Eine Kölner Studentin wurde ohne gültigen Fahrschein in der KVB erwischt. Sie zeigt die Kontrolleure jetzt wegen Nötigung an.
Ungültiger FahrscheinKölner Studentin bringt KVB-Kontrolleure wegen Nötigung vor Gericht

Die Studentin musste mit den KVB-Kontrolleuren bis zur Endhaltestelle in Holweide fahren. (Symbolbild)
Copyright: Matthias Heinekamp
Mit einem klaren Freispruch endete am Dienstag vor dem Amtsgericht das Verfahren gegen drei Kontrolleure der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB), denen Nötigung vorgeworfen worden war. Im Prozess stellte sich heraus, dass die Angeklagten lediglich pflichtgemäß ihre Arbeit verrichtet hatten – was einem weiblichen Fahrgast aber offenbar nicht gepasst hatte. Die Frau hatte Anzeige erstattet.
Köln: Studentin ohne aktuelles Ticket in der KVB erwischt
Mit der Linie 13 wollte eine Studentin mit ihrem Freund im März vergangenen Jahres bis zur Haltestelle Wiener Platz fahren, als einige Stationen vorher die KVB-Kontrolleure zugestiegen waren. Die 30-Jährige wollte ihren Studentenausweis vorzeigen, bemerkte dann aber, dass ihr zugehöriger Fahrausweis nicht mehr gültig war. Sie musste diesen erst online aktualisieren und herunterladen.
Die Studentin hatte damit bereits gegen die Beförderungsrichtlinien verstoßen, da sie keinen gültigen Fahrausweis vorweisen konnte. Nachdem sich das neue Dokument auf dem Handy der Studentin nicht scannen ließ, wollten die Kontrolleure die Personalien feststellen, um eine Verwarnung auszustellen. Doch die Frau weigerte sich offenbar, ihre vollständigen Adressdaten zu nennen.
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Kölnerin dachte, sie würde unrechtmäßig festgehalten
„Ein Missverständnis“, so formulierte es die Staatsanwältin, führte dann zu dem Strafverfahren gegen die langjährigen Kontrolleure. Die Studentin musste nämlich bis zur Endhaltestelle in Holweide in der Bahn verbleiben, während die KVB-Mitarbeiter die Adressdaten über Leitstelle und Polizei abfragten. Die Frau dachte aber, sie wäre unrechtmäßig in der Bahn festgehalten worden.
„Die haben mich angeschrien und wollten meine Adresse, dabei hatte ich doch ein Ticket“, sagte die Studentin im Zeugenstand. Schließlich sei sie an der Endhaltestelle über Sitzreihen aus der Bahn geflüchtet, weil die Kontrolleure ihr den Weg versperrt hätten. Sie habe auf dem Bahnsteig geweint und Angst gehabt, je wieder mit einer Bahn zu fahren. Daher habe sie sich zur Anzeige entschieden.
„Ich kenne es aber auch so, dass die Kontrolleure mit Schwarzfahrern direkt auf den Bahnsteig gehen und die nicht weiter mitfahren müssen“, sagte die Richterin. Das sei nur der Fall, wenn ein gültiges Ausweisdokument übergeben werde, so die Angeklagten. Sei dem nicht so, dann verbliebe man laut KVB-Anweisung mit den Personen im Fahrzeug, da ansonsten die Fluchtgefahr zu groß wäre.
Kölner Richterin mit klarem Freispruch für KVB-Mitarbeiter
Diese Vorgehensweise leuchtete Richterin und Staatsanwältin ein. Auch ein ruppiges Zurückdrücken in den Sitz oder ein absichtliches Wegschlagen eines Handys des filmenden Freundes der Studentin, wie in der Anklageschrift aufgeführt, konnte im Prozess nicht nachgewiesen werden. Die Richterin sprach die KVB-Mitarbeiter daraufhin frei, das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.
Viel Lärm um nichts, so fasste einer der Kontrolleure den Sachverhalt zusammen. So sei es ja gar nicht schlimm gewesen, dass die Studentin zunächst kein gültiges Fahrticket habe vorweisen können. Sie hätte den Nachweis über das doch aktuelle Ticket ja innerhalb von zwei Wochen einfach nachreichen können. Und das koste dann keine 60 Euro Strafe, sondern nur sieben Euro Gebühren.