AboAbonnieren

Prozess in KölnParanoider 29-Jähriger prügelt immer wieder auf Menschen ein

Lesezeit 2 Minuten
gericht3

Symbolbild

Köln – Gefährliche Körperverletzung und weitere Delikte legt die Staatsanwaltschaft einem 29-Jährigen zur Last, der sich seit Dienstag vor dem Kölner Landgericht verantworten muss. Laut Anklage kletterte er am 5. August vorigen Jahres an einem Mehrfamilienhaus in Lindenthal bis zum Dachgeschoss hoch, drang über einen Balkon durch ein offenstehendes Fenster in eine Wohnung ein und überrumpelte den Mieter, der auf dem Bett saß und frühstückte.

Der Angeklagte sei „unmittelbar“ auf den Mann „zugestürmt“, habe mit beiden Fäusten auf ihn eingedroschen und ihm dann ein Teestövchen aus Metall, das in einem Regal gestanden hatte, „mit erheblicher Kraft“ mehrfach gegen den Kopf geschlagen. Dann habe er den Mieter an Armen und Beinen durch die Wohnung gezogen, bis es diesem gelungen sei, sich zu befreien und über den Balkon zu fliehen. Er war im Gesicht, am Kopf und an den Händen verletzt.

Angeklagter leidet an paranoid-halluzinatorischen Psychose

Weil der Angeklagte an einer paranoid-halluzinatorischen Psychose leidet, muss die 24. Große Strafkammer klären, ob er dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird. Er befindet sich bereits in einer Klinik.

Drei weitere Anklagen kommen hinzu: Als er im Mai 2019 in Porz wegen einer vorangegangen Körperverletzung in Gewahrsam genommen wurde, sperrte er sich extrem und versuchte, einen Polizisten zu schlagen, verfehlte ihn jedoch. Tags darauf griff er auf dem Gelände einer Psychiatrie einen anderen Mann an; der trug einen Bruch des Schlüsselbeins und einen Sehnenabriss davon.

Taten im Zustand verminderter Schuldfähigkeit

Einen Tag darauf ging der Angeklagte auf das Personal einer anderen psychiatrischen Einrichtung los, schlug einem Pfleger wiederholt mit einer Tasse gegen den Hinterkopf und brachte ihm Platz- und Schnittwunden bei; einer Pflegerin gelang es dagegen, den Angriff abzuwehren. Soweit die zusätzlichen Vorwürfe; auch diese Taten soll der 29-Jährige im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen haben.

Sein Anwalt erklärte schon so viel, sein Mandant sei im vorigen Jahr nach der Haftentlassung stark „überfordert“ gewesen, weil er anders als im Gefängnis keine Medikamente mehr bekommen habe. Deshalb sei die Psychose erneut ausgebrochen. Das Geschehene tue dem 29-Jährigen „unglaublich leid“. Eine entscheidende Rolle kommt im Prozess den psychiatrischen Sachverständigen zu. Die nächsten beiden Verhandlungstermine hob die Vorsitzende Richterin auf. Die ersten Zeugen sollen am 2. April gehört werden.