Mit 46 Messerstichen umgebrachtAnklage im Fall des getöteten Kölner Wirts erhoben
Köln – Ein halbes Jahr nach der brutalen Tötung des bekannten Wirtes Manfred K. in seiner Gaststätte in Weiden hat die Staatsanwaltschaft den mutmaßlichen Täter angeklagt. Die Ermittler gehen davon aus, dass der 30-jährige sein Opfer an jenem Frühlingsmorgen mit insgesamt 46 Messerstichen umgebracht hat. Mindestens einer davon war demnach tödlich. Zur Motivlage gebe es noch keine Erkenntnisse, sagte ein Sprecher des Landgerichts. Die Anklage lautet auf Totschlag. Zuletzt war bekannt geworden, dass der kurz nach der Tat festgenommene Verdächtige wegen einer psychischen Erkrankung womöglich schuldunfähig sein könnte. Der Beschuldigte ist derzeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Die Anklage geht davon aus, dass das 73-jährige Opfer dem Tatverdächtigen seit längerer Zeit regelmäßig Geld für sexuelle Dienstleistungen gegeben haben soll. Auch am Morgen der Tat sollen die beiden zum Sex verabredet gewesen sein. In einer Liebespartnerschaft sollen sie der Anklage zufolge nicht gestanden haben. K. war seit längerem allein stehend.
Große Trauer in Köln-Weiden
Der 30-jährige Verdächtige war am 25. März einige Stunden nach der Tat festgenommen worden. Er soll K. am Morgen desselben Tages im Schankraum von dessen Kneipe „Zur alten Post“ getötet haben. Gegen 9 Uhr fanden Handwerker den Wirt vor dem Tresen liegend in seiner Kneipe und alarmierten den Rettungsdienst. Zu dem Zeitpunkt hatte das Opfer schon viel Blut verloren. Reanimationsversuche durch die Einsatzkräfte blieben erfolglos.
Gegen 7 Uhr, also etwa zwei Stunden vor seinem Tod, wurde K. Zeugenaussagen zufolge noch lebend gesehen. Die Tat löste in Weiden und darüber hinaus Trauer und Entsetzen aus. Die Kneipe war vor allem bei FC-Fans beliebt und ein bekannter Treffpunkt im Viertel. Nachbarn und Gäste legten Blumen, Kerzen und Karten vor der Kneipe nieder.
Wann die Hauptverhandlung gegen den Angeklagten beginnt und wie viele Verhandlungstage benötigt werden, ist noch unklar. Die 20. Große Strafkammer wird den Prozess führen.