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Millionenverluste befürchtetStadt Köln klagt gegen Gemeindefinanzierungsgesetz

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Dörte Diemert xx

Kölns Stadtkämmerin Dörte Diemert

Köln – Die Stadt geht mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz vor. Laut Festsetzungsbescheid der Bezirksregierung Köln würde die Stadt viele Millionen Euro an Zuwendungen weniger bekommen. „Das neu gestaltete Gemeindefinanzierungsgesetz 2022, das die Verteilung der Finanzausgleichsmittel regelt, bedeutet bei den Schlüsselzuweisungen im städtischen Haushalt ein Minus von rund 32 Millionen Euro. Bei Umsetzung der zweiten Stufe der Reform könnte sich die Lücke im kommenden Jahr sogar noch vergrößern – auf rund 65 Millionen Euro“, moniert die Stadt.

Mit dem kommunalen Finanzausgleich im Gemeindefinanzierungsgesetzes beteiligt das Land die Gemeinden an NRW-eigenen Steuereinnahmen. Wer wie viel bekommt, hängt unter anderem vom Finanzbedarf der Kommune ab. Zugrunde gelegt wird außerdem die Finanzkraft der jeweiligen Gemeinde, und genau da setzt eine mögliche Änderung an. Denn nun soll es unterschiedliche Hebesätze für kreisfreie Städte wie Köln und kreisangehörige Gemeinden geben - wobei letztere einen höheren Satz bekommen sollen.

Städtetag unterstützt Klage

„Es wird unterstellt, dass die kreisfreien Städte aufgrund ihrer Zentralität und Wirtschaftskraft grundsätzlich höhere Hebesätze bei den Grundsteuern und bei der Gewerbesteuer durchsetzen können, ohne hierdurch Wettbewerbsnachteile zu erleiden“, hatte Stadtkämmerin Dörte Diemert kritisiert. Das sei „eine Ungleichbehandlung zwischen kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden“ und „nach Auffassung der Stadt Köln, des Städtetages NRW sowie vieler kreisfreier Kommunen weder sachgerecht noch mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für den übergemeindlichen Finanzausgleich vereinbar“, heißt es nun weiter.

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Die Stadt habe daher entschieden, sich „der Initiative des Städtetages NRW anzuschließen und an einer gemeinsamen Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 mitzuwirken.“