Hauptprobleme sind fehlende Mensen und fehlendes Fachpersonal. Unterstützung vom Land gefordert.
Rechtsanspruch gefährdetIn Köln gibt es zu wenige Plätze im Offenen Ganztag
Ab dem Schuljahr 2026/27 haben alle Erstklässler in Nordrhein-Westfalen einen Rechtsanspruch auf einen Platz im offenen Ganztag. Aber schon jetzt ist klar, dass die Stadt diesen nach jetzigem Stand nicht an allen Kölner Grundschulen erfüllen können wird. Ein Hauptproblem ist, dass die räumlichen Bedingungen dafür nicht ausgelegt sind.
Hauptengpass ist die Mittagsverpflegung, auf die viele Grundschulen im Bestand baulich nicht angepasst sind. Ausgelegt sind die Grundschulen im Bestand nämlich auf eine Versorgungsquote von 50 Prozent. Das heißt, man ist beim damaligen Bau der teilweise schon in die Jahre gekommenen Schulen vom Raumprogramm her davon ausgegangen, dass nur jedes zweite Kind einen OGS-Platz beansprucht.
Engpässe bei der Mittagsverpflegung
Anders als die nun neu gebauten Schulen haben die Schulen im Bestand daher viel zu kleine Küchen und Mensaflächen. An zahlreichen Grundschulstandorten ist daher der Bau von Mensen geplant oder wurde bereits begonnen. Reichen wird das aber nicht, um den Rechtsanspruch rechtzeitig sicherzustellen. Man versuche nun, in möglichst großem Umfang an Übergangslösungen zu arbeiten, so die Stadt. Konkret werden Optionen geprüft, die Kinder mit Lunchpaketen und warm geliefertem Essen in den Klassenräumen zu verpflegen. In vielen Schulen ist das schon jetzt Alltag. Außerdem wird geprüft, wo in den Veedeln zusätzliche Räume etwa von Pfarrgemeinden oder Jugendeinrichtungen angemietet werden können.
Dabei steht die Stadt im Vergleich zu anderen Kommunen beim Ausbautempo noch gut da: Für das aktuelle Schuljahr 2024/25 konnte eine Versorgungsquote von 87 Prozent erreicht werden. Das ist nach Angaben der Stadt landesweit ein Spitzenwert. Problematisch ist allerdings das Gefälle zwischen den Stadtteilen: Während die Versorgung in Stadtteilen wie Nippes, Marienburg oder Braunsfeld schon jetzt zu 100 Prozent gedeckt ist, sieht es gerade in sozial benachteiligten Stadtteilen deutlich schlechter aus: So liegt die Versorgungsquote in Ostheim lediglich bei 67 Prozent, in Chorweiler sind es 69 Prozent.
Für dieses Schuljahr gibt es 34.600 Plätze. Der Bedarf geht aber darüber hinaus. Stadtweit fehlten laut einer Bedarfsabfrage vor Schuljahresbeginn rund 1000 Plätze. Im vergangenen Jahr hatte der Rat die Erhöhung der Gesamtzahl der OGS-Plätze bis zum Jahr 2025/26 auf 37.000 genehmigt. Bis zum Schuljahr 2029 weitet sich der Rechtsanspruch sukzessive von den Erstklässlern auf alle Kölner Grundschulkinder aus. Die Stadt geht davon aus, bis dahin noch mindestens 7000 zusätzliche Plätze schaffen zu müssen. Um Standorte mit zu wenig Plätzen gezielt auszubauen, soll nun eine Prioritätenliste erstellt werden, in der die Zahl der fehlenden Plätze und auch der Sozialindex der Schule berücksichtigt werden.
Grundsätzlich fühlen sich die Städte beim Ausbau des Offenen Ganztags von der Landesregierung im Stich gelassen. Trotz der wiederholt vorgetragenen Forderungen der Kommunen, seien die Rahmenbedingungen des Rechtsanspruchs immer noch nicht von Schulministerium und Familienministerium in einem Ausführungsgesetz formuliert worden, so die Stadt. Mindeststandards bezüglich der Größe der Gruppen, der Personalschlüssel und der Qualifikation des Personals seien immer noch nicht definiert.
Köln sieht sich vom Land NRW nicht ausreichend unterstützt
Auch finanziell sieht Köln sich durch das Land nicht ausreichend unterstützt. Schon jetzt leiste die Stadt einen freiwilligen Anteil, der doppelt so hoch liege wie der im Erlass festgelegte Pflichtanteil, erklärte die Stadt. Gemeinsam mit dem Städtetag NRW wirkt die Stadt darauf hin, dass das Land sich hier stärker engagiert. Auch die SPD forderte in dieser Woche im Landtag,ein Landesausführungsgesetz mit klaren Anforderungen an die OGS. Dieses müsse die Grundlage für Rahmenverträge zwischen Land und Trägern sein, die ausschließlich Gehälter nach Tarif beinhalten.
Denn neben den fehlenden Räumlichkeiten ist fehlendes Betreuungspersonal das Hauptproblem. Schon deshalb sei der Rechtsanspruch nicht flächendeckend umsetzbar, hatte der Deutsche Städte- und Gemeindebund bereits vergangenes Jahr gewarnt. Die dafür erforderlichen 100.000 Erzieherinnen und Erzieher gebe es schlicht nicht.
Grundsätzlich ist vorgesehen, dass es im Ganztag neben einer Fachkraft als Gruppenleitung noch eine sogenannte Ergänzungskraft gibt. Schon jetzt ist es jedoch aufgrund des Fachkraftmangels in Köln so, dass bald die Hälfte der Gruppen keine Fachkraft mehr als Leitung hat. Hinzu kommt das Problem der mangelhaften Bezahlung, da ein großer Teil der Träger des offenen Ganztags nicht tarifgebunden sind. Um überhaupt noch pädagogisches Personal zu gewinnen, müssten nach Ansicht der Verwaltung dringend die Bedingungen verbessert werden: Die 31 verschiedenen Träger des Ganztags müssten nach Tarif bezahlte Vollzeitstellen mit attraktiveren Arbeitszeiten als bislang schaffen.