Apotheken-Verband zu Kölner Fall„Brauchen strenge Kontrollen für Arznei-Herstellung“
- Thomas Preis, Vorsitzender der Apothekerverbände Köln und Nordrhein, äußert sich im Interview zu dem Fall in Köln-Longerich.
- Eine Schwangere und ihr Baby starben, nachdem sie offenbar eine verunreinigte Glukosemischung erhielten
- Die Standards bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sind hoch. Wie konnte es dennoch zur Verunreinigung kommen?
Köln – Thomas Preis ist Vorsitzender der Apothekerverbände Nordrhein und Köln. Im Interview spricht er über den Fall eines toxischen Glukosepräparats, das in einer Apotheke in Köln-Longerich angeboten wurde. Das Mittel soll zum Tod einer 28-jährigen Kölnerin und ihre jungen Babys geführt haben.
Welche Arzneimittel dürfen Apotheken herstellen?
Preis: In der Regel können in jeder Apotheke alle Medikamente hergestellt werden. Dies sind Teemischungen, Hautsalben, Kapseln, oder auch Tropfen. Spezialisierte Apotheken stellen auch Infusionen her. Die etwa 19.000 Apotheken stellen schätzungsweise 13 Millionen Medikamente qualitätsgesichert selbst her – vor allem solche, die die Industrie nicht anbieten kann. Denn in vielen Fällen gibt es für den spezifischen Arzneimittelbedarf eines Patienten kein industriell hergestelltes Fertigarzneimittel. Apotheken schließen diese Lücke, indem sie auf ärztliche Verschreibung hin individuelle Rezepturen anfertigen. Rezepturen bilden somit eine zentrale Säule der Arzneimittelversorgung.
Nach welchen Standards werden Arzneimittel in Apotheker hergestellt?
Die Herstellung gehört zur Ausbildung des Apothekers. Die Ausstattung für die Herstellung der Arzneimittel ist in jeder Apotheke vorhanden. Die Regeln sind in speziellen Herstellungsvorschriften für Apotheken festgelegt.
Selbstverständlich verfügt das pharmazeutische Fachpersonal, das Arzneimittel herstellt (PTA, Pharmazeutisch-technische-Assistent), über eine spezielle Ausbildung. Dabei arbeiten PTAs immer unter der Aufsicht eines Apothekers der ein Hochschulstudium absolviert hat.
Wer kontrolliert diese Standards?
Arzneimittel sind „Waren besonderer Art“ und unterliegen höchsten Qualitätsanforderungen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ihre Herstellung und Kontrolle sind streng. Die Qualität der Herstellung von Arzneimitteln wird über ein umfassendes Qualitätssicherungssystem sichergestellt. Vor diesem Hintergrund werden Apotheken regelmäßig von den Aufsichtsbehörden der Städte und Kreise kontrolliert. Dazu gehören auch unangemeldete Personalkontrollen. Dabei wird die Anwesenheit von ausreichend pharmazeutischem Fachpersonal in allen Bereichen der Apotheke geprüft.
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Welche Sanktionen gibt es bei Missachtung der Standards?
Die Sanktionen reichen von Geldstrafen bis zum Entzug der Berufserlaubnis.
Wie kann, wie im Longericher Fall, eine „toxische Substanz“ in den Behälter des Glukosegemischs gelangen?
Da es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handelt und uns nähere Umstände nicht bekannt sind, können wir zu diesem Verfahren nicht weiter Stellung nehmen. Wir setzen hier auf eine schnelle Aufklärung der Ermittlungsbehörden. Wir sind tief betroffen von den tragischen Todesfällen in Köln.
Ist die Heilig-Geist-Apotheke in Longerich den Apothekerverbänden Köln oder Nordrhein in der Vergangenheit in irgendeiner Form aufgefallen – negativ wie positiv?
Die Apotheke wird nach unserer Kenntnis von einem fachlich und persönlich sehr engagiertem Apothekerkollegen geführt.