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Tod einer Schwangeren 2019Prozessbeginn gegen Kölner Apothekerin nicht in Sicht

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Heiliggeist 240919

Die Heilig-Geist-Apotheke in Longerich direkt am Heilig-Geist-Krankenhaus.

Köln – Fast drei Jahre nach dem Tod einer Schwangeren und ihrem per Notkaiserschnitt geborenen Kind ist noch immer nicht absehbar, ob und wann der Prozess gegen eine Apothekerin aus Longerich beginnt. „Über die Zulassung der Anklage hat die Kammer noch nicht entschieden“, sagte eine Sprecherin des Landgerichts auf Anfrage. Grund sei die hohe Arbeitsbelastung der zuständigen 11. Großen Strafkammer mit Haftsachen.

Grundsätzlich gelte: Säßen Angeklagte in Untersuchungshaft, so hätten diese Fälle stets Vorrang vor solchen, in denen die Beschuldigten – wie zum Beispiel auch die Apothekerin – auf freiem Fuß seien, erklärte die Sprecherin. Im November oder Dezember, fügte sie hinzu, könnte die Kammer aber möglicherweise über die Anklage gegen die Apothekerin entscheiden und Termine für die Hauptverhandlung festsetzen – aber wohl auch nur dann, wenn ab sofort keine neuen Haftsachen mehr hinzu kämen.

Köln: Anklage wegen versuchten Mordes durch Unterlassen

Die Staatsanwaltschaft wirft der Apothekerin versuchten Mord durch Unterlassen, fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. Sie soll im September 2019 versehentlich giftiges Lidocain mit Traubenzucker in der Heilig-Geist-Apotheke vermischt haben. Nach der Einnahme starben die Schwangere und ihr Kind in einem Krankenhaus, eine zweite Schwangere musste wegen Vergiftungserscheinungen behandelt werden, überlebte aber.

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Nach der folgenschweren, aber unbeabsichtigten Verwechslung soll die Apothekerin dem Krankenhaus verschwiegen haben, dass Mutter und Kind Opfer einer Lidocainvergiftung gewesen sein könnten. Dieser Hinweis hätte zwar die Rettungschancen der beiden erhöht, glaubt die Staatsanwaltschaft, aber wohl nicht ihr Leben gerettet. Daher wird das Verschweigen als versuchter Mord gewertet und nicht als vollendete Tat. Die Verteidiger der Apothekerin wiesen die Vorwürfe als „vollkommen abwegig“ zurück. Ihre Mandantin habe sich nichts zuschulden kommen lassen.