Als „Pissnelke“ beschimpftKölner Richter will FC-Spieler um Enschuldigung bitten

Salih Özcan
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Köln – Dem Kölner Amtsrichter Gerd Willi Krämer droht juristischer Ärger. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ erfuhr, behält sich U21-Nationalspieler Salih Özcan (21) vor, Anzeige wegen Beleidigung zu erstatten. Der Richter hatte den Fußball-Profi (1. FC Köln, derzeit ausgeliehen an Holstein Kiel) im Rahmen eines Bußgeld-Prozesses einmal als „Pisser“ und zweimal als „Pissnelke“ bezeichnet.
Özcan hatte sich nach dem Vorfall am Montag, bei dem er selbst nicht anwesend war, mit seinem Anwalt Devrim Girgin besprochen. „Mein Mandant möchte wissen, was da los war“, sagt Girgin dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Man sei sich einig gewesen, dass seitens des Richters eine Entschuldigung erfolgen müsse, am besten im persönlichen Gespräch. Das könnte eine Anzeige abwenden.
Knöllchen-Verfahren auch in Abwesenheit möglich
„Ich habe bereits mit dem Kollegen gesprochen. Er hat eingeräumt, dass es zu dem Ausspruch gekommen ist. Auch hat er mir mitgeteilt, dass er sein Verhalten sehr bedauert und beabsichtigt, sich bei dem Betroffenen zu entschuldigen“, sagt Amtsgerichts-Präsident Henning Banke.
Richter Krämer sei laut Amtsgericht verärgert darüber gewesen, dass der Gerichtstermin zuvor mehrere Male auf Wunsch des Betroffenen verlegt worden war, dieser dann aber unentschuldigt nicht zu eben jenem Termin erschienen sei. Allerdings kann ein Knöllchen-Verfahren wegen überhöhter Geschwindigkeit grundsätzlich auch in Abwesenheit eines Betroffenen verhandelt werden.
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„Der Kollege ist sehr erfahren und als besonnen bekannt“, führt Präsident Banke über den Richter aus, „ich gehe davon aus, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten handelt.“ Selbstverständlich dürfe gerade ein Richter andere Personen, insbesondere die am Verfahren beteiligten, nicht beleidigen.
Erst vor rund drei Wochen hatte das Amtsgericht gegen einen Rentner verhandelt, der nach einem Räumungsurteil eine Richterin als „Betrügerin“ bezeichnet hatte. Hier war es Gerichtspräsident Banke, der Anzeige erstattet hatte. Dies mache er grundsätzlich, wenn Mitarbeiter beleidigt würden, hatte Banke gegenüber dieser Zeitung erklärt. Der Tatbestand Beleidigung kann mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden.