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Um Nebenbuhlerin zu schadenHochschwangere Kölnerin fährt in entgegenkommendes Auto

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Symbolbild

Köln – Doro S. (30) war mit den Nerven am Ende. Hochschwanger und kurz vor der Geburt war der Mann weg. Auf und davon mit einer anderen. Verzweifelt, einsam und verlassen mit Zukunftsängsten war die zweifache Mutter im September 2019 auf dem Weg zum Arzt, das Auto hatte sie sich von der Schwester geliehen.

Die Ampel auf der Venloer Straße schaltete gerade von Rot auf Grün, als sie anfuhr und zweimal hinsehen musste: Auf der Gegenspur kam ihr zweifelsfrei das eigene Auto entgegen, das ihr der Noch-Ehemann abgenommen hatte. Am Steuer saß die Nebenbuhlerin.

Hochschwangere Frau fährt in entgegenkommendes Auto

Doro S. dachte nicht lange nach, riss das Steuer herum und fuhr in das entgegenkommende Auto. Beide Frauen blieben unverletzt. Der Gesamtschaden an beiden Fahrzeugen betrug 5000 Euro.

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Die 30-Jährige erhielt eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, am Mittwoch war der Prozess. Dort wartete die frischgebackene Mutter mit ihrer kleinen Tochter im Kinderwagen zunächst mit einer abenteuerlich anmutenden Geschichte auf.

Kölner Richter zeigt gewisses Verständnis für Angeklagte

Im Glauben, der Gatte habe ihr Auto zum Verkauf bei einem Kfz-Händler abgegeben, habe sie beim Anblick ihres Audi an einen Diebstahl gedacht. „Und den wollte sie mit der Aktion stoppen“, bekräftigte ihr Anwalt die Diebstahlsthese. Doch der Richter war wenig überzeugt und zeigte gar ein gewisses Verständnis für die Reaktion der Angeklagten: „Das war doch ein Augenblicksversagen. Eine Ausnahmesituation.“ Zumal die Hochschwangere damals bei der Polizei ausgesagt hatte, sie sei in der Situation „völlig überfordert und handlungsunfähig“ gewesen.

„Jeder hier im Saal kann das nachvollziehen“, unterstrich der Richter die Annahme eines minderschweren Falls. Das Resultat war ein Geständnis, das eine milde Strafe nach sich zog. Sieht der Strafrahmen normalerweise eine Mindeststrafe von einem Jahr vor, kam die Zahnarzthelferin im Mutterschutz nun mit 800 Euro Geldstrafe sowie einem zweimonatigen Führerscheinverbot davon.