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UrteilBewährungsstrafen für die Raser vom Kölner Auenweg

Lesezeit 3 Minuten

Einer der Unfallfahrer, Firat M. im Gerichtssaal.

  1. Als der Richter nach einer langen Beratungspause am Nachmittag das Urteil verkündet, haben die Eltern der 19-Jährigen sichtbar Mühe, ihren Unmut zu verbergen.
  2. Der Anwalt der Familie S., die als Nebenkläger auftrat, hatte auf drei Jahre Gefängnis für beide plädiert.

Köln – Bevor die Verteidiger der beiden so genannten Todesraser vom Auenweg zu ihren Plädoyers ansetzen, meldet sich die Mutter der getöteten Miriam S. (19) noch einmal zu Wort. Marita S. hält zwei große Fotos in die Höhe: eines zeigt ihre Tochter vor dem Unfall, das andere kurz vor ihrem Tod im Krankenhaus, bewusstlos, angeschlossen an Plastikschläuche.

„Ich möchte, dass Sie sich das angucken“, sagt die Mutter an die beiden Angeklagten (22, 23) gewandt. Firat M. schaut sich die Bilder an, regungslos. Erkan F. blickt zur Seite. „Das gilt auch für Sie“, sagt Marita S. Erkan F. hebt den Kopf, schaut für einen Moment hoch, den Tränen nahe. Dann sieht er wieder weg.

Als der Richter nach einer langen Beratungspause am Nachmittag das Urteil verkündet, haben die Eltern der 19-Jährigen sichtbar Mühe, ihren Unmut zu verbergen. Erkan F., der mit seinem tiefer gelegten und nicht verkehrssicheren BMW bei Tempo 98 aus einer Kurve getragen und gegen die Radfahrerin geschleudert war, erhält zwei Jahre Gefängnis auf Bewährung.

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Je 150 Sozialstunden

Sein Kumpel Firat M., der Erkan F. „Stoßstange an Stoßstange“ im Mercedes seines Vaters gefolgt war, ein Jahr und neun Monate auf Bewährung. Beide müssen je 150 Sozialstunden leisten und kriegen frühestens in dreieinhalb Jahren ihren Führerschein zurück.

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft drei Jahre Haft für Erkan F. und zwei Jahre Haft zur Bewährung für Firat M. gefordert. Der Anwalt der Familie S., die als Nebenkläger auftrat, hatte auf drei Jahre Gefängnis für beide plädiert.

Nun also die Bewährungsstrafen, die der Richter in seiner Urteilsbegründung als „relativ hoch“ beschrieb. „Ich weiß, weil ich auch die Presse verfolge, dass das oft nicht verstanden wird“, fügte er hinzu, „aber es ist so.“ Der Strafrahmen reiche von einer Geldstrafe bis hin zu fünf Jahren Gefängnis und decke alles ab – von geringsten Verstößen bis hin zum Fall des Fahrdienstleiters der Deutschen Bahn, der mutmaßlich durch ein Handyspiel abgelenkt war und vor zwei Monaten bei Bad Aibling einen Zusammenstoß zweier Züge mit zwölf Toten verursacht haben soll.

Keine Vorstrafen

Die beiden „Raser vom Auenweg“ seien zudem nicht (Firat M.) oder nur geringfügig (Erkan F.) vorbestraft, lebten in geordneten Verhältnissen und seien durch das hohe mediale Interesse stark beeinträchtigt gewesen. An die Eltern der getöteten Studentin gewandt sagte der Richter, ihnen gebühre Respekt und Anerkennung dafür, dass sie sich „engagiert“ in den Prozess eingebracht hätten. „Sie haben sich nicht geschont.“ Kein Strafverfahren könne das Geschehen „so aufarbeiten, dass man Ihnen gerecht werden könnte“.

Zwar sah das Gericht als erwiesen an, dass die beiden jungen Männer sich am 14. April vorigen Jahres – das Urteil am Donnerstag fiel auf den Tag genau ein Jahr später – ein Rennen geliefert hätten. Es sei jedoch nicht bewiesen, dass sie der Raserszene angehörten – sofern es eine solche in Köln denn überhaupt gebe.

Dass Firat M. sich nach dem Unfall laut Zeugen mehr Sorgen um seine Felgen als um Miriam S. machte, könne zwar unter moralischen Aspekten gewertet werden, so der Richter. Aus juristischer Sicht fiele dieses Verhalten aber nicht ins Gewicht.