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„Wie, wenn man gegen einen Fußball tritt“Angriff am Wiener Platz kostet Kölner das Augenlicht

Lesezeit 3 Minuten
Die Stadtbahnlinie 4 in Fahrtrichtung Schlebusch an der Haltestelle Mülheim Wiener Platz.

Der Gewaltexzess ereignete sich im April in der Zwischenebene der Haltestelle Wiener Platz in Mülheim.

Ein brutaler Angriff am Wiener Platz in Mülheim kostete einem Kölner das Augenlicht. „Wie, wenn man gegen einen Fußball tritt“, sagte der Täter, der sich nun vor dem Landgericht verantworten muss.

Es war ein Gewaltexzess mitten am Tag in der belebten U-Bahn-Station am Wiener Platz in Mülheim. Versuchter Totschlag wird einem 35-Jährigen vorgeworfen, der nach einem Streit einen Mann zu Boden gebracht, dann immer wieder auf dessen Kopf eingetreten haben soll. Mit fatalen Folgen: Das Opfer verlor die Sehkraft auf einem Auge. Am Montag startete der Prozess vor dem Landgericht Köln.

Wiener Platz in Köln: Streit auf der Suche nach Drogen

Der heroinabhängige Angeklagte kam am Tattag im vergangenen April laut eigener Aussage gerade von seinem Methadonprogramm, als er sich am Wiener Platz ein paar Tabletten als Beikonsum organisieren wollte. Er fragte sein späteres Opfer nach Pillen, doch der Mann wies ihn zurück. Nach einem Wortgefecht soll der später Geschädigte dann hinterrücks einen ersten Schlag gesetzt haben.

„Ich wäre beinahe aus den Latschen gekippt, war in einem Zustand voll Panik, Angst und Wut“, beschrieb der Angeklagte die Situation, die ihn voller Adrenalin „von 0 auf 100“ gebracht hätte. Laut Anklage soll der 35-Jährige mit Faustschlägen auf den Angriff reagiert haben. Der Kontrahent stürzte auf die Treppe, die von der Zwischenebene zum U-Bahn-Steig führte und blieb regungslos liegen.

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Kölner Staatsanwalt: Täter sprang Opfer auf den Kopf

Das Verhalten des Angeklagten hätte man bis dahin wahrscheinlich noch mit Notwehr rechtfertigen können. Doch der Mann hörte nicht auf. Der 35-Jährige soll seinen nun wehrlosen Kontrahenten gegen den Hinterkopf und die Schläfe getreten haben. Staatsanwalt René Gilles erklärte, dass Zeugen den Mann von weiteren Tathandlungen abhalten wollten. Doch dieser hätte sich losgerissen.

„Er trat ihm mit Anlauf gegen die Schläfe und sprang ihm von der obersten Treppenstufe auf den Kopf“, sagte Gilles. Das Opfer wurde schwer verletzt und operiert. Nach einer Ablösung der Netzhaut ist der 48-jährige Frührentner auf dem linken Auge blind. Er laufe gegen Türrahmen, sehe die letzte Stufe von Treppen nicht mehr, so beschrieb das Opfer im Zeugenstand sein Leid und weinte.

Kölner Opfer erhält 15.000 Euro Schmerzensgeld

Auf Nachfrage des vorsitzenden Richters Peter Koerfers nach der Ausführung der Tritte, erklärte der Angeklagte: „Wie, wenn man gegen einen Fußball tritt, mit Vollspann.“ Er habe aber nicht „voll durchgezogen“ und einen möglichen Tod des Opfers auch nicht in Kauf genommen. Auch einen Sprung auf den Kopf des Kontrahenten bestritt der Angeklagte. Und er habe freiwillig aufgehört.

„Alter, hat das geklatscht“, so kommentierte der Angeklagte den Vorfall per Whatsapp gegenüber Bekannten. Knapp zwei Wochen nach der Tat wurde der 35-Jährige festgenommen. Er entschuldigte sich im Gerichtssaal bei seinem Opfer, zahlte ihm 15.000 Euro Schmerzensgeld. „Woher stammt das Geld?“, fragte der Richter. „Von meiner Mutter“, so der Angeklagte. Der Prozess wird fortgesetzt.