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Mit Messer die Kehle aufgeschlitztMildes Urteil nach brutaler Attacke am Wiener Platz

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Der Angeklagte mit Verteidiger Martin Bücher und einer einer Dolmetscherin.

Köln – Mit einem relativ milden Urteil endete im Landgericht der Prozess gegen einen 36-Jährigen, dem versuchter Mord aus Heimtücke vorgeworfen wurde. Der Angeklagte hatte einen ihm fremden Mann am Wiener Platz in Mülheim mit einem Messer attackiert. Die Richterin hatte es drastisch formuliert: „Sie haben, wenn man das mal laienhaft ausdrückt, jemandem die Kehle durchgeschnitten.“

Motiv: Frust über eigene Lebenssituation

Einmal quer über den Hals hatte der Angeklagte seinem Opfer die Klinge seines Messers gezogen, ihm eine tiefe Wunde zugefügt. Und dabei laut Anklage billigend in Kauf genommen, den Mann zu töten. Es folgte eine Operation im Klinikum Merheim, akute Lebensgefahr bestand für das Opfer nicht. Dem Täter sei es aber völlig gleichgültig gewesen, ob er das überlebt, so die Staatsanwaltschaft.

Motiv des Angriffs soll gewesen sein, dass der Angeklagte die Opfer-Gruppe für Trinker gehalten und das Gefühl gehabt zu haben, von ihnen einen Spiegel seiner eigenen Situation vorgehalten zu bekommen. Im Prozess hatte der Mann erklärt, aufgrund seiner Alkohol- und Drogenprobleme von Frau und Kind getrennt zu sein und wieder in der Wohnung seiner Mutter zu leben.

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Verteidiger Martin Bücher hatte lediglich mit gefährlicher Körperverletzung argumentiert. Der völlig betrunkene Mandant sei sich der Tragweite des Geschehens nicht bewusst und auch einen bedingten Tötungsvorsatz sah der Anwalt nicht. Durchschlagend erschien aber vor allem ein Argument, das Bücher nach der Sichtung von Überwachungsvideos vom Wiener Platz herausgestellt hatte.

Kölner Richterin entschied auf Rücktritt vom Mordversuch

So soll das Video zeigen, dass das Opfer nach der Messerattacke zunächst stehen geblieben war und auch nicht direkt Blut aus der Wunde schoss. Der Angeklagte hätte demnach noch ausreichend Gelegenheit gehabt, den Mann zu töten. Demnach liege auch ein sogenannter Rücktritt von einem möglichen Mordversuch vor. Darauf entschied die Vorsitzende Richterin in ihrem Urteil.

Während die Staatsanwaltschaft siebeneinhalb Jahre Gefängnis beantragt hatte, beließ es das Landgericht bei vier Jahren und zehn Monaten Haft. Verteidiger Bücher nahm die Entscheidung an. Der Mandant könne nach Rechtskraft des Urteils schnell die Gelegenheit bekommen, einen Teil der Strafe in einer Entzugsklinik abzusitzen. Die Staatsanwaltschaft kann aber noch Revision einlegen.