- Ein halbes Jahr nach dem Tod ihrer 18-jährigen Tochter Viktoria G., die in Ehrenfeld von einem Zug erfasst wurde, erhält eine Kölner Mutter ein Anwalt-Schreiben der KVB.
- Wegen einer angeblichen Schwarzfahrt ihrer Tochter, die fast zwei Jahre her ist, verlangt der Anwalt 40 Euro Bußgeld.
- Die Mutter schickt ihm eine Sterbeurkunde, zahlen tut sie nicht. Doch erledigt ist der Fall, wie sie denkt, damit noch lange nicht.
Köln – Viktoria G. starb an Allerheiligen 2016 auf den Bahngleisen am S-Bahnhof Müngersdorf, morgens um 5.50 Uhr. Sie war ein paar Tage zuvor 18 geworden, hatte die Nacht in einer Disko gefeiert und wollte an jenem Dienstagmorgen mit einer Freundin wohl entlang der Gleise in Richtung Ehrenfeld gehen. Ein Zug rauschte heran, erfasste Viktoria G., sie starb später im Krankenhaus an ihren schweren Verletzungen.
Etwa ein halbes Jahr später zieht ihre Mutter, Liana G., den Brief eines Rechtsanwalts aus dem Briefkasten. Adressiert ist das Schreiben an ihre Tochter Viktoria, so erinnert sich die Mutter. Der Anwalt arbeitet im Auftrag der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB). Viktoria, so steht es in dem Brief, soll ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ bezahlen, weil sie im Juli 2015 ohne Fahrschein erwischt worden sei – also knapp 16 Monate vor ihrem Tod und fast zwei Jahre nach der angeblichen Schwarzfahrt. Die Strafe: 40 Euro.
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Ihre Mutter ist überrascht. „Ich wusste nichts davon“, sagt sie. „Viktoria hatte mir das nicht erzählt.“ Weil Liana G. nicht perfekt Deutsch spricht, bittet sie eine Freundin, dem Anwalt zu antworten. Die Freundin schreibt an die Kanzlei, Viktoria sei in der Zwischenzeit verstorben. Zum Beweis legen die Frauen eine Kopie der Sterbeurkunde bei. „Wir dachten, damit sei der Fall erledigt“, sagt Liana G. Gezahlt habe sie nicht.
Ungefähr ein weiteres halbes Jahr später habe der Anwalt sie aber erneut angeschrieben. Die Mutter erinnert sich, in dem zweiten Schreiben sei die Rede davon gewesen, dass die Angelegenheit nun vor Gericht gehe. „Ich dachte, vielleicht ist mein Brief nicht angekommen, vielleicht ist da irgendetwas schief gelaufen.“ Sie vertraute darauf, dass sich die Sache schon aufklären werde. Sie sei davon ausgegangen, der Fall werde eingestellt – oder aber man teilte ihr demnächst den Gerichtstermin mit. Aber nichts von dem geschah.
Stattdessen erhielt Liana G. vor eineinhalb Monaten per Post einen so genannten Vollstreckungsbescheid vom Amtsgericht Euskirchen. Die Kosten hatten sich inzwischen deutlich erhöht. Zu den 40 Euro kamen noch hinzu: 32 Euro Gerichtsgebühr, 67 Euro Rechtsanwaltskosten und 13,50 Euro für „Auslagen“ – insgesamt sollte Liana G. nun 153 Euro zahlen. Tue sie das nicht umgehend, seien die Kosten ab dem 13. Dezember mit fünf Prozent über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Ein Schock für die noch trauernde Mutter.
Ständige Briefe „schwer zu ertragen”
Es sei ihr dabei gar nicht mal so sehr ums Geld gegangen, erzählt Liana G. Allein die ständigen Briefe, adressiert an Viktoria, seien für sie „schwer zu ertragen“ gewesen. Sie wandte sich an Freunde, die schließlich den „Kölner Stadt-Anzeiger“ informierten.
G. beteuert, es gehe ihr nur darum zu erfahren, ob sie denn nun tatsächlich verpflichtet sei zu zahlen – oder nicht. Die einen sagten ihr, sie müsse nicht, anderen rieten ihr, sie solle lieber zahlen. „Ich will nur meine Ruhe“, sagt die Mutter. „Wenn ich zahlen muss, zahle ich. Aber ich will diese Briefe nicht mehr bekommen.“
„Wir bedauern den Vorgang”
Auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ sagt KVB-Sprecher Stephan Anemüller am Montagmittag zu, den Fall intern prüfen zu lassen. Am frühen Abend dann die schriftliche Antwort: „Wir bedauern aufgrund des traurigen Todesfalls den Vorgang. Hiermit schließen wir den Fall ab und bestätigen den Eltern, dass gegen sie keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.“ Anemüller weiter: „Uns bewegt die Gesamtsituation. Leider haben wir nicht feinfühlig genug reagiert. Hierfür bitten wir die Eltern um Entschuldigung.“
Liana G. reagiert erleichtert auf die Nachricht. Wenigstens mit dieser Sache, sagt sie, könne sie nun endlich abschließen. Mit dem Tod ihrer Tochter dagegen bei weitem nicht. „Das wird mich mein Leben lang verfolgen.“