- Am 15. Januar wurde eine junge Frau an einem Übergang auf der Luxemburger Straße von einer KVB-Bahn überrollt.
- Seitdem steht die Frage im Raum, ob die Ampelschaltung zum Unglück beigetragen hat.
- Die Stadt weist die Vorwürfe zurück – die Grünphasen seien vorschriftsgemäß bemessen.
Köln – Eine Schneedecke liegt am Donnerstag über dem Straßenübergang an der Luxemburger Straße auf Höhe der Kreuzung mit der Wittekindstraße. Die grellen Warnfarben der städtischen Sperrgitter in Orange und das rote Flatterband mit der Aufschrift „Polizeiabsperrung“ leuchten zwar deutlich sichtbar hindurch.
Sonst erinnert aber kaum noch etwas an den tragischen Vorfall vom 15. Januar, als eine junge Frau an genau dieser Stelle beim Überqueren der Straßenbahn-Schienen von einem Zug der KVB-Linie 18 überrollt wurde und kurze Zeit später ihren Verletzungen erlag. Der Übergang ist kurz nach dem Unfall vollständig für Fußgänger versperrt worden – zu hoch war offensichtlich die Gefahr weiterer Zwischenfälle.
Ampeln an Luxemburger Straße werden erneuert
Auch die Ampeln, die auf dem Übergang zwischen den Stationen „Arnulfstraße“ und „Sülzburgstraße“ den Verkehr den Vorrang zwischen Bahnen und Fußgängern regeln sollten, sind abgeschaltet, die behelfsmäßigen Anlagen an der Arnulfstraße sind entfernt.
Tödliche KVB-Unfälle
In Köln kommt es immer wieder zu tödlichen Unfällen mit KVB-Bahnen. Ende Oktober 2018 starb ein Mann bei einem Unfall an der Mollwitzstraße, ein weiterer im September in Bocklemünd. In Lindenthal kam es im Juli zu einem Unfall mit einer Bahn der Linie 7, bei dem ein Mann getötet wurde.
Mitte Juni waren binnen einer Nacht zwei Menschen bei Unfällen mit KVB-Bahnen ums Leben gekommen. Ein Mann starb am Zülpicher Platz, ein weiterer an der Moltkestraße. (red)
Die Stadt hat wenige Meter entfernt eine Baustelle eingerichtet, um die Signalanlagen entlang der Strecke nach und nach zu erneuern.
Eben jener Austausch sämtlicher Ampeln entlang der Luxemburger Straße ist dafür verantwortlich, dass die Stadt die reguläre Schaltung der Signalanlagen an den Querungen der Stadtbahn-Gleise während der Arbeiten deaktivieren muss. Als Ersatz dienen Baustellenampeln, über die sich Anwohner der Luxemburger Straße in den vergangenen Monaten mehrfach beschwerten.
Anwohnerin wies KVB auf Gefahrenstelle an Leybergstraße hin
Ein Schriftwechsel, der dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt, belegt, dass auch ein Verkehrsmeister der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) eine der Baustellenampeln als problematisch einstufte. Im Auftrag des Leitstellenmanagers ging er Anfang November der Beschwerde einer Anwohnerin nach, deren Tochter am Übergang auf Höhe der Leybergstraße „beinahe von einer Stadtbahn der Linie 18 überfahren“ worden wäre.
Die Ampel an dem Übergang sei auf Grün gewesen und die Bahn sei ungebremst auf die Haltestelle zugefahren, beschrieb die Anwohnerin das Erlebnis ihrer Tochter. Die Querung befindet sich nur 100 Meter weit entfernt von der Querung an der Wittekindstraße, an der am 15. Januar eine junge Frau tödlich verunglückte.
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Der KVB-Verkehrsmeister bestätigte nach einer Prüfung vor Ort die von der Anwohnerin beschriebenen „Unregelmäßigkeiten“ und stellte fest, dass die Räumphasen der Ampel am Übergang „extrem zu kurz“ seien. Das bedeutet, dass den Fußgängern zu wenig Zeit zum Queren der Gleise bliebe. Der Leitstellenmanager informierte daraufhin den damaligen KVB-Chef Jürgen Fenske und gab den Hinweis an die Stadt weiter.
Das Amt für Verkehrsmanagement wies die Kritik jedoch nach eigenen Angaben zurück, da die Räumphasen unproblematisch seien und die Fußgänger die von den Richtlinien vorgeschriebene Zeit zum Überqueren hätten. Ein Mitarbeiter des Amts für Verkehrsmanagement teilte der Anwohnerin dennoch schriftlich mit, dass die Bahnfahrer sensibilisiert worden seien, da es aufgrund der abweichenden Schaltung der Ersatzampeln bereits mehrfach zu den von ihr beschriebenen Situationen gekommen sei.
Bahn fährt bei Grün für Fußgänger
Andere Anwohner hatten beobachtet, dass die Ampel auf Grün stand, während eine Bahn durchfuhr. „Das ist aber kein Beleg dafür, dass es dort Probleme gibt“, sagt Susanne Rosenstein vom Amt für Verkehrsmanagement. Eine Stadtbahn sei 60 Meter lang. Laut der geltenden Richtlinie müsse die Ampel aber nur solange auf Rot stehen, bis das Fahrzeug 15 Meter weit an der Ampel vorbeigefahren sei.
„Dann kann nichts passieren, weil niemand gegen eine vorbeifahrende Bahn läuft“, so Rosenstein. Deshalb komme es vor, dass die Ampel schon während der Vorbeifahrt auf Grün springe.