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Nach Urteil zur Freiburger SatzungStadt Köln zieht Pläne für höhere Anwohnerpark-Gebühren vorerst zurück

Lesezeit 4 Minuten
Die geplante Erhöhung der Anwohnerparkgebühren kann doch nicht wie geplant beschlossen werden.

Die geplante Erhöhung der Anwohnerparkgebühren kann doch nicht wie geplant beschlossen werden.

Anwohnerparken in Köln sollte ab Januar eigentlich bis zu 390 Euro kosten. Der Plan wurde nun zurückgezogen – eine Erhöhung kommt wohl dennoch.

Die Stadt Köln zieht ihre Pläne zur Erhöhung der Gebühren für das Anwohnerparken vorerst zurück. Das teilte ein Sprecher am Mittwochnachmittag mit. Die Gebühren sollten zum 1. Januar erhöht werden.

Der Grund für den Rückzug ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem vorigen Juni, das die Satzung zum Anwohnerparken in Freiburg gekippt hatte. „Die Verwaltung nimmt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Anlass, den aktuellen Entwurf für die Novellierung der Bewohnerparkgebühren zurückzuziehen“, heißt es in einer städtischen Mitteilung zum Thema. Bislang ist lediglich eine Mitteilung zum Urteil öffentlich, nicht aber die vollständige Urteilsbegründung. Auf diese wartet auch die Kölner Stadtverwaltung. Aber sie weiß offenbar schon jetzt genug, um die bisherigen Pläne zu verwerfen.

Bei der Vorstellung der neuen Gebühren im Mai argumentierte Verkehrsdezernent Ascan Egerer noch mit einem früheren Urteil zugunsten des Freiburger Modells. In Teilen hatte die Verwaltung sich sogar daran orientiert. Insofern war absehbar, dass die Vorlage in der aktuellen Form nicht beschlossen wird.

Das Gericht hat die Ablehnung der Satzung mit verschiedenen Argumenten begründet: Die Reduzierung des Preises für schwächere Einkommen sei rechtlich nicht gedeckt, auch sei der Unterschied zwischen den verschiedenen Autolängen zu groß – in Freiburg zahlen Fahrer ab einer Autolänge von 4,71 Meter 480 Euro, bis 4,20 Meter nur 240 Euro.

Kölner Anwohnerparkgebühren: Soziale Staffelung wird zum Problem

Ein weiteres Argument: Die Schaffung einer Satzung sei von der Parkgebührenordnung nicht gedeckt. Auch in Köln sollte es bislang eine soziale Staffelung geben, auch in Köln ist eine Satzung geplant. Die Differenzierung nach Autolängen ist in Köln aber wesentlich kleiner: Für die kleinsten Autos müssen Anwohner zum Parken 330 Euro zahlen, für die größten 390 Euro. Bislang kostete das Anwohnerparken pauschal 30 Euro pro Jahr.

Für das Jahr 2022 hatte die Stadt 61.020 Anwohnerparkausweise ausgestellt. Die Ausweise berechtigen Anwohner, in ihrem Wohngebiet zu parken, sofern sie einen freien Platz finden. Eine Garantie für einen Parkplatz stellen die Ausweise nicht dar. Im Stadtrat halten es trotz des Urteils einige Mitglieder für möglich, die Differenzierung aufrechtzuerhalten.

Ein größeres Problem ist die soziale Staffelung. Inhaber des Köln-Passes sollen in der bisherigen Version je nach Autogröße zwischen 105 und 120 Euro zahlen, Kölnerinnen und Kölner mit Behindertenausweis müssen sich demnach auf Kosten zwischen 90 und 102 Euro einstellen. Im Urteil zur Freiburger Satzung heißt es: „Für die Ermäßigung und den Erlass der Gebühren aus sozialen Gründen fehlt eine Rechtsgrundlage.“ Doch die soziale Staffelung soll es in Köln dennoch geben. Die Hoffnung der Politik ist es, dass die Verwaltung eine rechtssichere Form findet, diese in der Regelung unterzubekommen.

Kölner Ratsbündnis: Ohne soziale Staffelung kein Beschluss

Die Ratsmehrheit aus Grünen, CDU und Volt, die sich vorab mit der Verwaltung auf die Eckpfeiler der Regelung verständigt hatte und den Beschluss zur Erhöhung fassen will, ist sich darin einig. „Wir brauchen weiterhin eine Erhöhung in dem bisher geplanten Ausmaß“, sagte Lars Wahlen, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen mit Blick auf den Rückzug der Vorlage. „Die große Frage ist, wie man die soziale Komponente in die Gebühren einfließen lassen kann“, sagte er. Optionen hierfür seien etwa eine gesonderte Erstattung von Teilen der Gebühr über das Sozialamt oder die Integration des Anwohnerparkausweises in den Köln-Pass. Der Auftrag der Verwaltung sei es, eine passende Lösung zu finden. „Wir brauchen auf jeden Fall eine soziale Staffelung“, sagte Wahlen.

Dem stimmt Teresa De Bellis, verkehrspolitische Sprecherin der CDU, zu. „Ohne eine soziale Staffelung wird es die Erhöhung mit uns nicht geben“, sagte sie am Mittwoch. „Es ist gut, dass die Vorlage bislang nicht in den Rat gegangen ist.“ Einen Beschluss in der Sitzung am 7. September halte sie nach dem Rückzug der Vorlage für unwahrscheinlich. Geplant ist bislang, dass die Gebühren ab Januar 2024 erhöht werden. Die Stadt verspricht sich von dem Vorhaben, mehr Menschen zum Umstieg auf Bahn, Bus und Rad zu bewegen. Die Einnahmen, geschätzt rund 15 Millionen Euro pro Jahr, will die Stadt für eine schnellere Verkehrswende und andere Klimaschutzmaßnahmen investieren.