Köln – Für die Kölner Verkehrs-Betriebe ist das eine heikle Angelegenheit. Sie haben ein Problem bei der Kontrolle der Handytickets. Das haben Recherchen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ ergeben. Die Regel ist klar. Wer auf dem Smartphone ein Handy-Ticket der Preisstufe 1 b für das Kölner Stadtgebiet kauft, darf damit innerhalb Geltungsdauer von 90 Minuten keine zusätzliche Rückfahrt oder gar eine Stadtrundfahrt unternehmen. Das Ticket gilt als Einzelfahrschein. Darauf wird der Käufer auch hingewiesen: „Das Einzelticket gilt für eine Fahrt innerhalb von Köln. Umweg-, Rund- und Rückfahrten sind nicht gestattet.“
Das Problem ist nur: Niemand kann das kontrollieren, weil die Fahrausweisprüfer nicht erkennen können, an welcher Haltestelle der Kunde den Fahrschein gebucht hat. Beim klassischen Papierticket ist das problemlos möglich. Der Stempel hält nicht nur die Uhrzeit des Kaufes fest, sondern auch den Ort. Anders als beim Kurzstrecken-Ticket, bei dem der Kunde auf dem Smartphone die Starthaltestelle eingeben muss, hat die KVB beim Fahrschein für das ganze Stadtgebiet darauf verzichtet, um es möglichst benutzerfreundlich zu gestalten.
KVB geht von geringer Missbrauchsquote aus
„Es ist richtig, dass sich derzeit beim Handy-Ticket bei Einzelfahrten der Preisstufen 1a/1b nicht feststellen lässt, ob der Kunde innerhalb der zeitlichen Geltungsdauer eine Einzelfahrt oder auch eine zusätzliche Rückfahrt unternommen hat“, sagt KVB-Sprecher Matthias Pesch.
Grundsätzlich sei es zwar möglich, wie beim Kurzstreckenticket auch beim Kauf des 1 b-Tickets die Einstiegshaltestelle abzufragen. Aus Gründen der Bedienerfreundlichkeit habe die KVB jedoch bislang darauf verzichtet. In den VRS-Tarifbestimmungen sei festgeschrieben, dass Rund- und Rückfahrten sowie Umwege nicht gestattet sind. Dies sei bei den Papiertickets seit Jahren bekannt und üblich.
Bei der KVB ist man davon überzeugt, dass trotz der steigenden Beliebtheit des Handy-Tickets die Missbrauchquote äußerst gering sei. Bei den höheren Preisstufen sei der Missbrauch nahezu ausgeschlossen. Sobald man in ein benachbartes Tarifgebiet fahre und versuche, mit dem gleichen Handy-Ticket eine Rückfahrt zu unternehmen, falle das sofort auf. Die KVB werde die Lücke im System im kommenden Jahr schließen – ohne die Benutzerfreundlichkeit einzuschränken.
„Gerade beim Handy-Ticket gibt es eine stetige technische Entwicklung. 2018 planen wir eine Neubeschaffung des Hintergrundsystems. Wir arbeiten an einer Lösung, die benutzerfreundlich bleibt.“ Insgesamt seien acht Prozent aller verkauften Fahrscheine Handy-Tickets. Tendenz steigend.
Das könnte Sie auch interessieren: