Die Stadt Köln hatte die Höchstgeschwindigkeit von Tempo 80 heruntergesetzt. Die Politik wollte das zurückdrehen, bleibt aber vorerst ohne Erfolg.
Zentrale VerkehrsachseWarum auf der Kölner Zoobrücke noch viele Jahre Tempo 50 gilt
Die Stadt Köln hat die Höchstgeschwindigkeit auf der Zoobrücke am 1. Oktober 2023 von 80 Kilometer pro Stunde auf 50 Kilometer pro Stunde herabgesetzt und das mit einer Gefahrenabwehr begründet. Nach einem Lkw-Unfall hatte das Verkehrsdezernat festgestellt, dass das sogenannte Schrammbord, das Autofahrer und Radfahrer baulich trennt, nicht mehr den heute gültigen Sicherheitsstandards entspricht.
Die Politik beauftragte die Stadt daraufhin, die Sicherheit so schnell wie möglich wieder zu verbessern, um die Temporeduzierung „kurzfristig“ rückgängig zu machen. Bei der 2,6 Kilometer langen Zoobrücke handelt es sich um eine der wichtigsten Verkehrsachsen der Stadt, etwa 100.000 Fahrzeuge sind dort pro Tag unterwegs.
Arbeiten an der Mülheimer Brücke müssen zuerst fertig sein
Das Verkehrsdezernat hat dem Ansinnen der Politik, Tempo 80 wieder einzuführen, jetzt eine Absage erteilt. Die Untersuchung eines externen Ingenieurbüros habe ergeben, dass sich die Schutzeinrichtungen nur auf den aktuellen Stand bringen lassen, wenn die Zoobrücke ohnehin vollständig saniert wird. Das wird allerdings wohl erst in den 2030er Jahren der Fall sein. In der Abfolge der geplanten Brückensanierungen müssen zunächst die Arbeiten an der Mülheimer Brücke abgeschlossen sein. Danach ist zuerst die Severinsbrücke und dann die Deutzer Brücke an der Reihe. Die Zoobrücke bildet das Schlusslicht.
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Für die Autofahrer bedeutet das, dass die Höchstgeschwindigkeit auch mindestens in den folgenden sechs Jahren bei Tempo 50 bleiben wird. Das Verkehrsdezernat und das Ingenieurbüro argumentieren, dass ein erheblicher Eingriff in den Brückenbau notwendig wäre, um die aktuellen Sicherheitsvorgaben zu erfüllen. Der Einbau richtlinienkonformer Schutzeinrichtungen im Mittelstreifen, zwischen dem Autoverkehr und dem Radweg, sowie am Außenrand der sogenannten Brücken-Kappe (die nicht befahrenen Randausbildungen des Überbaus von Brücken, die auch als Schrammbord ausgebildet sein können) würde eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 80 Kilometer pro Stunde wieder ermöglichen.
Die neuen Kappen, die laut der Richtlinie einzubauen sind, nehmen nach Angaben der Ingenieure aber deutlich mehr Raum ein als bislang. Steht dem Autoverkehr bislang pro Richtung eine Gesamtbreite von 2,90 Meter zur Verfügung, wären es in Zukunft nur noch 1,80 Meter. „Neue Bauwerkskappen mit solch größeren Abmessungen bedeuten rein faktisch den Wegfall einer Fahrspur pro Fahrtrichtung“, heißt es in der Mitteilung des Verkehrsdezernats an die Politik. Durch die Erneuerung der Kappen in allen Rampenbereichen reduziere sich die Fahrbahn auf weniger als sechs Meter Breite und entspreche damit nicht mehr der Vorgabe der Richtlinie der Anlage von Autobahnen.
Hinzu kommt, dass die Grundkonstruktion der Zoobrücke nicht auf die größer dimensionierten Schutzelemente ausgerichtet ist. „Eine Verbreiterung der Kappen ausschließlich nach außen wird aus statisch-konstruktiver Sicht aufgrund der Abmessungen der vorhandenen Brückenquerschnitte in den Randbereichen ohne weitere Untersuchungen ausgeschlossen“, heißt es in der Mitteilung. Das Verkehrsdezernat plane vertiefte, materialtechnische und statisch-konstruktive Untersuchungen mit dem Ziel, sämtliche Brückenkappen und passiven Schutzeinrichtungen auf der gesamten Länge richtlinienkonform zu erneuern.
Dass die Sicherheit verbessert werden muss, sei laut des Verkehrsdezernats unerlässlich, und zwar ganz unabhängig von der Höchstgeschwindigkeit. Denn auch bei Tempo 50 verstoße die derzeitige Konstruktion gegen die Richtlinie. „Die für Tempo 80 erkannten Defizite bleiben auch bei einer Geschwindigkeit von Tempo 50 bestehen“, teilt die Stadt mit. Die Herabsetzung auf Tempo 50 sei trotzdem sinnvoll, da dies Unfallrisiken minimiere.
Verkehrsdezuernent Egerer nennt Gefahrenabwehr als Argument
Die Entscheidung von Verkehrsdezernent Ascan Egerer, das Tempo auf der Hauptverkehrsachse von 80 auf 50 herunterzusetzen, hatte in den Reihen des Stadtrats für Kritik gesorgt, weil er die Politik nicht einbezogen hatte. Er berief sich darauf, mit der Temporeduzierung die Verkehrssicherheit wiederherzustellen.
Die Grundlage sei Paragraf 45 der Straßenverkehrsordnung. Demnach können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken. Einer solchen Gefahrenabwehr muss die Politik nicht zustimmen, damit die Stadt diese umsetzen darf.
Dem Verkehrsdezernat war erst im vergangenen Jahr aufgefallen, dass die Sicherheitstechnik aus den 1960er Jahren auf der Zoobrücke veraltet ist. Hinter Deutz gab es damals in Fahrtrichtung Zoo einen Unfall, bei dem ein Lkw über das Schrammbord gefahren war und dieses auf mehreren Metern Länge zerstört hat. Das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau hatte den Unfall daraufhin untersucht und festgestellt, dass die passiven Schutzeinrichtungen – in diesem Fall das Schrammbord – nicht mehr den heutigen Regeln der Technik entsprechen.