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Gericht untersagte Beobachtung in SeitenstraßenPolizei und Gegner der Videoüberwachung legen Berufung gegen Gerichtsurteil ein

Lesezeit 3 Minuten
In der Leitstelle im Polizeipräsidium beobachtet ein Beamter Bilder der Videoüberwachung.

Sowohl die Polizei als auch die Gegner der Videoüberwachung haben Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts eingelegt (Symbolbild).

Ziel der Kamera-Gegner ist die komplette Abschaffung der Videoüberwachung. Die Kölner Polizei betont immer wieder, wie wichtig die Überwachung für ihre Arbeit ist.

Die Videoüberwachung der Polizei in Köln ist zwar grundsätzlich rechtmäßig, aber zu groß bemessen. In 44 Nebenstraßen an den sieben Standorten darf die Polizei nicht mehr filmen - so lautete zusammengefasst das Urteil des Verwaltungsgerichts Ende November. Nun haben beide Seiten Berufung gegen das Urteil eingelegt, sowohl die Kölner Polizei als auch die Gegner der Videoüberwachung. Das bestätigte das Verwaltungsgericht auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Jetzt geht das Verfahren an das Oberverwaltungsgericht in Münster.

Geklagt hatten einzelne Anwohner, die von der Datenschutz-Initiative „Kameras stoppen“ unterstützt werden. Sie wollen erreichen, dass die Polizei ihre Videoüberwachung komplett einstellt. Die Überwachung sei nicht verhältnismäßig und kein großer Nutzen, argumentieren sie. Bislang habe die Polizei keinen Nachweis erbringen können, dass der öffentliche Raum durch die Videoüberwachung sicherer geworden sei. Gleichzeitig sehen sich die Kamera-Gegner in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt.

Teilerfolg im siebten Verfahren für Kamera-Gegner

Die Polizei sieht das anders. Regelmäßig betont sie, wie wichtig die Videoüberwachung für ihre Arbeit sei. So sei sie 2023 bei 8114 Einsätzen und Ermittlungen in Köln hilfreich gewesen – mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2022. Die meisten dieser Einsätze ereigneten sich auf den Ringen (1753), in Kalk (1697) und auf dem Neumarkt (1488).

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Die Kameras dienen ausschließlich zur Verhinderung von Straftaten und zu deren Aufklärung, sagen Polizei und NRW-Innenministerium. Als Reaktion auf die Kölner Silvesternacht 2015/2016 hatte sie erste Kameras vor dem Hauptbahnhof und am Dom installiert. Über die Jahre folgten Kameras auf den Ringen, dem Breslauer Platz, dem Ebertplatz, dem Neumarkt, dem Wiener Platz und rund um die Kalker Hauptstraße und die Kalk-Mülheimer Straße – allesamt Kriminalitätsschwerpunkte, „mit einer Vielzahl an Delikten, deren Anzahl und Qualität sich im Vergleich zum Kölner Stadtgebiet signifikant abheben“, wie ein Sprecher zuletzt betonte.

Mit dem Urteil von Ende November erreichte „Kameras stoppen“ im siebten Verfahren seit 2018 einen Teilerfolg. Der Einsatz von Kameras sei an besonders kriminalitätsbelasteten Orten grundsätzlich ein legitimes Mittel der Gefahrenabwehr, begründete das Gericht. Eine Ausdehnung über die eigentlichen Brennpunkte hinaus auf weitere Straßen, Wege oder Plätze sei jedoch mit dem Gesetz nicht vereinbar. In vielen bislang ebenfalls überwachten Nebenstraßen sei keine erhöhte Kriminalität feststellbar. Dort müsse die Videoüberwachung beendet werden.

Auch dürfen dem Gericht zufolge Außengas­tronomieflächen nicht überwacht werden. Bei Versammlungen in den Überwachungsbereichen müssen die Kameras zudem im gesamten Bereich und nicht nur am Versammlungsort selbst abgeschaltet werden.

Kurzfristig hat das Urteil in der Praxis allerdings nichts geändert. Denn es ist noch nicht rechtskräftig. Bis dies der Fall ist, werde man auch keine Kameras abschalten, so ein Sprecher der Polizei damals. Zu dem laufenden Verfahren wolle man sich ansonsten nicht äußern.