Nach Aussagen beider Angeklagten soll jedoch ein dritter Mann die Haupttat begangen haben.
Kurioser ProzessauftaktZwei Kölnern wird brutale Tat vorgeworfen – aber ist ein Dritter verantwortlich?
Vor dem Kölner Landgericht ist ein vier Jahre zurückliegender Vorfall verhandelt worden. Es geht dabei um den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung und des besonders schweren Raubes gegen zwei Kölner. Die heute 26 und 27 Jahre alten Angeklagten sollen nahe der KVB-Station Deutzer Freiheit in der Nacht auf den 6. August 2020 alkoholisiert zwei andere Männer angesprochen und Streit gesucht haben. Es kam zu einer körperlichen Auseinandersetzung.
Zu Beginn der Verhandlung machten beide Angeklagten über ihre Anwälte eine Aussage: Einer der Angeklagten sei überhaupt nicht Teil des Geschehens gewesen, ein anderer, dem anderen Beschuldigten bekannter Mann sei stattdessen involviert gewesen und würde seine Beteiligung an dem Vorfall auch umfassend einräumen.
Laut Anklage sind die Opfer mit Schlägen und Tritten angegriffen worden
Das war nach Akten- und Aussagelagen geschehen: Einer der zwei Angeklagten soll einem der beiden Geschädigten unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, sodass der heute 32-Jährige, der als Nebenkläger und Zeuge auftritt, zu Boden gegangen sei. Es seien weitere Tritte und Schläge auf den Mann gefolgt, der mutmaßliche Täter habe dann dessen Umhängetasche entwendet, in der sich auch eine Geldbörse mit mehr als 1500 Euro Bargeld befunden hätte.
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Angeklagte behaupten, es hätte sich um „eine Art Notwehrhandlung“ gehandelt
Währenddessen soll der andere Angeklagte dem zweiten Zeugen einen Faustschlag versetzt haben – um ihn daran zu hindern, wie es hieß, seinem Begleiter zur Hilfe zu kommen. Anschließend seien beide Täter vom Tatort geflohen, mit der Geldbörse als Beute.
Eines der Opfer hatte bei dem Überfall eine Jochbeinfraktur sowie einen Nasenbeinbruch erlitten. Er leidet bis heute unter eingeschränkter Sehkraft des linken Auges.
Die beiden Angeklagten zeichneten dagegen ein anderes Bild: Ihre Kontrahenten hätten provoziert, sagt der eine, es sei also eher „eine Art Notwehrhandlung“ seinerseits und des anderen, nicht im Gericht anwesenden Mannes gewesen. Dieser habe auch die schweren Schläge und Tritte sowie den Raub begangen.
Der dritte Mann muss nun ermittelt und vorgeladen werden
Der zweite Angeklagte will bereits 2020 einen Begleiter im Auto als Zeugen angegeben haben – auf die Ermittlungen in der Sache hatte das allerdings offensichtlich keine Auswirkungen. „Der Beifahrer wurde bis heute nicht mal als Zeuge vernommen — in über vier Jahren“ so der Verteidiger des 27-Jährigen.
Der dritte Mann, der mutmaßlich statt des zweiten Angeklagten in der Tatnacht Begleiter des 26-jährigen Beschuldigten gewesen ist, muss nun ermittelt und vorgeladen werden.