Weil der Freier länger brauchteAuf dem Kölner Straßenstrich mit Messer randaliert
Köln-Rondorf – Karfreitag 2018, spätabends am Eifeltor: Während in vielen Familien die Vorbereitungen für das Osterfest laufen, herrscht auf dem dortigen Straßenstrich reger Betrieb. Zwei Kunden stehen wartend vor einem Wohnwagen, während es im Inneren zur Sache geht. Ein Lkw-Fahrer aus der Ukraine ist auf dem Weg von Polen nach Belgien, als er mit seinem Sattelschlepper am Eifeltor Station macht.
Weil an Feiertagen für Lastwagen ein Fahrverbot gilt, muss er fern der Heimat und seiner Familie das Osterfest verbringen. Deshalb hat er seinen Lkw dort abgestellt. Und weil die Gelegenheit sich bietet, sucht er eine Prostituierte auf, die mit ihrem Wohnwagen gleich gegenüber steht: „30 Euro für 30 Minuten“, so steht es in den Gerichtsakten, werden vereinbart. Offensichtlich sind nur wenige Worte erforderlich, denn die gebürtige Bulgarin ist ebenso wie der Ukrainer der deutschen Sprache nicht mächtig.
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Doch das Geschehen vollzieht sich schwieriger als erwartet: „Er brauchte länger als vereinbart“, beschwert sich die Prostituierte im Zeugenstand über ihren Kunden, da habe sie ihn vor die Tür gesetzt. Der 35-jährige Familienvater, ohnehin mit – wie später festgestellt wird – deutlich mehr als zwei Promille Alkohol im Blut nahezu volltrunken, vermisst jedenfalls nach dem Rausschmiss seine Geldbörse, zückt ein Messer und schlägt damit wie von Sinnen gegen den Wohnwagen der Frau. Auch die beiden wartenden Freier bekommen seinen Zorn zu spüren. Und dann kommt auch schon die Polizei, die den Randalierer auf die Wache mitnimmt und eine Anzeige wegen Nötigung, Bedrohung und versuchter gefährlicher Körperverletzung schreibt.
Ehefrau erstattet Vermisstenanzeige
Seitdem sitzt der Familienvater in Untersuchungshaft, denn er hat in Deutschland keinen festen Wohnsitz. Seine Ehefrau hat über die ukrainische Botschaft damals Vermisstenanzeige erstattet. Die angeblich gestohlene Geldbörse bekommt der Lkw-Fahrer noch am Abend des Geschehens zurück, die Polizei hat sie gefunden. Möglicherweise hat der stark angetrunkene Mann sie auf dem Weg vom Parkplatz zum Wohnwagen verloren. Es ist auch nichts weggekommen, sämtliche Papiere und Kreditkarten sind vorhanden.
„Er hat daraus gelernt, dass man sich in einem prekären Bereich befindet, wenn man angetrunken mit einem Messer zu einer Prostituierten geht“, führt Verteidiger Sebastian Schölzel für seinen Mandanten strafmildernd ins Feld. Auch sei der Angeklagte zunächst von einem Diebstahl seiner Geldbörse ausgegangen und habe sich deshalb so echauffiert. Gericht und Staatsanwaltschaft sind sich allerdings einig, dass die mehrwöchige Untersuchungshaft für den Angeklagten – ohnehin erstmals vor Gericht – genug Strafe sei. Das Verfahren wird deshalb ohne Urteil eingestellt.