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Unfall in KölnPolizei ermittelt wegen fahrlässiger Tötung gegen betrunkenen Autofahrer

Lesezeit 2 Minuten
Der Mercedes ist nach dem Unfall in Rondorf am Samstag (17.08.2024) schwer beschädigt.

Der Mercedes ist nach dem Unfall in Rondorf am Samstag (17.08.2024) schwer beschädigt.

Ein Fußgänger starb, ein zweiter kämpft im Krankenhaus noch um sein Leben.

Nach dem tödlichen Verkehrsunfall am frühen Samstagmorgen in Rondorf wird ein zweites Opfer nach wie vor auf der Intensivstation behandelt. Der 21-Jährige sei zwar derzeit in einem stabileren Zustand, aber noch nicht außer Lebensgefahr, hieß es am Montag. Er war am Samstag gegen 0.30 Uhr zu Fuß auf dem Gehweg der Rodenkirchener Straße unterwegs, als er von einem umherschleudernden Auto getroffen wurde. Sein Begleiter, ein 27-jähriger Mann, überlebte den Zusammenprall nicht, er starb wenig später im Krankenhaus.

Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln jetzt gegen den 24 Jahre alten Fahrer des Mercedes. Er saß allein im Fahrzeug und war auf dem Rückweg von einer Feier. Nach ersten Erkenntnissen soll er betrunken gewesen sein, ein erster Atemalkoholtest vor Ort ergab 1,5 Promille, teilte die Polizei mit. Ein Arzt entnahm dem Mann eine Blutprobe, die aber noch nicht ausgewertet ist. Zeugen sprachen davon, dass der 24-Jährige mit „deutlich überhöhter Geschwindigkeit“ unterwegs gewesen sein soll – wie schnell, ist noch unklar. Das soll nun ein Sachverständiger untersuchen.

Köln: Autofahrer erlitt einen Schock

In Höhe der Einmündung „Am Höfchen“ war der Wagen nach rechts von der Straße abgekommen. Er stieß gegen die beiden Fußgänger, prallte gegen eine Hauswand, schleuderte quer über die Fahrbahn und prallte auf der gegenüberliegenden Straßenseite gegen eine Mauer. Der Fahrer blieb äußerlich unverletzt, soll aber laut Polizei einen Schock erlitten haben und behandelt worden sein. Er wurde bislang noch nicht ausführlich vernommen.

Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung aufgenommen. Darauf stehen bei einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Gefängnis. Sollten die Ermittler allerdings zu dem Schluss kommen, dass der Beschuldigte ein sogenanntes Alleinrennen gefahren sein sollte, könnte die zu erwartende Strafe härter ausfallen, dann drohen im äußersten Fall bis zu zehn Jahre Haft. Laut Polizei gibt es bislang keine Erkenntnisse darüber, dass noch ein zweites Fahrzeug an dem Unfall oder einem eventuellen Rennen beteiligt gewesen sein könnte.