„Wenige schwarze Schafe“ in KölnWer die Corona-Teststellen testet
Köln – Es wird getestet, was das Zeug hält. Wer etwa zum Frisör oder nach dem Click-and-Meet-Konzept einkaufen möchte, braucht einen Negativnachweis. Inzwischen gibt es in allein in NRW mehrere Tausend Testzentren, große wie kleine. Doch wer darf überhaupt ein Testzentrum eröffnen und zu welchen Bedingungen? Und wer kontrolliert, ob dort akkurat gearbeitet wird? Ein Überblick.
Wie viele Testzentren gibt es?
In Nordrhein-Westfalen gibt es nach Angaben des Landesgesundheitsministeriums aktuell 8969. Etwa jedes zehnte davon – zurzeit mehr als 800 – ist in Köln.
Wer darf eine Teststelle betreiben?
Die Betreibenden der Teststellen sind dafür zuständig, dass die Antigenschnelltests korrekt durchgeführt werden. Die Betreibenden müssen zuverlässig im Sinne des Gewerberechts sein. Darüber hinaus müssen sie entweder selbst eine Ausbildung in einem Gesundheitsberuf absolviert haben oder die medizinische Expertise von anderen Beschäftigten oder durch eine Kooperationsvereinbarung einbeziehen. Deshalb gibt es neben den Teststellen in Apotheken und Arztpraxen auch einige eher ungewöhnliche Teststellen, zum Beispiel in einem Bordell oder einem Theater.
Wer legt die Mindeststandards für Testzentren fest?
Die Mindeststandards werden vom Land vorgegeben. In der Corona-Teststruktur-Verordnung des Landes NRW sowie einer Anlage zu der Verordnung wird vorgegeben, welche Voraussetzungen zum Beispiel die Betreibenden, die Räumlichkeiten und das Testpersonal erfüllen müssen. In der Verordnung ist auch festgelegt, dass nur die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gelisteten Tests genutzt werden dürfen. Um eine Teststelle zu eröffnen, muss vorerst ein formloser Antrag an das örtliche Gesundheitsamt gestellt werden. Antragstellende müssen unter anderem beschreiben, wie die für das Testzentrum vorgesehenen Räumlichkeiten aussehen und wie die Tests durchgeführt werden sollen. Wenn das Gesundheitsamt entscheidet, dass die Mindeststandards gewährleistet werden können, teilt es der Teststelle eine Teststellennummer zu und zertifiziert sie.
Junge Menschen testen sich öfter
Fast jeder dritte Erwachsene macht laut einer Umfrage inzwischen regelmäßig Corona-Tests. Mindestens ein- bis zweimal pro Woche tun dies nach eigenen Angaben 30 Prozent, wie eine Befragung des Meinungsforschungsinstituts YouGov ergab. Mit Nein antworteten 66 Prozent. Am stärksten verbreitet sind regelmäßige Tests demnach unter 18- bis 24-Jährigen (42 Prozent), bei Menschen über 55 Jahre bejahten dies 22 Prozent.
Der Bund übernimmt seit Anfang März die Kosten für mindestens einen Schnelltests durch geschultes Personal pro Woche. Auch in Schulen gibt es regelmäßige Schnelltests. Für die Umfrage wurden den Angaben zufolge vom 21. bis zum 24. Mai 6820 Menschen befragt. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind laut Institut repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren. (dpa)
Welche Anforderungen muss das Testpersonal erfüllen?
Das Testpersonal muss nicht zwingend eine medizinische Ausbildung genossen haben, aber in jedem Fall eine spezielle Schulung durch medizinisches Personal absolvieren. Inhalte dieser Schulung sind beispielsweise Hygiene, Kenntnisse der Anatomie und praktische Übungen zur Durchführung der Tests.
Welche Vorgaben gelten für die Räumlichkeiten und die Ausstattung?
Die Teststelle muss groß genug sein, um dem zu erwartenden Testaufkommen zu genügen und einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen im Testzentrum zu gewährleisten. Die Räumlichkeiten müssen außerdem barrierefrei oder mindestens barrierearm sein. Es muss die Möglichkeit geben, mindestens alle 30 Minuten zu lüften, alternativ müssen Luftfiltergeräte eingesetzt werden. Die Corona-Teststruktur-Verordnung des Landes gibt auch vor, welche persönliche Schutzausrüstung das Testpersonal tragen muss und welche Hygienemaßnahmen bei der Testung vorgenommen werden müssen. Auch für die Ausstattung in den Teststellen, wie zum Beispiel Müllbehälter und Aushänge mit Arbeitsanweisungen, gibt es Vorgaben vom Land. So wird zum Beispiel vorausgesetzt, dass „Sammelbehälter für Abfall mit dickwandigem Müllsack oder Doppelsack-Methode“ im Testbereich vorhanden sind.
