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Kölner KleingärtenLindenthalerin kämpft um ihre Kirschbäume

Lesezeit 4 Minuten

Die Lindenthalerin Iris Herrmann und ihre Kirschbäume im Kleingarten.

  1. Kirsch- und Wallnussbäume dürfen nicht in Gärten stehen, so der Kreisverband der Kölner Gartenfreunde.
  2. Spätestens beim nächsten Pächterwechsel sollen die Kirschbäume von Lindenthalerin Iris Herrmann verschwinden.
  3. Sie hält das Regelwerk nicht mehr für zeitgemäß. Die Vorschriften müssten mehr den Klimawandel berücksichtigen.

Lindenthal/Zollstock/Sülz – Ein Birnenbaum im Garten bereitete schon Fontanes Herrn von Ribbeck auf Ribbeck große Freude – und den Kindern, die er mit den süßen Früchten beschenkte. In den Kölner Kleingärten haben Obstbäume ebenfalls eine feste Daseinsberechtigung – wenn es sich nicht gerade um Kirsch- oder Walnussbäume handelt. Zwei nicht besonders große Süßkirschen stehen im Garten der Lindenthalerin Iris Herrmann in der Anlage Efferenweg in Zollstock – schon seit ewigen Zeiten. Sie waren schon dort, als sie den Garten von ihren Vorgängern übernahm. Nun sollen sie weichen. Der Vereinsvorstand hat Herrmann gerade darüber informiert.

Mitglieder des Kreisverbandes Kölner Gartenfreunde haben den Vorstand bei einer Gartenbegehung darauf hingewiesen, dass Kirsch- und Walnussbäume nicht in den Gärten stehen dürfen. Spätestens beim nächsten Pächterwechsel sollen Herrmanns Kirschen verschwinden. Herrmann möchte sich nicht damit abfinden, dass die Kirschen gefällt werden. „Es ist doch total schizophren“, kritisiert sie, „dass aufgrund des Klimawandels Bäume angepflanzt werden sollen und dann gesunde Bäume entfernt werden.“ Die Kirschbäume würden von den Vögeln kahlgefressen, da die Früchte wohl gut schmeckten.

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Kleingärtnerin Iris Hermann

Herrmann freut sich darüber. „Singvögel verschwinden ja mittlerweile auch in erschreckender Weise“, sagt sie. Sie hat bereits erlebt, wie bei einem Pächterwechsel im Nachbargarten ein schöner Walnussbaum gefällt wurde – im Jahr des Walnussbaumes.

Regelwerk nicht mehr zeitgemäß?

Herrmann versteht, dass der Vereinsvorstand dafür sorgen muss, dass die Pächter sich an die Kleingartenordnung halten. Sie hält das Regelwerk aber für nicht mehr zeitgemäß – auch in anderer Hinsicht: Die Pflicht, auf mindestens einem Drittel der Fläche Nutzpflanzen, wie Obst und Gemüse anzubauen, passe nicht zu den modernen Lebensbedingungen der Städter, findet Herrmann. „Dafür haben die jungen Familien, die nun die Gärten übernehmen, von denen beide Elternteile arbeiten, überhaupt nicht mehr die Zeit“, findet sie. „Es sollte Ziel sein, aber nicht unbedingt Pflicht.“ Und auch den vorgeschriebenen Radikalschnitt für Hecken auf 1,25 Meter kann Herrmann nicht nachvollziehen.

Die Sülzer Kleingärtnerin Andrea Eßfeld ist ähnlicher Meinung: „Der Klimanotstand erfordert auch eine Änderung der zum Teil veralteten Kleingartenordnung. Wertvolle alte Obstbäume dürfen nicht mehr gefällt werden“, fordert Eßfeld. „Sie spenden Schatten, liefern Nektar und Pollen für die Wildbienen und Früchte für Mensch und Tier. Besonders Kirschen sind bei Vögeln beliebt.“ Die Kleingartenvereine müssten weg von Einheitsgrün, Dauerrasenmähen und Heckenradikalschnitt hin zu Gärten mit Wildblumenwiesen und blühenden Hecken.

Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzes

Der BUND möchte, dass die Belange des Natur- und Umweltschutzes stärker in der Grundlage der Kleingartenordnungen, dem Bundeskleingartengesetz, verankert werden. „Bisher gibt es dort nur die schwache Formulierung, dass sie berücksichtigt werden sollen“, schildert Helmut Röscheisen, Vorstandsmitglied der Kreisgruppe Köln. Das Gesetz müsse festschreiben, dass die Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzes im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes bei der Nutzung von Kleingärten umzusetzen sind.

Danach müssten die Gärten zwingend in Naturgärten umgewandelt werden. Der Kreisverband der Kleingartenfreunde, der die Kleingartenordnung mit der Stadtverwaltung erarbeitet hat, bevor der Stadtrat sie beschlossen hat, verteidigt sie. „Die Ordnung wurde zuletzt im Jahr 2013 überarbeitet und auf einen neuen Stand gebracht“, betont Geschäftsführer Michael Franssen. „Eine nächste Überarbeitung der Gartenordnung ist für das Jahr 2023 geplant.“

Gründe gegen Kirsch- und Wallnussbäume

Er nennt Gründe dafür, dass die Süßkirschen und Walnussbäume weiterhin nicht in den Kleingärten wachsen dürfen: „Diese beiden Baumarten werden sehr groß, und zwar über 15 Meter“, erläutert Franssen. Sie bekommen einen sehr dicken Stamm und entwickeln riesige Wurzeln, die dann zehn Meter durch die Kleingärten gehen.“ Sie würden allen Platz einnehmen.

Sinn der Kleingärten sei aber der Anbau einer Vielfalt von Pflanzen. Zwar könne das Amt für Landschaftspflege einen Kirsch- oder Walnussbaum ausnahmsweise genehmigen, aber zumeist lägen die Voraussetzungen dafür nicht vor.

Das bestätigt auch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. „Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden, wenn es sich um ein besonders gesundes und altes Exemplar im Sinne eines Naturdenkmals handelt und wenn dieser Baum städtebaulich von Bedeutung ist“, sagt Joachim Bauer, stellvertretender Leiter des Amts für Landschaftspflege und Grünflächen.

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Aus Sicht der Stadt und des Verbandes macht auch der Rückschnitt der Hecken auf 1,25 Meter Sinn. Franssen erläutert den Grund dafür: „Es handelt sich um stätisches Grün. Die Kleingärten sollen daher offen gestaltet sein, so dass Spaziergänger Einblick in die Gärten haben.“ Natürlich seien aber blühende Hecken als Insektennahrung höchst willkommen und Naturgärten gerngesehen.

Die altbackene Thujahecke würde bei Pächterwechseln mittlerweile meist entfernt. Auch auf den Anbau von Nutzpflanzen zu einem Drittel der Fläche müsse der Verband bestehen, weil die Sondernutzung zu dem günstigen Preis daran gekoppelt sei. Es ließe sich aber darüber diskutieren, ob es sich dabei zwingend um Kost für den Menschen handeln oder ob es sich nicht auch um Insektennahrung handeln kann.

In dieser Hinsicht verspricht Michael Franssen: „Darüber können wir bei einer Neufassung der Kleingartenordnung nachdenken.“