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Prozess KindesmissbrauchRichter liest verstörende Chatprotokolle von Jörg L. vor

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Prozess Jörg L.

Dem Bergisch Gladbacher Jörg L. wird derzeit in Köln der Prozess gemacht. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, seine eigene Tochter in mehreren Fällen schwer missbraucht zu haben.

  1. Am Dienstag wurde der Prozess gegen Jörg L. fortgesetzt. Im Missbrauchs-Komplex von Bergisch Gladbach spielt er eine entscheidende Rolle.
  2. Einen Tag nach dessen erster Aussage las der Richter am Dienstag aus verstörenden Chatprotokollen von Jörg L. vor.
  3. Nun will der Angeklagte seiner Tochter 50.000 Euro als „Schadenswiedergutmachung“ zahlen.

Köln – Kein Zwang, keine Gewalt – beides finde er verwerflich in Bezug auf Sex mit Kindern, schreibt Jörg L. in einem Chat mit einem Gleichgesinnten. „Ich tue nur, was die Zwerge wollen“, schrieb er an anderer Stelle. Und: „Brutal geht gar nicht.“

Im Prozess gegen den 43-Jährigen Bergisch Gladbacher unter anderem wegen Missbrauchs der eigenen Tochter hat der Vorsitzende Richter am Dienstag auf Antrag von L.s Verteidiger aus Chatprotokollen vorgelesen. Die Gesprächsausschnitte sollten offenbar belegen, das Jörg L. bei seinem Tun bestimmte Grenzen eingehalten hat. Zweifel sind aber angebracht, ob der Krankenhauspförtner die minderjährigen Opfer tatsächlich schonen wollte – oder ob der „zwanglose Sex“ nicht eher eine perfide Taktik war, um den Missbrauch geheim zu halten und möglichst lange fortführen zu können.

Jörg L.: „und immer so, dass die Mutti nix mitkriegt“

Seiner damals zwei Jahre alten Tochter unterstellt der 43-Jährige grundsätzlich ein sexuelles Lustempfinden. „Sie soll Spaß haben ohne Zwang“, schrieb er in einem Chat, „und immer so, dass die Mutti nix mitkriegt.“ Erlaubt war in seinen Augen alles, was Kinder „freiwillig machen wollen, erst spielerisch und dann langsam steigern“. Er habe seine Tochter „gesund“ an Sex heranführen wollen. Der Grund: Er, Jörg L., wolle ja schließlich „lange was davon haben“.

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Seiner Ehefrau hat L. inzwischen aus der Untersuchungshaft heraus das alleinige Sorgerecht für die Tochter übertragen, er will ihr auch seinen Eigentumsanteil am gemeinsamen Haus in Bergisch Gladbach überschreiben; für die Tochter will er 50.000 Euro auf ein Konto einzahlen – nach Angaben des Verteidigers als „Schadenswiedergutmachung“. Ob das als Täter-Opfer-Ausgleich im juristischen Sinne zu verstehen ist, wie L.s Anwalt es nahelegt, ist mindestens fraglich.

Welchen Schaden er denn überhaupt glaubt angerichtet zu haben, will der psychiatrische Gutachter von L. wissen. Der wirkt einen Moment lang überfragt, dann antwortet er: „Das Leben meiner Frau und meiner Tochter ist komplett versaut.“