dara nur schlagen sollen, habe dann aber zum Messer gegriffen. Joshua M. sei völlig ausgerastet und habe dem 15-Jährigen die Klinge schließlich auch viermal in die Brust gerammt. „Was hast du getan?“, will der 27-Jährige gerufen haben.
Köln: Gericht glaubt dem älteren Angeklagten nicht
Das Gericht bezeichnete die Aussagen des 27-Jährigen als völlig unglaubwürdig. Nach dem Bericht der Rechtsmedizin, die keinerlei Abwehrverletzungen bei Dara K. festgestellt hatte, spreche alles für einen weiteren Täter, der das Opfer in Schach gehalten habe. Joshua M. hatte berichtet, sein Komplize habe den Jungen die ganze Zeit mit der Schrotflinte bedroht.
Für ein aktives Eingreifen des 27-Jährigen sprach laut des Richters auch, dass dieser nach der Tat seine Jacke und Mütze entsorgt habe. Das mache nur Sinn, wenn dieser Blutspuren vom Opfer darauf vermutet habe. Mit zwei weiteren Mittätern wurde danach noch die Kleidung von Dara verbrannt – ein 20-Jähriger erhielt wegen Beihilfehandlungen zwei Jahre Gefängnis.