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FahrradschutzstreifenStreit um Lade- und Lieferzonen auf der Vorgebirgstraße in Zollstock

Lesezeit 3 Minuten
Autos und Lkw fahren auf der Vorgebirgstraße in Zollstock. Rechts vor dem Gehweg wird ein Fahrradschutzstreifen eingerichtet.

Auf der Vorgebirgstraße in Zollstock wird in beiden Fahrtrichtungen eine Fahrradschutzstreifen eingerichtet. Dort gilt absolutes Halteverbot.

Auf der Vorgebirgstraße in Zollstock werden Radschutzstreifen errichtet. Mit den vorgesehenen Lade- und Lieferzonen zeigen sich die CDU-Bezirksvertreter unzufrieden.

Erneut kritisierte Christoph Schykowski, CDU-Bezirksvertreter in Rodenkirchen, in der Sitzung der Lokalpolitiker Anfang Dezember, die Umgestaltung der Vorgebirgstraße in Zollstock. Auf der Straße wird derzeit zwischen „Am Vorgebirgstor“ und Raderthalgürtel ein Fahrradschutzstreifen in beiden Fahrtrichtungen eingerichtet.

Dieses Mal lag Schykowskis Augenmerk auf den Halte- beziehungsweise Ladezonen auf der Straße, die seiner Meinung nicht in ausreichendem Umfang eingeplant sind. „Ich wurde von auf der Vorgebirgstraße ansässigen Geschäftsleuten mit der Frage konfrontiert, wie sie denn in Zukunft beliefert werden können, wenn auf der gesamten Vorgebirgstraße aufgrund des Fahrrad-Schutzstreifens ein absolutes Halteverbot gilt“, sagte Schykowski.

Forderung nach mehr Ladezonen für Gewerbebetriebe

Seine Fraktion fordert, die Verwaltung solle an Standorten der gewerblichen Betriebe Ladezonen einrichten. Gerade die gastronomischen Betriebe und ein Kiosk seien regelmäßig auf größere und teilweise schwere Lieferungen angewiesen, um ihren Betrieb aufrechtzuerhalten.

„Wir stellen unseren Antrag jetzt, während die Arbeiten durchgeführt werden, so dass man die Ladezonen noch in die Planung einfügen und anbringen kann. Wir wollen nicht warten, bis alles fertig ist und dann muss geändert werden“, erklärte Schykowski aufgebracht. Wer sich dem Anliegen entgegenstelle, werfe den Gewerbetreibenden Knüppel zwischen die Beine, sagte er in Richtung Bündnis 90/Die Grünen und SPD.

Gewerbetreibende berücksichtigt

Deren Vertreter reagierten genervt auf die CDU-Forderung. „Kurzeitparken und Ladezonen wurden eingeplant, das wissen wir doch. Auch Kneipen werden die Möglichkeit haben, beliefert zu werden“, sagte Elisabeth Sandow. „Wir haben lange über Ladezonen gesprochen, Sie waren dabei, Herr Schykowski. Diese Zonen wird es geben. Dieser Antrag ist unsäglich. Und es ist auch unsäglich, dass Sie unterstellen, alle anderen würden sich nicht um die Gewerbetreibenden kümmern“, ärgerte sich Oliver Ismail, Bündnis 90/Die Grünen.

Er verwies auf einen Ortstermin mit der Fachverwaltung und Bezirksvertretern Ende Januar nach Abschluss der Arbeiten auf der Vorgebirgstraße und empfahl, diesen abzuwarten. Das lehnte CDU ab. Der Antrag wurden mit den Stimmen von Grünen, SPD und der Linken gegen die Stimmen von CDU, FDP und AFD abgelehnt.

Elf Lade- und Lieferzonen

Ein Blick in die Planung zur Umgestaltung der Vorgebirgstraße auf der Seite der Stadt lässt erkennen, dass Bereiche zwischen „Am Vorgebirgstor“ und Raderthalgürtel als Liefer-/Ladezone eingeplant sind. Diese befinden sich vorwiegend auf dem Mittelstreifen, teilweise am rechten Fahrbahnrand, rechts neben dem Radschutzstreifen.

Auf Nachfrage erklärt die Stadt, dass insgesamt elf Standorte für Lade- und Lieferzonen in regelmäßigen Abständen auf der Strecke zwischen „Am Vorgebirgstor“ und Raderthalgürtel eingerichtet werden. Die Parkbuchten vor den Zollstock Arkaden bleiben teilweise als kostenpflichtige Kurzzeitparkplätze bestehen. Ein Teil der Fläche wird künftig als Lade- und Lieferzone und für Fahrradabstellanlagen und/oder für Verleihsysteme genutzt.

Das reiche nicht aus, sagte Schykowski im Nachgang zur Sitzung. „Außerdem machen Ladezonen auf dem Mittelstreifen keinen Sinn. Da muss man erst noch die Straße überqueren, womöglich mit schweren Fässern. Ich bin sicher, die Lieferanten werden am rechten Straßenrand halten“, so Schykowski.

Auf Fahrradschutzstreifen gilt ein generelles Halteverbot. Wer hier dennoch unerlaubt hält, muss mit einem Bußgeld von 55 bis 100 Euro rechnen. Sollten dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, gibt es zusätzlich einen Punkt in Flensburg.