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Raser-ProzessKölner Richterin verhängt hohe Geldstrafe gegen berühmten Youtuber

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Youtuber Fritz Meinecke (Symbolbild)

Köln – Der bekannte Youtuber Fritz Meinecke (32) muss für ein ihm vorgeworfenes illegales Straßenrennen mit seinem Audi RS3 (bis zu 400 PS) in Köln eine empfindliche Geldstrafe bezahlen. Richterin Anna Kugland verurteilte den Magdeburger am Freitag im Amtsgericht zur Zahlung von 60.000 Euro. Auch ein weiterer beteiligter Influencer wurde sanktioniert.

Anklage spricht von Rennen in Köln-Niehl

Meinecke wurde vorgeworfen, sich am 1. Mai vergangenen Jahres mit dem Audi ein Rennen gegen den Fahrer eines Tesla 3 (bis zu 513 PS), Youtuber „Niek“, geliefert zu haben. Auf der Boltensternstraße in Niehl hätten sie von Ampel zu Ampel mit einem Kickstart stark beschleunigt, Meinicke hätte den Tesla beim Einbiegen in die Barbarastraße auch noch überholt.

Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer angeführt, dass es laut Gesetz für ein Rennen nicht darauf ankomme, mit welcher Geschwindigkeit dies geführt werde. Strafmildernd sei aber der Fakt, dass lediglich eine abstrakte Gefahr bestanden hätte. Meinecke hätte sich weiter strafbar gemacht, da er seine Polizeivernehmung aufgezeichnet und im Internet hochgeladen hatte.

Hohes Einkommen führt zu hoher Geldstrafe

Die Höhe von Meineckes Geldstrafe ergibt sich aus dem von der Richterin festgestellten Monatseinkommens von 45.000 Euro netto. Der Youtuber („7 vs. Wild“) muss 40 Tagessätze zu je 1500 Euro bezahlen. Sein Kollege Niek hatte 3480 Euro netto als Monatseinkommen angegeben, er muss eine Geldstrafe von 3480 Euro (30 Tagessätze zu je 116 Euro) bezahlen.Die Staatsanwältin hatte kritisiert, dass Meinecke keine Reue gezeigt, die Justiz mit einem langen YouTube-Video sogar lächerlich gemacht habe. „Er ist sich seiner Vorbildfunktion wohl nicht bewusst“, sagte die Anklägerin, das sei bedenklich, da auch viele Jugendliche seine Formate verfolgten. Auch bemängelte die Anklägerin, dass Meinecke am Freitag nicht anwesend war.

Im Video: Fritz Meinecke beim Prozess in Köln am 11. Mai

Führerscheine der Youtuber bleiben eingezogen

„Er geht gerade seinen Geschäften nach“, entgegnete Meinickes Verteidigerin, „damit verdient Herr Meinicke sein Geld und dadurch zahlt er Steuern.“ Die Anwältin hatte einen Freispruch beantragt, so auch ihr Kollege, der Verteidiger von Niek. Es habe kein Rennen stattgefunden, was auch mehrere Beifahrer bekundet hätten. Auch spreche ein Gutachten für die Angeklagten.

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Ein Polizeivideo reichte der Richterin als Beweis für ein Rennen. Sie entzog den Youtubern auch weiterhin die Führerscheine, die beschlagnahmten Autos gibt die Justiz aber wieder heraus. Rechtskräftig ist das Urteil nicht. Aufgrund der Freispruch-Anträge der Verteidigung wird sehr wahrscheinlich Berufung eingelegt. Dann käme es vor dem Landgericht zu einem neuen Prozess.