Im Kölner WestenHäuser werden jahrelang nicht bewohnt – Ein Gebäude gehört der Stadt
- Viele Menschen suchen händeringend eine Wohnung oder ein Haus in Köln. Trotzdem gibt es in der Stadt Gebäude, die ungenutzt bleiben.
- Eine Anwohnerin ärgert sich seit Jahren über leerstehende Häuser in Lindenthal. Eins davon gehört sogar der Stadt.
- Wie kam es zu den Leerständen? Was sagt die Stadt? Und was bringt die neue Schutzsatzung, die Wohnraum vor ungenehmigter Zweckentfremdung schützen soll?
Junkersdorf/Lindenthal/Weiden – Der Efeu hat gewonnen. Lange, aber beharrlich, hat er versucht, an der glatten Glasscheibe Halt zu finden – und es dann geschafft. Das Fenster einer der beiden Doppelhaushälften an der Blumenallee ist bereits fast zugewuchert. Viertelbewohnerin Ursula Fasshauer steht vor den Wohnhäusern und ärgert sich. Seit einiger Zeit versucht sie, zwei sechsköpfige Flüchtlingsfamilien dabei zu unterstützen, ein neues Zuhause zu finden. Seit drei bis vier Jahren harren sie bereits in einem Containerwohnheim aus. Doch Fasshauer scheitert bei ihrem Hilfsversuch. Dementsprechend wütend blickt sie auf potenzielle Unterkünfte im Kölner Westen, die seit langer Zeit leer stehen.
An der Blumenallee 47 bis 49 hat Ursula Fasshauer die zwei Häuser ausgemacht, die seit Jahren unbewohnt sind. Eine Vielzahl von Gewächsen umranken sie so dornröschenmäßig, dass Besucher fast nicht mehr zum Hauseingang durchdringen können. Es sind nicht die einzigen Geisterhäuser im Kölner Westen, die Fasshauer ein Dorn im Auge sind. Auch an der Aachener Straße 443 etwa hat sie ein großes Gebäude ausfindig gemacht, das seit Jahren fest verrammelt ist.
Neue Satzung soll Wohnraum in Köln vor Zweckentfremdung schützen
Ursula Fasshauer ist der Ansicht, dass es als Mehrfamilienhaus genutzt werden könnte. „Soweit ich weiß, gehört es sogar der Stadt“, sagt sie. Die engagierte Frau versteht nicht, dass potenzieller Wohnraum solange leer steht und wünscht sich, dass die Verwaltung sich stärker dafür einsetzt, dass er wieder genutzt werden kann – und endlich ein Platz für Familien gefunden wird, die ihn dringend benötigen. Immerhin hat die Stadtverwaltung mit der neuen Wohnraumschutzsatzung, die seit dem 1. Juli 2019 in Kraft ist, ein wirksames Mittel an der Hand, um gegen den Leerstand vorzugehen.
Hier lesen Sie mehr: Leerstehende Wohnungen in Köln – Stadt Köln geht gegen Immobilienfirma vor
Anders als die Regelung zuvor gilt sie für jede Art von Wohnraum. Sie umfasst somit alle Miet- und Genossenschaftswohnungen, Einfamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen. Sie gilt insbesondere auch für Wohnraum der bereits vor ihrem in Kraft treten leer stand. Durch die Satzung soll er vor ungenehmigter Zweckentfremdung geschützt werden. Zweckentfremdet sind Häuser und Wohnungen insbesondere auch dann, wenn sie länger als drei Monate leer stehen.
Stadt Köln äußert sich zu leerstehenden Häusern
Auf der Grundlage dieser Wohnraumschutzsatzung ist die Stadtverwaltung laut eigener Aussage auch bereits in einem der genannten Fälle tätig geworden. Der Leerstand an der Blumenallee ist ihr bekannt. „Die Wohnungsaufsicht hat im Januar 2020 ein Bußgeldverfahren wegen fehlender Mitwirkung sowie wegen Zweckentfremdung von Wohnraum durch Leerstehenlassen eingeleitet“, schreibt Simone Winkelhog, Sprecherin der Stadt, „sie beabsichtigt nun auch anzuordnen, dass der Wohnraum wieder Wohnzwecken zugeführt wird.“
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Aber auch in den vergangenen Jahren war die Stadt bereits in der Sache aktiv. „Die Wohnungsaufsicht wurde erstmals im Februar 2019 auf die Objekte aufmerksam“, schildert Winkelhog. „Es leitete ein Verfahren wegen des Verdachts auf Zweckentfremdung von Wohnraum durch Leerstehenlassen ein.“ Der Eigentümer habe bei der Anhörung aber angegeben, das Gebäude abreißen und auf demselben Grundstück neu bauen zu wollen. Einen Antrag auf Zweckentfremdung von Wohnraum durch Abbruch, der in einem solchen Fall genehmigt werden kann, habe er dann auch gestellt. Bei der Überprüfung, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, vor allem eine gültige Baugenehmigung seitens des Bauaufsichtsamts, habe die Behörde allerdings festgestellt, dass zwar eine Genehmigung erteilt wurde, aber bereits im Jahre 2018 abgelaufen war. Nun darf nicht neu gebaut werden, die Wohnungen sollen aber bald wieder zur Verfügung stehen.
Haus an der Aachener Straße gehört der Stadt selbst
Bei dem leerstehenden Gebäude an der Aachener Straße 443 handelt es sich tatsächlich um ein städtisches Gebäude. Es diente lange als Schule. „Zuletzt war dort das Griechische Gymnasium untergebracht“, sagt Winkelhog.
„Aufgrund zum Teil gravierender Mängel musste die Nutzung eingestellt werden.“ Es habe diverse Ideen gegeben, wofür es verwendet werden könnte, zum Beispiel für die Unterbringung von Geflüchteten oder zuletzt noch für eine jüdische Schule. Sie seien am schlechten baulichen Zustand gescheitert.
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Das Haus soll nun aber bald wiederbelebt werden: „Das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster verhandelt aktuell mit einem Investor über das Gebäude“, so Simone Winkelhog. „Angestrebt wird eine Kombinationsnutzung aus studentischem Wohnen und einer Kultur- bzw. Begegnungsstätte.“