Streit um AteliersKölner Künstler müssen Räume verlassen – Klage gegen Stadt
Köln – In der Stadt Köln herrscht Wohnraummangel. Doch auch bezahlbare Ateliers- und Proberäume sind knapp. Abhilfe will der neue Kulturdezernent Stefan Charles schaffen: Es sollen 100 neue Ateliers und Proberäume für die freie Kunstszene geschaffen werden. Für 2022 werden dafür zusätzliche 1,5 Millionen Euro bereitgestellt, außerdem Mietkostenzuschüsse in Höhe von 100.000 Euro.
Und doch fühlt sich eine Reihe von Künstlern, die zum Teil seit über zehn Jahren in städtisch bezuschussten Ateliers arbeiten, vom Kulturamt und dem Atelierbeirat „stark unter Druck gesetzt“, wie es heißt.
In einer Dokumentation haben sie ihre Vorwürfe nun zusammengestellt und der Oberbürgermeisterin, den Ratsmitgliedern, dem Kulturdezernenten und den Mitgliedern des Kulturausschusses zugestellt. Im Kern geht es darum, so Roland Klaer, Arzt und Ehemann einer betroffenen Künstlerin, dass sich „in weiten Teilen der Kunstszene in Köln der Eindruck festsetzt, dass das Kulturamt sehr wechselhaft, teilweise gar obstruktiv und unflexibel auf die Bedürfnisse der KünstlerInnen reagiert“.
Fünf Kölner Künstler werfen Kulturamt und Jury rigides Verhalten vor
Die Kritik der Künstler trifft vor allem aber den Atelierbeirat, eine Jury, die über die künstlerische Eignung entscheidet, worauf Vergabe und befristete Neuauflage der Ateliermietverträge basieren. Nun sollen Künstler ihre Ateliers räumen, in die sie oft auch erheblich investiert haben, weil ihnen ursprünglich Zusagen für ein dauerhaftes Arbeiten in diesen Ateliers gegeben worden seien. Obwohl der Kulturausschuss beschlossen hatte, während der Pandemie auf Kündigungen in städtisch verwalteten Ateliers zu verzichten, würde dies vom Kulturamt ignoriert, so das Papier.
Betroffene Künstlerin Judith Ganz
Eine betroffene Künstlerin ist Judith Ganz. Sie hat 2011 ein Atelier im Quartier am Hafen in Poll bezogen, nachdem das Kulturamt sie bereits schon einmal, wie es heißt, aus einem Atelier auf dem Nippeser Clouth-Gelände "vertrieben" habe, weil dort Wohnungen entstehen sollten. Sie sollte bis Ende März ihr Atelier in Poll verlassen. Sie und vier weitere betroffene Künstler haben Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Stadt und einen Immobilienbesitzer eingereicht. Ihr Vorwurf: „Wir alle klagen wegen Ungleichbehandlung bei der künstlerischen Prüfung.“ Die Vergabekriterien der Jury empfindet sie als unfair.
Die Mieter müssten belegen, dass ihre Kunst erfolgreich sei, dass sie an namhaften Projekten teilgenommen hätten. „Mir wurde gesagt, ich hätte nur innerhalb des Quartiers ausgestellt, dabei stimmt das nicht. Sie haben sich meine Biografie gar nicht angeschaut.“ Vor ein paar Jahren habe sie offenbar künstlerisch noch genügt.
Dabei gehe es Ganz nicht so sehr um die monetäre Förderung: Von den 630 Euro, die sie für ihr 100 Quadratmeter großes Atelier zahlt, kommen lediglich 100 Euro von der Stadt. „Mir geht es um den Raum, um meinen Arbeitsplatz.“ Eine Alternative für ihre 200 dort beheimateten Bilder zu finden, sei schwierig. Sie wirft dem Kulturamt vor, sie unter „falschen Vorzeichen“ nach Poll gelockt zu haben: Als sie dort eingezogen ist, habe man ihr und anderen gesagt, dass man immer eine fünfjährige Verlängerung erhält, wenn man künstlerisch aktiv ist.
