Köln – Die Tierrechtsorganisation Peta hat Strafanzeige gegen den Kölner Zoo sowie 19 weitere Tierparks in Deutschland aufgrund vermeintlich gesetzeswidriger Haltung verschiedener Wildvogelarten gestellt. „Wasservögel wie Flamingos, Pelikane und Gänse werden häufig auf malerischen Teichanlagen gehalten“, sagt Yvonne Würz von Peta. Um sie am Wegfliegen zu hindern, würden die Tiere durch regelmäßiges Beschneiden der Federn oder chirurgische Eingriffe flugunfähig gemacht.
„Diese Maßnahmen sind ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, wie die Bundesregierung 2015 in der Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke bestätigte“, begründet Würz die Anfang dieser Woche gestellte Anzeige. Ihre Organisation schätzt, dass 2016 in deutschen Zoos und Tierparks rund 10.000 flugunfähige Vögel gehalten wurden. Peta spricht sich grundsätzlich gegen die Haltung dieser Tiere in Gefangenschaft aus.
Anzeige noch nicht offiziell vermerkt
Der Kölner Zoo teilt dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ auf Anfrage mit, dass man von der Anzeige noch keine Kenntnis habe. Auch bei der Staatsanwaltschaft Köln sei die Anzeige laut Sprecherin Natalie Neuen bislang nicht offiziell vermerkt worden.
„Zoologische Gärten sind grundsätzlich daran interessiert, Tiere – in diesem Fall Vögel – bestmöglich zu halten“, teilt Christoph Schütt vom Kölner Zoo mit. Man handele gesetzeskonform und verzichte auf Amputationen sowie weitgehend auf Nachzüchtungen von Tieren in Freigehegen.
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Die Areale seien aber aus Sicht des Zoos die bessere Alternative zu Volieren, großen Vogelkäfigen, die Freiflugraum bieten sollen. „Darin sehen wir eine erhöhte Verletzungsgefahr für die Tiere“, sagt Schütt. Schütt warnt davor, dass eine undifferenzierte Betrachtung der Bewegungsbedürfnisse betroffener Vögel zu gut gemeinten, aber nachteiligen Ergebnissen für die Tiere führen könnten.
Weitere wissenschaftliche Erkenntnisse
Der Verband der zoologischen Gärten (VdZ), dem auch der Kölner Zoo angehört, habe ein Forschungsprojekt initiiert, um mehr wissenschaftliche Erkenntnisse darüber zu gewinnen. Bleibt offen, ob die Ergebnisse in die Bewertung der Tierhaltung bei einem möglichen Gerichtsverfahren auf Grundlage der jetzt eingereichten Klage einfließen.