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Von 30 auf 100 EuroBewohnerparken in Köln wird zum 1. Oktober um 233 Prozent teurer

Lesezeit 3 Minuten
Ein Parkscheinautomat mit dem roten Punkt für das Anwohnerparken.

Ein Parkscheinautomat mit dem roten Punkt für das Anwohnerparken.

Der Kölner Stadtrat hat die Erhöhung der Gebühren für den Anwohnerparkausweis beschlossen. Im ersten Schritt steigen sie von 30 auf 100 Euro.

Der Kölner Stadtrat hat am Mittwochnachmittag mehrheitlich die Erhöhung der Gebühren des Anwohnerparkausweises von 30 auf 100 Euro jährlich beschlossen. Das entspricht einem Plus von 233 Prozent. Die neue Gebühr gilt vorerst nur für fünf Monate zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar 2025. Heißt: Wer in dieser Zeit einen neuen Ausweis für ein Jahr beantragt, muss 100 statt 30 Euro zahlen. Oder 65 Euro für ein halbes Jahr.

Grüne, CDU, Linke, Volt und Einzelmandatsträger Thor Zimmermann stimmten dafür, „Die Fraktion“ enthielt sich und SPD, FDP und AfD stimmten dagegen.

Noch höhere Gebühren ab März

Wer jetzt quasi vorsorglich seinen Bewohnerparkausweis schnell um ein Jahr verlängern will, um 30 statt 100 Euro jährlich zu zahlen: Laut Gebührenordnung können Bürgerinnen und Bürger erst 90 Tage vor dem Ende der Gültigkeit eine neue Verlängerung beantragen.

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Ab dem 1. März entfällt die Pauschale von 100 Euro, sie richtet sich hingegen nach der Länge des Autos und beträgt zwischen 100 und 120 Euro jährlich. Für Autos mit einer Länge bis zu 4,10 Metern sind 100 Euro jährlich fällig, ihr Anteil liegt bei rund 25 Prozent. Der Ausweis für Autos, die länger als 4,71 Meter sind, kostet pro Jahr 120 Euro. Sie machen ebenfalls 25 Prozent aus. Für die Wagen dazwischen müssen jährlich 110 Euro bezahlt werden, rund 50 Prozent der Autos in Köln sind zwischen 4,11 und 4,70 Meter lang. Für Fahrzeuge, die länger als 5,60 Meter sind, gibt es zukünftig keine Ausweise mehr.

Anwohnerparken in Köln: Ausweis garantiert keinen Parkplatz

Ende 2022 hat es laut Stadt 61.020 Anwohnerparkausweise gegeben. Die 47 Anwohnerparkgebiete in Köln sind mit einem roten Punkt an den Parkscheinautomaten gekennzeichnet. In diesen Zonen dürfen Inhaber des Ausweises kostenfrei parken beziehungsweise sie zahlen nur die jährliche Gebühr von 30 Euro. Den Ausweis legen Besitzer üblicherweise hinter die Windschutzscheibe. In den 47 Gebieten gibt es 51.400 Parkplätze für die 61.020 Besitzer der Ausweise. Er garantiert also keinen Parkplatz.

Im Rat gab es am Mittwoch noch einige Verunsicherung um formale Fragen. Der Hauptausschuss des Rates hatte die ab Oktober gültige Gebührenordnung schon am 22. Juli per Eilbeschuss beschlossen, damit die Verwaltung den Start zum 1. Oktober umsetzen kann.

Wie sollte der Rat das Votum des Rates behandeln?

Doch der Beschluss erfolgte „vorbehaltlich der Zustimmung aller Bezirksvertretungen“ und der Rat muss den Beschluss auch nochmal bestätigen. Doch die neun Bezirksvertretungen tagten vor der Ratssitzung am Mittwoch noch nicht, da die Sommerpause gerade erst vorbei ist. Die Bezirksvertretungen konnten nun per Dringlichkeitsanhörungen abstimmen, also stellvertretend für die jeweiligen Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister sowie ein Mitglied der jeweiligen Bezirksvertretung.

Allerdings stimmte die BV Chorweiler dagegen, eine Zustimmung „aller Bezirksvertretungen“ war damit nicht mehr möglich. Der stellvertretende Bezirksbürgermeister Inan Gökpinar (SPD) begründete sein Nein damit, dass er die Dringlichkeit nicht sehe.

Damit stand am Mittwoch die Frage im Raum, ob der Rat überhaupt entscheiden darf oder ob der Stadt juristische Probleme drohen, wenn sie die höheren Gebühren einführt. Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) verneinte das in der Sitzung, die Verwaltung teilte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ mit: „Soweit die Bezirksvertretungen bis dahin von der Gelegenheit der Stellungnahme Gebrauch gemacht haben, kann er diese berücksichtigen. Soweit der Rat die Vorlage beschließt, kann der Beschluss umgesetzt werden.“