Stadt Köln entgegnet, lange kulant gewesen zu sein
Nicht verstehen kann sie: Im Atelierhaus Quartier am Hafen habe es zwischenzeitlich leerstehende Ateliers gegeben, die vom privaten Träger ohne städtische Beteiligung vermietet werden. Sie habe vorgeschlagen, auf den Mietkostenzuschuss der Stadt zu verzichten und ein leerstehendes Atelier zum Tausch angeboten. Den Flächentausch habe die Stadt abgelehnt.
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Auf Anfrage sagt ein Stadtsprecher, dass „ein Flächentausch für die Stadtverwaltung aus Gleichbehandlungsgrundsätzen nicht in Frage kommt. Es ist ganz praktisch unmöglich, allen Künstler*innen mit auslaufenden Verträgen eine solche Option einzuräumen“. Die Stadt betont, Kulturverwaltung und Politik hätten bereits in vielerlei Hinsicht Kulanz im Hinblick auf das Auszugsdatum gezeigt. „Nicht vergessen darf man, dass den klagenden Künstler*innen seit Mitte 2019 und Mitte 2020 klar ist, dass sie keine erneute Atelierförderung erhalten werden und ihr Atelier verlassen müssen.“
Zur Zeit warten laut Stadt 40 Kölner Kunstschaffende auf ihre städtisch geförderten Atelierplätze. Ein Einzug sei jedoch teilweise nicht möglich, weil die Räume noch belegt seien oder trotz abgelaufener Verträge besetzt werden.
Jury-Mitglied wehrt sich: Man könne nicht alles durchwinken
Auch der angegriffene Atelierbeirat wehrt sich gegen die Vorwürfe. Zu konkreten Vorfällen möchte sich Jurymitglied Fabian Hochscheid vom Bundesverband Bildender Künstler in Köln nicht äußern. „Das Hauptproblem ist doch, dass es zu wenig Ateliers gibt. Gäbe es genug, wäre das Problem nun nicht aufgekommen. Wir setzen unsere Hoffnung auf Stefan Charles.“ Hochscheid betont, dass die Jury dazu verpflichtet sei, ein Votum abzugeben: Das könne eben ein Ja oder Nein beinhalten.
Man sei nicht dazu da, einfach alles „durchzuwinken“. Entschieden wehren möchte sich Hochscheid gegen den Vorwurf, man schaue sich die Bewerbungen der Künstler nur wenige Minuten an und die entsprechenden Sitzungen zu Entscheidungen seien kurz – wie es im Papier heißt. „Ich erinnere mich an sechs bis sieben Stunden, wobei wir schon vorher Unmengen von Zeit mit der Sichtung der Unterlagen verbracht haben.“
Kriterium: Nennenswerte Ausstellungspraxis
Der Beirat beurteile nicht, ober die Kunst gut oder schlecht sei, sondern unter anderem, ob es eine nennenswerte Ausstellungspraxis gegeben hat. „Wer nur im eigenen Haus ausstellt und wir anfangen müssen, auf Webseiten nach Ausstellungen zu suchen – der erfüllt dieses Kriterium nicht“, sagt Hochscheid. Die Förderkriterien gebe das Amt vor und stamme nicht von der Jury – mit den Jahren könnten diese eben auch hinterfragt und angepasst werden, wodurch es auch zu Neubewertungen von Künstlern komme.
Die Stadt Köln stellt derzeit 110 Ateliers in 14 Atelierhäusern wie in der Volkshochschule Lotharstraße und in der ehemaligen Kwattafabrik in Ehrenfeld zur Verfügung. Außerdem gewährt sie Mietzuschüsse für privat angemietete Ateliers und fördert den Ausbau von privaten Räumen zu Ateliers.