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„Unmut in der Bevölkerung“Zahl der Wohnmobile in Köln steigt massiv – Wo dürfen sie parken?

Lesezeit 4 Minuten
Viele Campervans in einer Straße in Neuehrenfeld.

Viele Campervans knubbeln sich in einer Straße in Neuehrenfeld.

Seit 2019 ist die Zahl der Wohnmobile in Köln um 3707 Exemplare gestiegen. Wie lange sie teils ohne Bewegung stehen, ärgert Anwohner.

Ein beschriebenes Blatt Papier an der Windschutzscheibe in der Försterstraße in Neuehrenfeld dokumentiert Kölns Kampf um Parkplätze, insbesondere für Wohnmobile und Campervans. Auf dem Blatt Papier hinter Klarsichtfolie an einem „Bulli“ hieß es am 18. August: „Dies ist kein Standplatz für Wohnmobile, sondern ein öffentlicher Parkplatz für Menschen, die hier wohnen.“ Offenbar der Halter hat darunter geschrieben: „Das Auto steht hier seit Sonntag. Kannst gerne bei uns auf'n Kaffee vorbeikommen. Wir wohnen direkt gegenüber.“ Dahinter ist in Smiley gesetzt.

Wo Wohnmobile parken, ist eine Frage, die drängender wird in Köln. Laut Stadt ist die Zahl der Wohnmobile von 2019 bis August 2024 um knapp 65 Prozent gestiegen – von 5742 auf 9449. Die Corona-Pandemie gilt als Treiber dieser Entwicklung. Insgesamt waren Ende 2023 in Köln 585.100 Kraftfahrzeuge zugelassen. Hat der Verfasser der Beschwerde an der Windschutzscheibe also Recht? Oder regt er sich zu Unrecht auf?

Ein Zettel an einem „Bulli“ in Köln.

Ein Zettel an einem „Bulli“ in Köln.

John Bexkens, Vizepräsident der Reisemobil-Union, sagt zum Parken der Wohnmobile in Großstädten: „Natürlich ist das kritisch und führt zu Unmut in der Bevölkerung.“ Bexkens wohnt in Troisdorf, er sagt: „Das ist ein Problem. Aber was soll man dagegen machen?“ Die Reisemobil-Union setzt sich laut eigener Aussage für die Rechte von Reisemobil-Nutzern ein.

Und auch die Stadt Köln urteilt: „Wohnmobile dienen in der Regel der Freizeitgestaltung und nicht der Sicherstellung der Grundmobilität. Insbesondere wegen der Größe solcher Fahrzeuge ist ein längeres Parken innerhalb des beengten städtischen Kernbereiches grundsätzlich zu vermeiden. Damit werden Einengungen des Verkehrsraums und Sichtbehinderungen, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, sowie Schäden an den Stellplätzen durch zu hohe Gewichtsbelastungen weitgehend reduziert.“ Campervans und Bullis werden zu den Wohnmobilen gezählt, wenn sie als Sonderfahrzeuge zugelassen sind.

Straßenverkehrsordnung erlaubt es

Rein rechtlich ist das Parken der Wohnmobile aber erlaubt, so steht es in der Straßenverkehrsordnung. Darauf weist die Kölner Verwaltung hin. „Der Gesetzgeber trifft keine besonderen Einschränkungen bezüglich des Parkens mit Wohnmobilen auf öffentlichen Parkflächen.“

Anders ist bei Wohnwagen, sie dürfen ohne Zugfahrzeug nur zwei Wochen stehen bleiben. Aber ebenfalls in einer Neuehrenfelder Straße nahe der Försterstraße steht ein Wohnwagen, dessen Pflanzenbewuchs zumindest darauf schließen lässt, dass er schon länger als zwei Wochen steht. Laut Bexkens Aussage sind in den Niederlanden nur zwei Tage Standzeit im öffentlichen Raum erlaubt.

Vorschlag der Ehrenfelder CDU abgelehnt

Auch in der Kölner Politik ist das Thema angekommen, die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat sich damit in diesem Jahr beschäftigt (wir berichteten). Die CDU hatte dazu einen Antrag formuliert, in dem es heißt: „Das Abstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen in der Zeit, in der sie nicht genutzt werden, stellt im öffentlichen Straßenraum ein Problem dar. Gerade in Gebieten mit einer Wohnnutzung wird das Dauerparken von Wohnmobilen oder das Abstellen auf einem PKW-Parkplatz von Wohnwagen als belästigend empfunden.“

Laut CDU stünden in Ehrenfeld in Gewerbegebieten Hallen leer, es müsse doch gelingen, das besser zu steuern. Die CDU schlug vor, dass die städtische Köln-Business Anbieter solcher Hallen finden soll. Letztlich lehnte die Bezirksvertretung den Antrag aber mehrheitlich ab.

Wohnmobil-Brand bremst Linie 13 aus

Vor allem die Hochbahn der Linie 13 am Parkgürtel hat sich mittlerweile zum beliebten Stellplatz für Wohnmobile und Vans entwickelt. 2017 war ein Wohnmobil weiter nördlich an der Haltestelle Neusser Straße/Gürtel ausgebrannt und hatte den Beton der Hochbahn-Konstruktion derart beschädigt, dass die Linie 13 eine Zeit lang nur Tempo 30 fahren durfte.

Parkflächen als reine Auto-Parkplätze ausweisen, will die Verwaltung nicht. Das verdränge das Problem nur in andere umliegende Gebiete. „Die Stadtverwaltung sieht daher in der reinen Beschränkung durch Ausweisung auf Pkw-Stellplätze keine Lösung der Nutzungsansprüche an den öffentlichen Parkraum. Zumal durch eine derartige Beschilderung auch Transporter wie Handwerkerfahrzeuge von der Nutzung ausgenommen wären.“

Neue Gebührenordnung für Bewohner

Wie groß aber etwa Autos sind, spielt dagegen ab dem 1. Oktober eine Rolle beim Parken. Ab diesem Tag gilt die neue Gebührenordnung für das Bewohnerparken: Statt 30 Euro jährlich müssen Antragsteller dann 100 Euro zahlen.

Allerdings schränkt die Stadt ab Oktober ein. Halter von Autos, die länger als 5,60 Meter sind, erhalten anders als bisher keinen Ausweis mehr. Die Verwaltung argumentiert in diesen Fällen ebenfalls mit der Verkehrssicherheit. Stadtweit sind davon laut Verwaltung aber nur 105 Autos betroffen, die nicht als Wohnmobil gelistet sind, demnach handelt es sich um Transporter wie etwa einen VW Caddy.

Ausweis auch für Wohnmobilhalter möglich

Zum Vergleich: Von den 9449 Wohnmobilen sind 590 Exemplare länger als 5,60 Meter. Das entspricht rund 6,2 Prozent. Anders als zuletzt berichtet dürfen Wohnmobil-Halter aber einen Bewohnerparkausweis beantragen. Sie erhalten ihn, „wenn es sich um das einzige dem Haushalt zur Verfügung stehende Fahrzeug handelt und die Länge von 5,60 Meter nicht überschritten wird“.

Ab 1. März 2025 gilt die neue Gebührenordnung und es endet die Zeit der Pauschale von 100 Euro. Je nach Länge des Autos kostet der Ausweis dann bis auf Ausnahmefälle 100, 110 und 120 Euro jährlich.