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Wegen Absage der SessionAlle Kölner Dienststellen an Karneval normal geöffnet

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Wie auch in den Landesbehörden müssen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung über Karneval ganz normal ihren Dienst verrichten.

Köln – Die Stadtverwaltung wird über die Karnevalstage zwischen Weiberfastnacht am 11. Februar und Karnevalsdienstag am 16. Februar ganz normal arbeiten. „Aufgrund des aktuellen Lockdowns und der gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW“ seien es „reguläre Arbeitstage. Zu den gewohnten Öffnungszeiten können die Bürgerinnen und Bürger den vollen Umfang der städtischen Dienstleistungen in Anspruch nehmen“, teilt die Stadt mit. Bislang hatten die städtischen Dienststellen an den jecken Tagen eingeschränkte Geschäftszeiten, an Rosenmontag waren sie vollständig geschlossen.

Ohne Brauchtum keine Dienstbefreiung

Die Corona-Pandemie lasse den Kölner Karneval mit Umzügen sowie Feiern in Kneipen, Festsälen und auf der Straße in diesem Jahr nicht zu, erklärt die Stadt. Und: „Ohne die Brauchtumsfeierlichkeiten an Rosenmontag entfällt der Grund für eine Dienstbefreiung bei der Stadtverwaltung.“ Zudem wolle die Stadtverwaltung als öffentliche Arbeitgeberin „ihren Respekt gegenüber den massiven Einschränkungen, Einschnitten und Sorgen zum Ausdruck bringen, von denen Arbeitnehmende und Unternehmen in Köln betroffen sind“, heißt es weiter. Überdies würden derzeit Gespräche mit dem Gesamtbetriebsrat geführt, um den Mitarbeiter eine Ausgleichstag zu ermöglichen. Damit wolle die Stadt „die hohen Leistungen und das große Engagement“ ihres Personals zur Bewältigung der Corona-Pandemie anerkennen.

Ausgleichstag für AWB-Mitarbeiter

Die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) haben einen solchen Ausgleichstag bereits beschlossen, sagt das Unternehmen. Sämtliche Mitarbeiter bekämen einen zusätzlichen freien Tag, den sie nehmen könnten, wann sie wollten. Die Karnevalszeit ist für die AWB sonst die arbeitsreichste Zeit im Jahr, es muss tonnenweise Abfall von etlichen Karnevalsumzügen und feiernden Menschen auf den Straßen in der ganzen Stadt beseitigt werden. Das alles fällt in diesem Jahr aus, die AWB arbeiten im normalen Rhythmus. Der freie Tag sei ein Bekenntnis zum Brauchtum und ein Dank an die Angestellten für ihren großen Einsatz in den vergangenen Karnevalssessionen, sagt das Unternehmen.

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Übrigens hat auch die Stadtverwaltung Düsseldorf hat entschieden, an Rosenmontag normal zu arbeiten. Es sei in diesem Jahr „ausnahmsweise ein „Alltag“ mit coronakonformem Dienstbetrieb“, teilt die Verwaltung der Landeshauptstadt auf Anfrage mit. Die Begründung ist die gleich wie in Köln: „Da an diesem Tag keine Brauchtumsfeierlichkeiten stattfinden, entfällt auch der Anlass zur sonst üblichen Dienstbefreiung“, heißt es weiter. Für die Zeit nach der Pandemie werde aber der „grundsätzlich dienstfreie Rosenmontag“ für die Verwaltung nicht infrage gestellt. Die Städte Düsseldorf und Köln orientieren sich damit zum Teil fast wortgetreu an der Regelung des NRW-Innenministeriums. Das hatte am Dienstag mitgeteilt, dass die Mitarbeiter in allen NRW-Landesbehörden an Rosenmontag Dienst leisten müssen.

Zuletzt 1991 Dienstfrei an Rosenmontag

Die Regelung, Behörden am Rosenmontag vom Dienst zu befreien, geht auf einen Beschluss der NRW-Landesregierung vom 27. Januar 1970 zurück. Städtische Dienststellen seien normalerweise wegen großer Karnevalsumzüge, abgesperrter Innenstädte und den Menschenmassen auf den Straßen nur schwer zu erreichen, erläutert der Landesinnenministerium. Seit Einführung dieser Dienstzeitregelung war bislang nur der 11. Februar 1991 nicht dienstfrei: Damals wurden die Rosenmontagszüge wegen der Ereignisse des Zweiten Golfkriegs abgesagt.