Wer überprüft, ob die Standards eingehalten werden?
Das obliegt den örtlichen Gesundheitsbehörden. Sie kontrollieren, ob die Räume für eine Teststelle geeignet sind und kontrollieren stichprobenartig, ob die Vorgaben etwa zu den Hygienerichtlinien oder der ordnungsgemäßen Durchführung der Tests eingehalten werden. Sie gehen zudem Beschwerden oder „eigenen Zweifeln an der Zuverlässigkeit“ nach, teilt das NRW-Gesundheitsministerium mit.
Gab es Verstöße? Wurden gar Teststellen wegen Mängeln geschlossen?
Ja. „Es gab schon verschiedene Berichte über Kommunen, die nach Kontrollen den Teststellen strenge Vorgaben gemacht und auch zwischenzeitliche oder dauerhafte Schließungen vorgenommen haben“, berichtet die Landesregierung. Bei Mängeln kann die Beauftragung des Testzentrums widerrufen werden. „Zudem begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer vorsätzlich oder fahrlässig Testzeugnisse ausstellt, denen keine entsprechende Testung zugrunde liegt“, mahnt das Land. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 25000 Euro geahndet werden kann. Auch eine Strafbarkeit wegen Urkundendelikten sei möglich.
In Köln kontrollieren Mitarbeitende des Gesundheitsamts unangekündigt und in Zivilkleidung private Teststellen, Arztpraxen und Apotheken jedoch nicht. Nach Angaben der Stadt wurden in Köln bislang rund 50 Teststellen überprüft, vor allen nach infektionshygienischen Aspekten. Die Verwaltung sei aber bemüht, alle privaten Testzentren zeitnah zu begehen. Bürgerbeschwerden verfolge das Gesundheitsamt kurzfristig. „Es gibt lediglich wenige schwarze Schafe, bei denen schwerwiegende Mängel festzustellen sind“, sagt die Stadt. Es seien in der Regel kleine Verfehlungen, die schnell behoben werden konnten. Meist beanstandeten die Kontrolleure eine Nichteinhaltung der Hygiene- oder Personal-Standards, fehlende Schutzausrüstung, schludrige Dokumentation und zu wenig Sorgfalt bei der Abstrich-Entnahme. Dennoch: Bei vier Teststellen waren die Mängel so erheblich, dass sie schließen mussten, erklärt die Stadt. Welche das waren, sagt sie nicht.
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Wie viel Geld erhalten Betreiber von Teststellen?
Große kommunale Testzentren erhalten eine Vollkostenerstattung. Für andere Teststellen zahlt der Bund eine Pauschale von zwölf Euro (bei ärztlich geleiteten Teststellen etwa in Praxen 15 Euro) pro Test, sowie die Sachkosten für den Test selbst. Zudem fördert das Land die Teststellen mit einer einmaligen „Einrichtungspauschale“ in Höhe von 1000 Euro und einer Monatspauschale von ebenfalls 1000 Euro – Arztpraxen sind von diesen Subventionen ausgenommen. Teststellen, die diese Förderung nach dem 30. April beantragt haben, erhalten diese Unterstützung „aufgrund der zwischenzeitlich flächendeckend aufgebauten Testangebotsstruktur nicht mehr“, erläutert das Land. Sollte das Testangebot in Einzelfällen örtlich noch unzureichend sein, könne das Land aber eine Ausnahme machen.
Die Auszahlung für Testdurchführung und -material koordiniert die Kassenärztliche Vereinigung, die der Einrichtungs- und Monatspauschalen das städtische Gesundheitsamt. Bei Teststellen, die das Angebot während weniger als der Hälfte eines Monats erbringen, nehmen die Gesundheitsämter eine „angemessene Kürzung der Auszahlung der Monatspauschale vor“, erklärt das Land NRW. Das gelte ebenso für Teststellen, die die Mindestangebotszeiten nicht einhalten können, aber dennoch zur Angebotssicherung erforderlich sind, heißt es weiter.