Wer bezahlt bei einem Notfall die Rechnung für den Rettungswagen? Eine Helferin aus Köln stellte sich diese Frage.
Kölner Feuerwehr erklärtWer bezahlen muss, wenn man für Hilfsbedürftige den Rettungswagen ruft
Es sind Szenen, die sich in Köln immer wieder abspielen: Ein Obdachloser liegt offenbar bewusstlos am Straßenrand. Menschen gehen achtlos an ihm vorbei. Julia H. (37) ist stehengeblieben.
Sie hat einen hilfsbedürftigen Mann auf den Kölner Ringen gesehen und einen Rettungswagen (RTW) gerufen. Gerade in der kalten Jahreszeit besteht für obdachlose Menschen eine erhöhte Gefahr. Für ihre Zivilcourage hat Julia H. viel Lob erhalten. Doch aus Sicht von einigen obdachlosen Menschen hat sie die Situation für den Mann nur verschlimmert. So stellte sie sich die Frage: „Habe ich richtig gehandelt?“
Köln: Obdachloser Mann lag regungslos auf dem Gehweg
Es war an einem Tag, an dem sich Julia H. mit ihrem Mann im Filmpalast auf dem Hohenzollernring einen Film angesehen hatte. In der Nähe des Kinos entdeckte sie den regungslosen Obdachlosen. „Der Mann lag da am helllichten Tag bewusstlos mitten auf dem Gehweg vor einem Supermarkt. Es war kurz nach 15 Uhr. Ich konnte ihn nicht einfach so liegenlassen und habe ihn angesprochen. Er war aber nicht ansprechbar“, schildert die Verkäuferin.
So wählte sie den Notruf. Die Leitstelle habe ihr gesagt, dass sie den Mann in die stabile Seitenlage drehen soll. Neben dem bewusstlosen Mann saßen zwei weitere obdachlose Menschen. „Als sie gemerkt haben, dass ich einen RTW gerufen habe, wurden sie sauer. Sie haben befürchtet, dass der Mann die Kosten für den Rettungswagen zahlen muss. Daran habe ich gar nicht gedacht. Ich wollte dem Mann nur helfen“, sagt sie.
Nach zweieinhalb Minuten sei ein RTW zum Einsatzort gekommen und habe sich um den Mann, der dann wieder ansprechbar war, gekümmert. Einer der Rettungssanitäter habe ihr gesagt, dass sie genau richtig gehandelt habe.
Köln: Helferin offenbar von obdachloser Frau beleidigt
Eine obdachlose Frau aber habe sie übel beleidigt und bedroht. „Dann bin ich da weggegangen“, so die Helferin. Ihr Erlebnis schilderte sie in einem Beitrag im Kölner Nett-Werk auf Facebook, auf den sie Hunderte positive Rückmeldungen erhalten hat. Doch die Frage, ob der Obdachlose nun die RTW-Kosten tragen muss, beschäftigte sie weiterhin. Denn: Ein RTW-Einsatz kostet 609 Euro. „So oder so“, sagt Julia H., „ich würde auch nächstes Mal Hilfe rufen.“
Feuerwehr-Sprecher Ulrich Laschet erklärt: „Weder die Dame noch der Mann müssen die Kosten des Einsatzes zahlen. Die Frau hat guten Gewissens den Notruf abgesetzt. Darauf kommt es auch an.“ Bei einem Notfall können also alle einen Rettungswagen rufen, ohne zu befürchten, für die Kosten aufkommen zu müssen.
Doch es gibt auch andere Fälle. Laut Gesetz müsse der Verursacher oder die Verursacherin eines Einsatzes für die Kosten aufkommen. Und wer vorsätzlich, grundlos, grob fahrlässig oder aus Spaß einen RTW ruft, wird zur Kasse gebeten. Wird nachgewiesen, dass jemand grundlos einen RTW gerufen hat, gibt es eine Anzeige wegen Missbrauch des Notrufs.
Im Kölner Süden gab es laut des Sprechers eine Telefonzelle, von der regelmäßig falsche Notrufe ausgingen. Die Polizei habe sich dann auf die Lauer gelegt und den Mann identifiziert. Er wurde angezeigt, mit Stimmvergleichen ermittelte die Polizei, wie viele falsche Notrufe er getätigt hat. Die musste er dann alle bezahlen. (red)
Diese Geschichte erschien zuerst bei Express.de