- Hat Ismael M. tatsächlich mit einer Paketbombe gedroht — oder wurde er nur falsch verstanden?
- Das war die entscheidende Frage im Prozess vor dem Kölner Gericht.
- Der Mitarbeiter eines Internet-Anbieters fühlte sich jedenfalls bedroht.
Köln – Hört man Ismail M. zu, ist man geneigt, seine profunden Deutschkenntnisse zu bewundern. Der Informatiker, gebürtig aus Eritrea, spricht fließend deutsch, allerdings macht sein ausgeprägter Akzent es schwierig, ihn hin und wieder trotz korrekter Diktion zu verstehen. Regt er sich auf, wird die phonetische Kommunikation zusätzlich erschwert, obwohl die Wortwahl des Angeklagten präzise ist. Ein Aspekt, der im Gerichtssaal offenkundig wird und entscheidend ist für den Ausgang des Prozesses.
Im Saal musste sich M. wegen "Störung des öffentlichen Friedens" auf der Anklagebank einfinden. Ismail M. ist eines ganz wichtig: "Ich lebe seit Jahren in Deutschland, habe mich stets korrekt verhalten",, Immer wieder betont er mehrfach seine weiße Weste und dass er sich noch nie strafrechtlich etwas hat zuschulden kommen lassen. Hat M. am Telefon nun von einer "Paketbombe" gesprochen, die er zuschicken wollte oder war lediglich von einer "Box" die Rede, die an den Empfänger zurück gehen sollte ? Box oder Bombe? War alles nur ein Missverständnis?
Zwei Internet-Verträge
Das ist die entscheidende Frage. Der Mitarbeiter eines Internet-Anbieters jedenfalls bekam es mit der Angst zutun, als er den höchst aufgeregten M. am Telefon hatte. In dem Gespräch ging es um einen Internet-Anschluss, der nach einem ewigen Hin- und Her vom Anbieter gesperrt worden war. M. hatte zwei Internet-Verträge für seinen Computer zu Hause abgeschlossen, bowohl ein Vertrag nach Auskunft eines Technikers durchaus gereicht hätte. Gleichwohl hatte ihm sein Anbieter eine zusätzliche Fritzbox geschickt, die M. jedoch gar nicht haben wollte, was ihn am Telefon zunehmend wütender machte, da er doppelt zur Kasse gebeten wurde.
Der Mitarbeiter am Telefon verweigerte jedoch irgendwann die Zuständigkeit, legte ihm nahe, eine andere Stelle innerhalb des Hauses anzurufen, offensichtlich hatte er M. nur schwer verstehen können, denn der war sehr aufgeregt und redete sich immer mehr in Rage. Und erklärte offensichtlich in drohendem Unterton, dem Anbieter die Box im Paket zurückzusenden.
Anklage wegen Bedrohung und Störung des öffentlichen Friedens
Der Mitarbeiter hingegen verstand "Paketbombe" und prompt wurde eine Anzeige daraus. Laut Anklage habe M. mit dieser Äußerung dem Mitarbeiter "einen Mord angedroht und polizeiliche Maßnahmen ausgelöst", so dass von einer Bedrohung und Störung des öffentlichen Friedens auszugehen sei. Entscheidend wäre die Aussage des Mitarbeiters von Vodafone gewesen, der in Kiel im Callcenter sitzt. Doch die weite Anreise hatte das Gericht zunächst aus Kosten- und Verhältnisgründen zunächst nicht angeordnet.
Letztlich sei nicht auszuschließen, dass der nicht vorbestrafte Angeklagte sich in Rage geredet habe und deshalb am Telefon falsch verstanden wurde. Das Verfahren wurde daraufhin im allseitigen Einverständnis auf Kosten der Staatskasse eingestellt.