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Trotz strenger VorgabenFinden auf dem Roncalliplatz zu viele Veranstaltungen statt?

Lesezeit 3 Minuten
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Tausende Besucher kamen am 2. August zum Konzert von Patti Smith auf dem Roncalliplatz.

  1. Durch ein strenges Vergabekonzept soll unter anderem auch der Roncalliplatz geschützt werden.
  2. Laut Vorgaben dürfen dort jährlich sechs Veranstaltungen stattfinden.
  3. Doch im Kalender stehen für 2020 schon mehr als sechs Events. Die Stadt Köln hat dafür eine Begründung.

Köln – Der Roncalliplatz befindet sich unmittelbar neben dem Dom und somit im Herzen der Stadt. Um diesen und andere besondere Orte in Köln zu schützen, haben Politik und Verwaltung ein Vergabekonzept für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Innenstadt entwickelt. Strenge Vorgaben sollen dafür sorgen, übermäßige Belastungen zu verhindern, auch für die Bewohner der Innenstadt. Für den Roncalliplatz bedeutet das, dass dort pro Jahr lediglich sechs Veranstaltungen stattfinden dürfen. Ein Blick auf den Veranstaltungskalender für das kommende Jahr zeigt allerdings, dass diese Höchstzahl augenscheinlich überschritten wird.

Das ist die Begründung der Stadt Köln

Für das Jahr 2020 sind bislang acht Veranstaltungen auf dem Roncalliplatz geplant. So findet am 28., 29. und 30. Juli die Konzertreihe „Weltstars auf dem Roncalliplatz“ statt – dabei steht mit Bryan Ferry der erste Künstler bereits fest. Für den 23. August ist am Dom der NRW-Tag terminiert, der zweijährlich stattfindende Landesfesttag anlässlich der Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23. August 1946. Die Bläck Fööss werden am 14., 15. und 16. August ebenfalls drei Konzerte spielen, um ihr 50. Bühnenjubiläum zu feiern. Ende November folgt der Weihnachtsmarkt am Dom, der insgesamt vier Wochen dauert.

Die Stadt beantwortet die Frage, wie sich die Vielzahl der für 2020 geplanten Veranstaltungen auf dem Roncalliplatz mit dem Vergabekonzept vereinbaren lässt, mit einer eigenen Rechnung. „Die Konzertreihe der Weltstars gilt von der Dauer her als eine Veranstaltung“, teilte eine Sprecherin dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ mit. Die Bläck-Fööss-Konzerte würden gemeinsam mit dem NRW-Tag kooperieren, so dass die Event-Kombination mit Auf- und Abbauzeiten ebenfalls nur als eine Veranstaltung zähle. „Der Weihnachtsmarkt zählt aufgrund seiner Dauer als drei Veranstaltungen“, so die Sprecherin.

Somit seien derzeit lediglich fünf von sechs möglichen Veranstaltungen belegt. Konkrete Anträge für weitere Aktionen würden der Verwaltung bislang nicht vorliegen.

Roncalliplatz könnte für 84 Tage belegt werden

Das Vergabekonzept legt tatsächlich fest, dass eine Veranstaltung inklusive Auf- und Abbau höchstens 14 Tage dauern soll. Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als 14 Tagen zählen als zwei Veranstaltungen – bei einer Dauer von mehr als 44 Tagen dreifach. Die Auf- und Abbauzeiten sollen insbesondere im Verhältnis zur Dauer der Veranstaltung auf die geringstmögliche Zeit beschränkt werden. Der Aufbau der Weihnachtsmärkte ist auf maximal zehn Werktage begrenzt.

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Aufgrund der langen Zeiträume, die das Vergabekonzept einräumt, wäre es also möglich, den Roncalliplatz pro Jahr an insgesamt 84 Tagen mit Veranstaltungen zu belegen. Während der Zeit der Sanierung der Oper und des Schauspielhauses dürfen darüber hinaus die städtischen Bühnen den Roncalliplatz für eine siebte Veranstaltung benutzen – somit könnte der Platz an 98 Tagen pro Jahr belegt werden. Da die Stadt liturgische Veranstaltungen der Kirche nicht zählt, würden diese noch hinzukommen.

Veranstaltungen müssen das Image der Stadt fördern

Welche Veranstaltungen die Stadt auf dem Roncalliplatz grundsätzlich zulässt, definiert ebenfalls das Vergabekonzept. Demnach dürfen das ausschließlich „exklusive und hochkarätige Konzert- und Kulturveranstaltungen mit oberzentraler Bedeutung und Ausstrahlung“ sein, die „das Image der Stadt Köln als Medien- und Kulturstadt fördern und für den Wirtschaftsstandort Köln von wichtiger Bedeutung sind“.

Die Entscheidung, wer einen Zuschlag erhält, treffen neben der Verwaltung die Politiker im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen des Stadtrats.