Nach zähen Debatten über zwei Jahre steht nun erstmals der Abschluss eines Mietvertrags für das Otto-und-Langen-Quartier bevor.
Otto-und-Langen-QuartierStadt Köln und Raum 13 einigen sich über Mietvertrag
Eine mögliche Zwischennutzung des Otto-und-Langen-Quartiers in Köln-Mülheim steht bevor. Das teilte die Stadt Köln dem Stadtentwicklungsausschuss des Stadtrates am Donnerstag mit. In einem nicht-öffentlichen Schreiben an die Ausschussmitglieder, das dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt, heißt es, die Verwaltung habe sich mit der Künstlerinitiative Raum 13 auf „Eckpunkte für einen Mietvertrag verständigt“.
Dem Schreiben zufolge soll die ehemalige Hauptverwaltung von Klöckner-Humboldt-Deutz (KHD), die von der Stadt im Jahr 2021 für rund 21 Millionen Euro gekauft worden ist, für zehn Jahre an Raum 13 vermietet werden. Start ist demnach der 1. März 2024. Die Stadt übernehme die Kosten für die Herstellung des nutzbaren Zustands, etwa den Anschluss von Strom und Wasser. Weitere Mieter sind dem Schreiben zufolge nicht ausgeschlossen: Für Raum 13 sind die Gebäude eins, zwei und drei an der Deutz-Mülheimer-Straße 137 - 139 sowie die Gebäude 22 und 23 an den Hausnummern 147 - 149 vorgesehen. An der Deutz-Mülheimer Straße 151 hingegen könnten weitere Mieter einziehen. Eine gemeinsame Treppenhausnutzung aller Mieter ist von der Stadt bereits hinterlegt. Interesse hatten im Lauf des Jahres unter anderem der Bildungs- und Kunstverein Hafenakademie und der Verein Rheinische Industriekultur hinterlegt. Mit dem Vertrag will die Stadt aber zunächst Raum 13 deutlich entgegenkommen, einen echten Mietzins soll es in den ersten drei Jahren nicht geben. Für diesen Zeitraum ist ein Euro pro Jahr hinterlegt. Anschließend könne es „eventuell eine stufenweise Erhöhung“ geben, heißt es.
Neue Leitung des Liegenschaftsamtes machte den Unterschied
Marc Leßle und Anja Kolacek hatten immer wieder auf den kritischen Zustand des Gebäudes und seines historischen Erbes hingewiesen. Elf Jahre lang hatten die beiden gemeinsam mit zahlreichen Künstlerinnen und Künstlern auf dem Gelände am „Deutzer Zentralwerk der schönen Künste“ gearbeitet – bis sie 2021 vom damaligen Eigentümer von dem Grundstück geworfen wurden. Auch der Stadtrat hatte im Lauf des vergangenen Jahres mehrfach Druck auf die Verwaltung ausgeübt. In einer aktuellen Stunde des Kulturausschusses zur Situation auf dem Otto-und-Langen-Quartier verkündete Kulturdezernent Stefan Charles im Januar die Einrichtung einer Taskforce innerhalb des städtischen Kulturraummanagements, die sich um die Zukunft des Areals im Mülheimer Süden kümmern sollte. Damals war die Rede von einem kurzfristigen Einzug. Dieser ließ sich allerdings weiterhin nicht umsetzen. Aus der Verwaltung hieß es immer wieder, das Sicherheitsrisiko sei zu groß, es brauche einen Bauantrag für den Einzug.
Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ kam durch die Installation des bisherigen Rechtsamtsleiters Lothar Becker als kommissarischen Leiter des Liegenschaftsamtes neuer Schwung in den Prozess. Nachdem Becker im September in neuer Funktion gestartet war, lief offenbar auch die Kommunikation mit dem Kulturraummanagement besser. Die Leitung des Liegenschaftsamtes war zuvor vakant. Nun ist die Stadt entgegengekommen.
Stadt Köln verzichtet auf Sonderkündigungsrecht
Noch vor rund einem Jahr ist Raum 13 ein Mietvertrag für vier Jahre in Aussicht gestellt worden. Voraussetzung dafür sei ein genehmigter Bauantrag, hieß es damals von der Stadt. Für einen so kurzen Vertrag sei der Antrag „wirtschaftlich überhaupt nicht darstellbar“, sagt Marc Leßle damals. „Dieser Bauantrag ist eine Sackgasse.“ Um sich mit Blick auf mögliche Veränderungen auf dem Gelände nicht festlegen zu müssen, wollte die Stadt nun einen Vertrag, bei dem zumindest nach fünf Jahren ein Sonderkündigungsrecht gegolten hätte.
Darüber sei aber keine Einigung möglich gewesen. Und weil Raum 13 plausibel dargelegt habe, dass die Finanzierung eigener Projekte bei einer solchen Vertragskonstellation gefährdet wäre, ist die Stadt dem Schreiben zufolge auf die Forderung eingegangen, auf ihr Sonderkündigungsrecht zu verzichten. Der Vertrag soll um den Jahreswechsel von beiden Parteien unterschrieben werden. Raum 13 äußerte sich auf Anfrage nicht zum Stand der Verhandlungen.