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„Meilenstein für organisierten Sport“DOSB beschließt an der Spoho Köln neuen Kodex gegen Gewalt

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Leichtathletikanlage der Sporthochschule Köln

Leichtathletikanlage der Sporthochschule Köln

Bei seiner Mitgliederversammlung beschloss der Deutsche Olympische Sportbund den Safe-Sport-Code gegen interpersonale Gewalt.

Gewalt im organisierten Sport stärker bekämpfen, Anfeindungen und Machtmissbrauch schneller erkennen und ahnden – das soll der neue Safe-Sport-Code in Zukunft erleichtern. Bei seiner 21. Mitgliederversammlung hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) am vergangenen Samstag (7. Dezember) den Code gegen interpersonale Gewalt beschlossen.

Die 180 stimmberechtigten Delegierten verpflichteten sich dazu, den Code ihren jeweiligen Mitgliederversammlungen bis spätestens Ende 2028 zur Abstimmung vorzulegen. Das teilt die Pressestelle der Deutschen Sporthochschule Köln mit, wo die Mitgliederversammlung des DOSB stattfand.

Eine Erstauflage des Safe-Sport-Code wurde im Rahmen eines neunmonatigen Forschungsvorhabens am Institut für Sportrecht der Sporthochschule durchgeführt.

Safe Sport Code: Erstmals Regelwerk, das sportartenübergrteifend ist

„Mit dem Safe Sport Code ist erstmals ein sportartenübergreifendes Regelwerk geschaffen, um interpersonale Gewalt in sämtlichen Erscheinungsformen physischer, seelischer und sexualisierter Gewalt sowie Vernachlässigung im organisierten Sport auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle rechtssicher ahnden und sanktionieren zu können“, sagt Professor Martin Nolte, der neben Dr. Caroline Bechtel den Code an der Spoho erarbeitet hat.

DOSB-Präsident Thomas Weikert sagt: „Das ist ein Meilenstein für den organisierten Sport in Deutschland. Gewalt hat in unseren Sportvereinen und -verbänden keinen Platz und ist mit unseren Werten nicht vereinbar. Wer sich nicht daran hält, ist im Sport nicht willkommen“, so Weikert.

Safe Sport Code: Konsequenzen bei Verstoß

Wer gegen den Safe-Sport-Code verstoße, müsse mit Sanktionen rechnen: Lizenzen oder Zulassungen sowie Funktionen und Ämter können entzogen werden, auch ein Umgangs- und Betreuungsverbot insbesondere von Kindern- und Jugendlichen sei denkbar sowie ein Ausschluss aus der Sportorganisation.

Die Sportvereine sprechen die Sanktionen „in eigener Verantwortung“ und „unabhängig von etwaigen Strafverfahren“ aus, heißt es. „Gleichwohl enthält der Code für den Fall eines Anfangsverdachts für eine Straftat zahlreiche Bestimmungen, die das Verhältnis zwischen Sportverbandsverfahren und Strafverfahren betreffen.“ (gam)