Anwohner der Luxemburger Straße klagen gegen die Stadt Köln und lassen sich dabei von einem bekannten Anwalt vertreten.
LärmbelästigungAnwohner der Luxemburger Straße klagen gegen Stadt Köln und fordern Tempo 30
Köln ist kein Luftkurort. Das sei klar, meint eine Anwohnerin der Luxemburger Straße in Sülz. „Aber, wer hier an die Lux zieht“, sagt sie, „wird vor dem Lärm und der Luftverschmutzung gewarnt.“ Die Frau, die namentlich nicht genannt werden möchte, wusste zwar, worauf sie sich einlässt, ist aber auch davon überzeugt, dass Bürger es nicht hinnehmen müssen, wenn die Lärmbelastung nachweislich zu hoch ist.
Vier Anwohner haben bereits einen Anwalt beauftragt
Sie gehört zu mehreren Nachbarn, die nun deswegen die Stadt Köln verklagen. Vier Anwohner haben bereits den Rechtsanwalt Wolfram Sedlak beauftragt, Klage einzureichen. Fünf weitere werden folgen. Die Kläger sind Mitglieder der Interessengemeinschaft Lebenswerte Lux. Sie hat sich vor zwei Jahren gegründet mit dem Ziel, die Lebensqualität an der Luxemburger Straße zu erhöhen. Die Bürger setzen sich für eine Reduzierung des Lärms sowie der Schadstoffemissionen und eine höhere Verkehrssicherheit für Radfahrende und Fußgänger.
Aus ihrer Sicht lässt sich die Lage an der „Lux“ leicht und kostengünstig verbessern, und zwar durch eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30. Dadurch werde der Lärmpegel deutlich gesenkt, wie auch die Belastung durch Schadstoffe. Sie sehen die Stadt in der Pflicht, denn die Dauerbeschallung schade der Gesundheit: „Wer stetigem Lärm ausgesetzt ist, hat ein höheres Risiko, unter Schlafstörungen, Bluthochdruck und Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu leiden“, sagt Dominik Kerl von der IG Lebenswerte Lux.
Die Kläger vertreten 60 Anwohner und Anwohnerinnen, die bereits im Sommer 2022 bei der Stadt Köln einen „Antrag auf lärmreduzierende Maßnahmen“ gestellt haben. Die Stadt habe darauf aber nicht reagiert, sagt Kerl. Es habe nur eine Eingangsbestätigung gegeben, mit dem Zusatz, dass sie das Anliegen prüfen werde. Die Bürger haben nun die Geduld verloren und beschreiten den Klageweg.
Sie rechnen mit Erfolg: Die Luxemburger Straße ist laut „Lärmaktionsplan“ der Stadt Köln eine Straße mit sehr hoher Lärmbelastung. Anwohner haben aber ein Recht davor geschützt zu werden. So haben es Gerichte in der Vergangenheit immer wieder entschieden. Und daher hat Wolfram Sedlak, Spezialist für Umweltrecht, schon zahlreiche ähnliche Klagen gewonnen: In Köln hat er beispielsweise bereits die Begrenzung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 für den Clevischen Ring erstritten, außerdem für den Melatengürtel, die Mommsenstraße, die Krefelder Straße und die Straße An St. Katharinen.
Köln: Die Stadtverwaltung musste sich Tempo-30-Urteilen beugen
Die Stadtverwaltung musste sich den Urteilen beugen – und tat es scheibchenweise. „Die Verwaltung hat jeweils nur in dem kleinen Teilstück der Straße Tempo 30 angeordnet, in dem die Bürger wohnen, die geklagt haben“, schildert Sedlak. „Das habe ich in 30 Berufsjahren noch nicht erlebt. Köln ist ein Novum.“ Die „kölsche Lösung“ hat nun dazu geführt, dass die IG Lebenswerte Lux gleich mehrere Bürger motiviert hat, zu klagen, die an verschiedenen Abschnitten zwischen Weisshaus- und Scherfginstraße wohnen.
Wenn sie Erfolg haben, wird die Geschwindigkeit auf der gesamten zwei Kilometer langen Strecke beschränkt werden müssen. „Es ist bisher einmalig in Köln und in Deutschland, dass mehrere Anwohner an einer Straße klagen müssen“, kommentiert Sedlack. Für den Anwalt ist die Mehrfachbeauftragung kein Grund zur Freude: „Dass die Stadt Köln nach einer gewonnen Klage eines Bürgers nur die Geschwindigkeit vor seiner Haustür reduziert und die Nachbarn nicht vor der nachgewiesenen Lärmbelästigung schützt, ist fahrlässige Körperverletzung“, sagt er. Sie verschwende zudem durch die nötigen Gerichtsverfahren Steuergelder.
IG-Mitglied David Trautmann versteht nicht, warum die Stadt sich so schwertut: „In Paris und Amsterdam wurde zum Wohle aller Einwohner und Einwohnerinnen flächendeckend Tempo 30 eingeführt“, schildert er. „In Köln hält man an verkehrspolitischen Grundsätzen aus dem vergangenen Jahrhundert fest.“