Köln – Die Auseinandersetzung um die geplante Erweiterung des FC-Trainingsgeländes im Äußeren Grüngürtel hat am Montag erneut Fahrt aufgenommen. Die Bezirksregierung hat die für den Ausbau notwendige Änderung des Flächennutzungsplans genehmigt. Der 1. FC Köln ist damit seinem Ziel einen Schritt näher gekommen, am Geißbockheim drei neue Kunstrasenplätze und ein Leistungszentrum zu bauen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jetzt die Bagger anrücken können. Die Stadtverwaltung muss nun zunächst die Änderung des Flächennutzungsplans und dann den Bebauungsplan im Amtsblatt öffentlich bekanntgeben. Erst danach sind beide rechtlich wirksam – die Stadt könnte dem FC anschließend eine Baugenehmigung erteilen. Das kann angesichts der Geschwindigkeit der Bauverwaltung erfahrungsgemäß einige Monate dauern.
Bürgerinitiative will sich durch alle Instanzen klagen
Genau in dem Moment, in dem der Bebauungsplan im Amtsblatt bekannt gegeben wird, will die Bürgerinitiative „Grüngürtel für Alle“ jedoch ohnehin beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster Klage einreichen. „Wir sind bestens für eine juristische Auseinandersetzung gerüstet – auch finanziell“, sagte Sprecher Friedmund Skorzenski am Montag im Gespräch mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Die Bürgerinitiative sei auf einen mehrjährigen Rechtsstreit vorbereitet. „Sollten wir beim OVG Münster kein Gehör finden, werden bis zur nächsthöheren Instanz, dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gehen“, kündigte Skorzenski an.
Die Bürgerinitiative vertritt die Ansicht, dass der 1. FC Köln nicht im Grüngürtel bauen darf, da dieser unter Natur- und Denkmalschutz steht. Die Aktivisten forderten den Bundesligisten mehrfach auf, die neuen Teile des Trainingsgeländes an einen anderen Standort zu verlegen – wie etwa auf eine Ackerfläche in Marsdorf, auf die der Großmarkt verlagert werden sollte, was inzwischen aber nicht mehr sicher ist.
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Der 1. FC Köln will hingegen seine Tradition im Grüngürtel fortsetzen und beruft sich darauf, alle formalen Wege eines Bebauungsverfahrens penibel eingehalten zu haben. Die drei neuen Trainingsplätze für Jugendspieler sollen auf einem Abschnitt des Grüngürtels entstehen, den die Bürgerinitiative Gleueler Wiese nennt. Der Klub will das dazugehörige Leistungszentrum auf einer benachbarten Fläche errichten, die bereits jetzt bebaut ist.
1. FC Köln kündigt Gespräche mit der Stadt Köln an
„Wir freuen uns, dass die Bezirksregierung unser Verfahren zum Flächennutzungsplan genehmigt hat“, sagte FC-Geschäftsführer Alexander Wehrle am Montag. Diese Entscheidung sei die Grundlage, um die Pläne zur Erweiterung des Geißbockheims umzusetzen. „Über die weiteren Schritte werden wir uns jetzt mit der Stadt Köln abstimmen“, sagte Wehrle. Die Frage, wann der FC konkret mit den Bauarbeiten beginnen will, blieb unbeantwortet.
Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass der Bundesligist zunächst die Trainingsplätze bauen wird. Sollten die Gerichte später entscheiden, dass der Bebauungsplan nicht hätte zustande kommen dürfen, wäre es zu verschmerzen, lediglich die Kunstrasenplätze wieder abreißen zu müssen – anders als bei einem Leistungszentrum, das wohl einen höheren Millionenbetrag kosten wird.
Darüber, ob die Gerichte den Bebauungsplan tatsächlich kippen werden, ließe sich zu diesem Zeitpunkt lediglich spekulieren. Das von FC und Stadt beauftragte Gutachten kam zumindest zu dem Schluss, dass die Erweiterung grundsätzlich genehmigungsfähig sei. Auf die Luftqualität, die Lärmbelastung und das Klima hätten die neuen Trainingsplätze demnach nur eine geringe Auswirkung. Die Qualität des Bodens würde allerdings leiden, und die Gleueler Wiese würde ihre Funktion als Naherholungsgebiet einbüßen.