Die vierfache Mutter starb noch am Tatort. Auch der Angeklagte verletzte sich bei einem Sturz schwer.
Ex-Partner angeklagtKölnerin stürzt nach Messerangriff aus Fenster – grausige Prozessdetails

Auf Krücken betrat der Angeklagte den Gerichtssaal. Links sein Verteidiger Gordon Christiansen
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Es waren schaurige Details, die die Staatsanwaltschaft am Freitag zu einem Verbrechen mit zwei Fensterstürzen in Buchheim beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht preisgab. Ein 54-jähriger Beschuldigter soll seine Lebensgefährtin mit dem Messer traktiert haben. In Todesangst sei die Frau aus dem vierten Stock in die Tiefe gesprungen – und der Mann hinterher. Sie starb, er überlebte.
Köln: Frau stürzt im Todeskampf aus dem vierten Stock
Laut Anklage habe sich die 38-Jährige kurz vor dem Geschehen im Oktober vergangenen Jahres von ihrem Partner getrennt, das Paar soll etwa zehn Monate zusammen gewesen sein. Offenbar sollte der Mann ausziehen. In der Küche der Wohnung sei es dann zu einem Streitgespräch gekommen – in deren Verlauf der Mann zu einem Fleischermesser mit einer 20-Zentimeter-Klinge gegriffen habe.

Aus dem vierten Stock dieses Hauses stürzten nacheinander das Opfer und der Angeklagte. Die Polizei errichtete einen Sichtschutz.
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Mindestens 26-mal habe der 54-Jährige auf die Frau eingestochen. Der Weg zur Wohnungstür sei ihr versperrt worden, da habe sie in Todesangst das Küchenfenster geöffnet. Der Angeklagte habe seinen Angriff fortgesetzt und seinem Opfer noch einen Stich ins Rückenmark versetzt. Danach sei die Frau aus dem Fenster gestürzt, ihr Körper prallte auf dem Gehweg auf. Sie hatte keine Überlebenschance.
Köln: Verheerende Verletzungen nach dem Aufprall
Allein die Stiche hätten ausgereicht, um den Tod der Frau herbeizuführen, sagte Gerichtsmediziner Markus Rothschild beim Prozessauftakt in Saal 13 des Kölner Justizgebäudes: „Da ist eine sterbende Frau aus dem Fenster gestürzt.“ Beide Lungenflügel seien bereits kollabiert gewesen. Offenbar mit letzter Kraft und unter Adrenalin habe die Frau überhaupt noch das Küchenfenster öffnen können.
Der Aufprall aus etwa zehn Metern Höhe habe dann weitere verheerende Verletzungen verursacht. Schädel, Kiefer, sämtliche Rippen, Oberarme, Oberschenkel und Knie hätten Brüche aufgewiesen. Gerufene Sanitäter konnten nur noch den Tod der vierfachen Mutter feststellen. Ein Team der Spurensicherung untersuchte den Leichnam, stellte einen Sichtschutz vor dem Haus auf. Beim Prozess wurden Fotos des Leichnams gezeigt – Angehörige verließen nach einer Vorwarnung den Saal.
Der Angeklagte soll sich selbst einen Messerstich in den Bauch zugefügt haben und dann selbst aus dem Fenster gesprungen sein. Der Mann kam laut Gutachter mit den Beinen auf dem Gehweg auf und brach sich Brustwirbel, Hüftgelenke, Becken und den linken Oberschenkel. Eine Not-Operation rettete ihm das Leben. Der Beschuldigte erschien auf Krücken gestützt im Gerichtssaal.
Köln: Richterin spricht von möglicher Verurteilung wegen Mordes
Die Staatsanwaltschaft geht in der Anklageschrift von Totschlag aus. Die Vorsitzende Richterin Sabine Kretzschmar sprach allerdings von der Möglichkeit einer Verurteilung wegen Mordes aus niederen Beweggründen und erteilte einen entsprechenden Hinweis. Demnach könnten Besitzansprüche des Mannes tatleitend gewesen sein. Dem Angeklagten droht damit eine lebenslange Gefängnisstrafe.
Äußern wollte der Angeklagte sich zu den Vorwürfen nicht. „Er wird sich schweigend verteidigen“, so Anwalt Gordon Christiansen. Lediglich zur Person sagte er aus. Demnach sei der Beschuldigte in den 1980er Jahren mit seiner Familie aus der Türkei nach Deutschland gekommen. Er habe bis zu einem Bandscheibenvorfall als Maurer gearbeitet, zuletzt Bürgergeld bezogen. Der Prozess wird fortgesetzt.