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Sorge um TierwohlZootierärzte kritisieren Landwirtschaftsministerium massiv

Lesezeit 4 Minuten

Vor allem große Tiere wie die Elefanten im Kölner Zoo könnten durch das neue Gesetz nicht mehr wie bisher medizinsch versorgt werden. (Archiv)

Köln – Der Entwurf für ein neues Tierarzneimittelgesetz ruft massive Kritik von deutschen Zoos hervor. Sollte das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und dem Bundesministeriums für Gesundheit ausgearbeitete, mehr als 200 Seiten starke Gesetz ab kommendem Jahr wirksam werden, fürchten die Tierparks eine „bewussten Rückschritt für den Tierschutz“, teilt der Verband der Zoologischen Gärten (VDZ) mit. Unter anderem seien dann verschiedene Medikamente in Deutschland nicht mehr zulässig, die seit vielen Jahren zum Einsatz kämen und zum „internationalen Standard“ gehörten. Vor allem große Tiere wie Elefanten könnten dann nicht mehr wie bisher medizinisch versorgt werden, sagt der VDZ, in dem auch der Kölner Zoo Mitglied ist. Der Kölner Zoo, der einen der größten Elefantenparks Europas hat, teilt die Kritik.

Unter anderem schließt der Gesetzesentwurf die Einfuhr bestimmter Arzneimittel für Tiere aus. Damit soll vor allem der Einsatz von Medikamenten in der Nutztierhaltung reguliert werden. Zoos jedoch benötigen eine Ausnahmeregelung, weil deren Tiere nicht zum Verzehr gedacht sind, fordert der VDZ. Um bei Beispiel der Elefanten zu bleiben: Die Tiere werden in den meisten Fällen mit dem Mittel Etorphin betäubt, wenn bei ihnen größere ärztliche Behandlungen anstehen. „Es kommt bei uns schon seit Jahren zum Einsatz. Es wirkt schnell und hat die wenigsten Nebenwirkungen“, erklärt Kölns Zoodirektor Theo Pagel. Etorphin wird jedoch in Südafrika, einem außereuropäischen Drittland, hergestellt und dürfte dem Gesetzentwurf zufolge dann nicht mehr eingeführt werden. „Wir wüssten aber gar nicht, wie wir einen Elefanten sonst sinnvoll in Narkose legen könnten“, sagt Pagel. Ohne das Präparat müssten die Zoos mit Medikamenten-Mischungen arbeiten. „Das ist aber riskant“, erklärt Pagel, weil man sich die Wirksamkeit herantasten müsste und nicht genau wüsste, wie tief das Tier tatsächlich betäubt ist.

„Das ist nicht zum Wohl der Tiere“

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Kölns Zoodirektor Theo Pagel

Sollte es wider Erwarten nur halb narkotisiert sein, könne es sich selbst und umstehende Mitarbeiter verletzen, sagt Pagel. „Wenn es Mittel gibt, die man verbieten muss, haben wir kein Problem. Aber hier geht es um wissenschaftlich erwiesen funktionierende Mittel, die wir dann nicht mehr nutzen dürfen. Das ist nicht zum Wohl der Tiere“, betont der Direktor. Wie der VDZ fordert auch er Ausnahmeregelungen für Zoos, allein schon wegen der Bandbreite an exotischen Tieren, die vieler spezieller Medikamente bedürfen.

Nach Einschätzung des VDZ könnten die Zootierärzte dem neuen Gesetz zufolge rund 30 Prozent ihre Tierarzneien nicht mehr anwenden. „Die jetzigen Medikamente sind alternativlos“, sagt Sven Hammer, Präsident des Verbands der Zootierärzte und Tierparkdirektor in Görlitz. Ohne sie seien manche Eingriffe nicht mehr möglich, die Tiere würden dann nicht behandelt werden können. Zwischen Zoo- und Nutztieren würde es in dem Gesetzentwurf keinen Unterschied geben, moniert VDZ-Präsident Jörg Junold, selbst Tierarzt und Zoodirektor in Leipzig. So würden etwa Yaks, Bisons oder Wisente in Wildparks gleichgestellt mit Rindern in Massentierhaltung. „Natürlich sind auch unsere Wisente, Yaks und Bisons letzten Endes Rinder, aber selbstverständlich werden diese niemals auf einem Teller landen“, sagt Hammer. Deshalb sollten sie weiterhin mit den bewährten Präparaten behandelt werden.

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„Die Vorwürfe sind unberechtigt“, hält das Bundeslandwirtschaftsministeriums dagegen. Das vorgesehene Gesetz setze EU-Richtlinien um, und „die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung im Veterinärbereich“ werde gestärkt, weil Tierarzneimittel jederzeit zur Verfügung stehen und deren Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit sichergestellt sein müsse. Die Einfuhr von Medikamenten aus Drittländern „war bisher gar nicht zulässig“, Medikamenten-Mischung zur Narkose würden in Zoos oft verwendet und seien auch mit dem neuen Gesetz möglich. Ausnahmeregelungen für Zootiere seien in dem deutschen Gesetz nicht möglich, sie müssten ebenfalls „im EU-Recht getroffen werden“, erklärt das Ministerium. All das habe man den tierärztlichen Verbänden im vorigen April „ausführlich erläutert“.

Der VDZ sei tatsächlich in die Beratungen involviert gewesen, jedoch nur Zuhörer, berichtet Präsident Junold: „Wir wurden nicht gehört.“ Der Gesetzestext müsse „mit Augenmaß“ überarbeitet werden, fordert er das Ministerium auf. „Lassen Sie bitte international gültige Therapiestandards auch in Deutschland zu.“