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Prozess um KinderfotografKölner Schöffin wegen Vorgeschichte für befangen erklärt

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Der beschuldigte Kinderfotograf mit Verteidigerin Denise Gerull beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht.

Köln – Im Prozess gegen einen bekannten Kinderfotografen, dem mehrfacher sexueller Missbrauch seinen Kinder-Models vorgeworfen wird, hat eine Schöffin vor dem Landgericht eine mögliche Befangenheit angemeldet. Die Laienrichterin hatte von eigenen Missbrauchserfahrungen in der Vergangenheit berichtet. Das Gericht musste nun über die Abberufung entscheiden.

Im Laufe des Freitags wurde die Schöffin tatsächlich für befangen erklärt, sie scheidet somit aus dem Verfahren aus, wie Landgerichtssprecher Jan F. Orth bestätigte. Der Vorgang sei allerdings unproblematisch und habe zunächst keine Auswirkungen auf den Prozess. Der vorhandene Ersatzschöffe werde die entstandene Lücke füllen. Die Strafkammer hatte für einen solchen Fall also vorgesorgt.

Kölner Landgericht: Verfahren geht zunächst weiter

Dass aber bereits zu Beginn des Strafverfahrens eine Schöffin ausfällt, könnte für den Vorsitzenden Richter Peter Sommer und seine Kollegen allerdings doch noch zum Problem werden. Das Verfahren wird strittig geführt, ist auf 27 Verhandlungstage angesetzt und es könnten noch einige dazukommen. Ein Urteil in der Sache soll frühestens Ende September fallen.

Köln: Bei weiterem Ausfall platzt der Prozess

Die Strafkammer ist nun gezwungen, ohne Ersatzschöffen weiter zu machen, bei einem weiteren Ausfall eines Laienrichters würde der Prozess somit komplett platzen. Die Beweisaufnahme müsste dann von vorne starten, alle bisherigen Zeugen, darunter die Nebenkläger, müssten erneut aussagen, wieder im Zeugenstand von ihren Erfahrungen berichten.

Außerdem müsste dann wohl geprüft werden, ob der Angeklagte aufgrund der fortgeschrittenen Zeit womöglich aus der Untersuchungshaft entlassen werden müsste.

Fotograf soll laut Anklage sechs Jungen missbraucht haben

Dem international und für viele bekannte Magazine tätigen Kinderfotografen wird vorgeworfen, sechs Jungen im Alter zwischen sieben und 13 Jahren sexuell missbraucht zu haben. Auch auf Reisen zu gemeinsamen Fotoshootings. Die Staatsanwaltschaft listet als mutmaßliche Tatorte etwa das Disney-Resort in Florida (USA) oder ein Luxus-Hotel auf den Malediven auf.

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Die Verteidigung spricht von einer Hetzjagd auf den Mandanten, die auch von früheren Mitarbeitern und Geliebten des Fotografen betrieben würde. Der Angeklagte sei in verschiedenen Medien bereits als „Schwerkrimineller“ oder „Pädokrimineller“ bezeichnet worden, wogegen man vorgehe. Der Angeklagte selbst schweigt im Prozess bisher zu den ihm gemachten Vorwürfen.