Kölnerin stirbt nach Routine-OPGutachten entlastet Ärzte – trotz Fehler bei Eingriff
Köln – Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiterhin im Fall der Kölnerin Gerda D., die im Januar 2020 nach einer als routinemäßig deklarierten Operation im Heilig Geist-Krankenhaus in Longerich verstorben ist. Während ein medizinisches Gutachten den Vorwurf einer fahrlässigen Tötung entkräftet, geht es in dem Ermittlungsverfahren jetzt noch um eine womöglich fehlerhafte Aufklärung vor dem Eingriff.
Kölnerin sollte ein Portkatheter eingesetzt werden
Der damals 83-Jährigen sollte in der Klinik ein Portkatheter implantiert werden, ein permanenter Venenzugang, um ihr Medikamente oder Blutkonserven einfacher zuführen zu können. „Sie hatte dieses ständige Gepikse beim Venensuchen einfach satt, die Operation sollte die Behandlung ihrer Bluterkrankung erleichtern“, berichtet der Sohn der Verstorbenen dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Nachdem der ursprüngliche Arzt den Katheter bei der Operation nicht an der gewünschten Stelle platzieren konnte, rief er einen Oberarzt zur Unterstützung herbei. Durch diesen kam es „leider zu einer Fehlpunktion, mutmaßlich wurde eine zentrale Arterie durchstochen“, heißt es in dem Gutachten. Die Leitende Oberärztin habe den Katheter daraufhin erfolgreich platziert.
Gutachten sieht kein strafbares Verhalten der Ärzte
Der Sohn hatte den Ärzten vorgeworfen, seine Mutter nach der OP nicht ausreichend versorgt zu haben, weshalb sie verblutet sei. Dem widerspricht das Gutachten. Die Mediziner hätten umgehend und angemessen reagiert, „das Komplikationsmanagement war regelrecht.“ Letztlich sei die Seniorin „schicksalhaft“ an einem Multiorganversagen verstorben, verstärkt durch ihre Grunderkrankungen.
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„Man hätte die Operation nach dem ersten Fehlversuch bei der Portsetzung abbrechen müssen“, sagt der Sohn der Patientin. Auch kritisiert er, dass das Krankenhaus für den Fall von auftretenden Komplikationen nicht ausreichend ausgestattet gewesen sei. Tatsächlich wurde die Seniorin letztlich in das St.-Vinzenz-Krankenhaus nach Nippes verlegt, wo die Ärzte sie aber nicht mehr retten konnten.
Sohn erhebt neue Vorwürfe gegen Kölner Klinik
Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte den Leichnam von Gerda D. nach einer Strafanzeige des Sohnes beschlagnahmt, eine Obduktion bei der Gerichtsmedizin durchführen lassen und daraufhin das Gutachten bei einer Professorin und Oberärztin der Berliner Charité in Auftrag gegeben. Nach Sichtung der Ergebnisse hatten die Ermittler das Strafverfahren zunächst eingestellt.
Der Sohn der Verstorbenen wehrte sich erfolgreich gegen die Beendigung des Falles, indem er neue Vorwürfe erhob. So hätten die Ärzte seine Mutter im Vorfeld nicht richtig über die Risiken informiert. Gerda D. hätte damals etwa keinen Aufklärungsbogen unterschrieben. „Nie wäre sie ein so großes Risiko eingegangen für eine Operation, die nicht unbedingt nötig war“, argumentiert der Sohn.
Kölner Staatsanwaltschaft nimmt Verfahren wieder auf
Die Ermittler wollen das nun prüfen, das Verfahren wurde wieder aufgenommen. „Über seltene, aber mögliche Komplikationen bei diesem häufig durchgeführten Eingriff wurde wie vorgeschrieben vorab umfassend aufgeklärt, was die Tragik und den Schmerz in einem Einzelfall jedoch keinesfalls mindert“, hatte die Heilig-Geist-Klinik nach Bekanntwerden der Vorwürfe bereits mitgeteilt.
Gerne würde er ein Privatgutachten mit vielleicht anderem Ausgang in Auftrag geben, aber dafür fehle ihm das Geld, sagt der Sohn der Verstorbenen. Der Schmerz sitze tief, auch bei seinem Vater; der 86-Jährige besuche jeden Tag das Grab seiner Ehefrau, „bei Wind und Wetter setzt er sich mit einem Klappstuhl auf den Nordfriedhof“. Die Familie wolle Gerechtigkeit, „dafür kämpfen wir“.