Die Staatsanwaltschaft hat drei Jahre Haft für einen ehemaligen technischen Angestellten des Bauaufsichtsamts vor dem Landgericht gefordert.
Bestechung im Kölner Bauaufsichtsamt?„Unverschämtheit und dummes Zeug“ – Anwalt platzt vor Gericht der Kragen
In einem Prozess um mutmaßliche Bestechung vor dem Landgericht hat der Staatsanwalt am Montag drei Jahre Haft für einen ehemaligen technischen Angestellten des Bauaufsichtsamts der Stadt Köln gefordert.
Außerdem beantrage er, Haftbefehl zu erlassen, denn es bestehe Fluchtgefahr. Der 65-Jährige, dem Bestechlichkeit in zwei Fällen zur Last gelegt wird, ist inzwischen in Rente und könnte fliehen.
Prozess in Köln: Insgesamt war gegen vier Männer verhandelt worden
Für einen weiteren Angeklagten, der 38 Jahre alt ist und Wettbüros betreibt, forderte der Staatsanwalt ebenfalls drei Jahre Gefängnis. Der Mann habe sich der zweifachen gewerbsmäßigen Bestechung schuldig gemacht. Dagegen sei der Tatbeitrag des dritten Angeklagten, der nur in einen Fall der gemeinschaftlichen Bestechung involviert gewesen sei, „untergeordnet“; eine anderthalbjährige Bewährungsstrafe reiche aus.
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Zunächst war gegen vier Männer verhandelt worden. Da der Vierte, der in der Schweiz lebt, nicht mehr zum Prozess erschien, wurde das Verfahren gegen ihn abgetrennt. Der Staatsanwalt hält es für erwiesen, dass der frühere Mitarbeiter des Amts sich im ersten Fall mit 20.000 Euro bestechen ließ.
Landgericht Köln: 10.000 Euro Bestechungsgeld in Aussicht gestellt
2016 habe er eigenmächtig und pflichtwidrig eine Bauakte an sich gezogen und dafür gesorgt, dass nach dem Scheitern drei vorheriger Anträge ein Antrag auf Nutzungsänderung bewilligt worden sei. So habe ein Wettbüro am Karolingerring mit dem Etikett „Einzelhandel mit Tippannahmestelle“ weiterbetrieben werden können.
Im anderen Fall sollen im Jahr 2017 10.000 Euro Bestechungsgeld in Aussicht gestellt und davon 3000 Euro geflossen sein. Der Anklage zufolge ging es um Genehmigungen für einen Wettautomaten im Hotel Steigenberger am Rudolfplatz und um ein Wettbüro an der Aachener Straße in Weiden.
Der städtische Angestellte soll zugesagt haben, sich der Sache anzunehmen, sobald es die „personelle und strukturelle Lage“ im Amt zulasse und er die Akten an sich ziehen könne. Ein Teil des Geldes - geschätzte 2000 Euro - habe der Angeklagte allerdings rechtmäßig für Architekten- und Planungsleistungen im Zusammenhang mit dem Objekt in Weiden erhalten, schränkte der Staatsanwalt ein.
Dem 65-Jährigen warf er „fehlende Unrechtseinsicht und mangelndes Problembewusstsein“ vor. Die Grenze zwischen einer „bürgernahen Verwaltung“ und Korruption scheine ihm „nicht hinreichend klar“ zu sein.
Verteidiger spricht von „Unsinn, Unverschämtheit und dummem Zeug“
Freilich könne sich durch den großen Spielraum für die Sachbearbeiter und die „restriktive Genehmigungspraxis“ der Stadt Köln bei manchen der Einruck aufdrängen, dass ohne Schmiergeld eine Genehmigung für ein Wettbüro nicht zu bekommen sei. Aus Gründen der Generalprävention von Korruption fahre die Staatsanwaltschaft hier das „große Besteck“ auf: Telekommunikations- und Raumüberwachung.
Nach den Worten des Anklägers platzte dem Anwalt, der das erste Plädoyer der Verteidigung hielt, der Kragen. Er sprach von „Unsinn, Unverschämtheit und dummem Zeug“. Der Schlussvortrag des Staatsanwalts zeige, dass er „die Dinge nicht einordnen“ könne. „Ich habe eine andere Beweisaufnahme erlebt.“ Das Urteil soll kommende Woche gesprochen werden.