Die Greifvogelschutzstation hatte einen verletzten Wanderfalken aufgenommen, der die Vogelgrippe hatte. Das hat Konsequenzen für den Betrieb.
VorsichtsmaßnahmeGreifvogelschutzstation auf Gut Leidenhausen muss vorerst schließen
Die Greifvogelschutzstation auf Gut Leidenhausen wird mindestens während der nächsten drei Wochen für Besucherinnen und Besucher geschlossen bleiben. Grund ist eine Vorsichtsmaßnahme wegen eines Verdachtes auf Vogelgrippe (Aviäre Influenza), der jedoch nicht die Volieren der Station betraf.
Geretteter Vogel war positiv
Wie die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald als Betreiberin der Schutzstation berichtet, haben Passanten auf Kölner Stadtgebiet am 3. März einen flugunfähigen Wanderfalken aufgefunden. Wie das in solchen Fällen üblich ist, wurde der Greifvogel von der Tierrettung der Kölner Feuerwehr in die Greifvogelstation auf Gut Leidenhausen transportiert und dort zunächst in einem abgetrennten Auffangraum untergebracht. Nachdem sich der Zustand des Wanderfalkes über das Wochenende nicht gebessert hatte, wurde das Tier zwei Tage später von einem Tierpfleger zu einer spezialisierten Tierarztpraxis nach Neuss gebracht. Nach allgemeiner Untersuchung wurde der Vogel aufgrund der sehr schlechten Prognose eingeschläfert. Ein anschließender Test auf Vogelgrippe (Aviäre Influenza, AI) war positiv.
Sobald das Kölner Veterinäramt vom positiven Test erfuhr, wurde die gesamte Greifvogelschutzstation sowohl für Gäste als auch für die meisten Pflegerinnen und Pfleger gesperrt. Derzeit wird die Grundversorgung der Greifvögel mit nur wenigen Menschen sichergestellt.
Greifvögel in Station auf Gut Leidenhausen negativ getestet
Von allen 29 auf der Station befindlichen Greifvögel wurden am 12. März Proben genommen; die Untersuchung auf Vogelgrippe ergab bei allen ein negatives Ergebnis, was das gesamte Team mit Erleichterung zur Kenntnis nahm.
Trotz dieser erfreulichen Nachricht muss die Station aufgrund rechtlicher Vorgaben mindestens drei Wochen geschlossen bleiben. Für die Mitarbeiter, die jetzt die Tierversorgung leisten, gelten erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen. Erst wenn alle auf der Station befindlichen Greifvögel nach Ablauf der Fristen erneut mit negativem Ergebnis auf Aviäre Influenza untersucht wurden und ausführliche Desinfektionsarbeiten abgeschlossen sind, können die Schutzmaßnahmen wieder aufgehoben werden. Das Procedere ist nötig, damit eine Weiterverschleppung der Tierseuche in andere Bestände verhindert werden kann.
Das Team der Greifvogelschutzstation sei dankbar für die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt und werde alle amtlichen Vorgaben zum Schutz der Greifvögel streng einhalten, teilt die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald mit. (bl)