Urteil im Rizin-Bomber-ProzessAcht Jahre Haft für Kölnerin Yasmin H.
Köln – Zu acht Jahren Haft hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Freitag die Kölner Islamistin Yasmin H. verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte vorige Woche neun Jahre gefordert. Der 6. Strafsenat hält die 44-Jährige für schuldig, gemeinsam mit ihrem Mann Sief Allah H. spätestens ab September 2017 in Chorweiler einen dschihadistisch motivierten Sprengstoffanschlag in Deutschland vorbereitet zu haben, bei dem der hochgiftige Biokampfstoff Rizin durch eine Splitterbombe verbreitet werden sollte.
Ziel sei gewesen, „Andersgläubige“ umzubringen und in der deutschen Bevölkerung „ein Klima der Angst und Verunsicherung" zu schaffen. „Mit hoher Wahrscheinlichkeit“ wären zahlreiche Menschen gestorben und verletzt worden.
Ehemann Sief Allah H. zu zehn Jahren Haft verurteilt
Bereits im März hatte der Staatsschutzsenat unter Vorsitz von Jan van Lessen den 31-jährigen Ehemann zu zehn Jahren Haft verurteilt und in der Begründung keinen Zweifel an der Mittäterschaft seiner Frau gelassen. Verteidigerin Seda Başay-Yıldız wies am Freitag in ihrem Plädoyer erneut den Hauptvorwurf der Anklage zurück, ihre Mandantin sei an der Vorbereitung eines Attentats beteiligt gewesen und habe eine biologische Waffe hergestellt; davon sei sie freizusprechen. Für die anderen angeklagten Taten beantragte sie eine zweijährige Bewährungsstrafe.
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Yasmin H., die 2004 vom Christentum zum Islam konvertiert ist, hatte zugegeben, ihren Mann bei seinen zwei Versuchen unterstützt zu haben, aus der Türkei nach Syrien einzureisen, um sich dort der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) als Kämpfer anzuschließen. Damit hat sie Beihilfe zur Vorbereitung ein schweren staatsgefährdenden Gewalttat geleistet. Den Richtern hielt Başay-Yıldız vor, sich schon im November „festgelegt" und gegen das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung verstoßen zu haben. In ihrem letzten Wort sagte die Angeklagte: „Ich habe keinen Grund zu lügen und zu täuschen. Ich habe definitiv hier in Deutschland keinen Anschlag geplant und vorbereitet und nie vorgehabt, einen durchzuführen.“
Jeden Tag in Haft leide sie unter der Trennung von ihren Kindern, sagte die siebenfache Mutter. Sie wolle „die Haftzeit sinnvoll nutzen“ und Abitur machen.
Senat glaubt der Version des Ehepaares nicht
Eine Vielzahl von Beweismitteln, darunter in den Wohnungen der Eheleute sichergestellte Asservate, belegt nach Überzeugung des Senats, dass Yasmin H., die seit Juli 2018 im Gefängnis sitzt, an der Anschlagvorbereitung mitgewirkt hat. Nach den Erkenntnissen der Ermittler war das Paar bei der Herstellung eines Sprengsatzes weit vorangekommen und hatte aus im Internet bestellten Rizinunsbohnen bereits eine beträchtliche Menge Gift gewonnen, als Sief Allah H. am 13. Juni 2018 festgenommen wurde. Im Prozess räumte er ein, sich in seiner Heimat Tunesien, wo er 2015 seine deutsche Frau geheiratet hat, radikalisiert zu haben.
Ebenso gestand er, an einer Bombe gebaut, Rizin hergestellt und damit experimentiert zu haben - allerdings nicht, um in Deutschland einen Anschlag zu verüben, sondern um sich Fertigkeiten für den Kampf in den Reihen des IS anzueignen. Vor seiner Frau habe er sein Tun verheimlicht.
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Der Senat geht jedoch davon aus, dass beide zusammen den Terrorplan entwickelt haben und bei der Umsetzung „arbeitsteilig“ vorgegangen sind. Die Gesinnung, die zum Entschluss geführt habe, ein Attentat zu begehen, werde zum Beispiel von Dateien mit radikalislamischem Inhalt belegt, das auf den Mobiltelefonen der Eheleute gefunden wurde. Für die Gewaltbereitschaft Yasmin H.s sprächen auch Zeugenaussagen von Nachbarinnen. So soll sie zu ihrem Sohn gesagt haben: „Wenn du mal groß bist, wirst du auch ein Attentäter und kannst dich in die Luft sprengen.“
Der Prozess hatte am 7. Juni 2019 begonnen. Bis zum 20. März wurde gegen das Ehepaar gemeinsam verhandelt. Weil Yasmin H.s Verteidiger mit ihrem Antrag, die Hauptverhandlung wegen der Corona-Krise zu unterbrechen, keinen Erfolg hatten, verließen sie an diesem Tag unter Protest den Saal. Darauf trennte der Senat das Verfahren gegen die Frau ab. Dass es noch so lange bis zur Verurteilung gedauert hat, liegt daran, dass die Verteidiger eine Fülle weiterer Beweisanträge stellten. Der Senat wies die allermeisten zurück. Wiederholt warf van Lessen den Anwälten vor, den Prozess zu verschleppen.