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Wohnungsdetektive in Köln„Steigende Tendenz“ bei illegalen Ferienwohnungen

Lesezeit 4 Minuten

Die Zahl der Verdachtsfälle illegaler Ferienwohnungen steigt. (Symbolfoto)

  1. Seit Einführung der Wohnraumschutzsatzung am 1. Juli 2014 sind in Köln 2716 Fälle von Missbrauch bekannt geworden.
  2. Inzwischen beschäftigen sich 15 Stellen mit der „Zweckentfremdung von Wohnraum“.
  3. Dabei entdeckt die Stadt selbst aufgrund von Personalmangels nur einen kleinen Teil der mutmaßlichen Verstöße.

Köln – Wenn die Ermittler der Wohnungsaufsicht dem Missbrauch von Wohnraum nachgehen, leisten sie Detektivarbeit. Sie schauen sich verdächtige Häuser an, sprechen mit Anwohnern, machen Beweisfotos, um schließlich die Eigentümer mit den Vorwürfen zu konfrontieren, die nicht selten Anwälte einschalten. Es ist ein mühsames Geschäft, die illegale Nutzung einer Wohnung als Ferienapartment oder einen ungerechtfertigten Leerstand gerichtsfest nachzuweisen.

Das macht sich auch an den Zahlen bemerkbar. Seit Einführungen der Wohnraumschutzsatzung am 1. Juli 2014 wurde ein Missbrauch in 2716 Wohnungen bekannt. Davon schiebt die Wohnungsaufsicht einen Berg von 1500 offenen Fällen vor sich her, die derzeit bearbeitet werden. Allein seit vergangenem Juni sind rund 400 dazugekommen, teilt die Verwaltung mit. Die Stadt hat das Personal seit 2018 sukzessive verstärkt. Inzwischen beschäftigen sich 15 Stellen mit der „Zweckentfremdung von Wohnraum“, wie es im Behördendeutsch heißt. Eine Stelle in der Wohnungsaufsicht sei vakant und soll nachbesetzt werden. Ein Antrag auf eine weitere Stelle werde derzeit geprüft.

Nur kleiner Teil der Verstöße entdeckt

Dabei entdeckt die Stadt selbst „wegen des bekannten Personalmangels“ nur einen kleinen Teil der mutmaßlichen Verstöße, heißt es im jüngsten Bericht des Amts für Wohnungswesen. Etwa 73 Prozent der eingeleiteten Verfahren gingen „auf Meldungen aus der Bevölkerung“ zurück. Und längst nicht jede Anschuldigung ist tatsächlich berechtigt: Seit 2014 ließ sich nach ausführlicher Prüfung der Verdacht bei insgesamt 691 Wohneinheiten nicht erhärten. Die Mitarbeit der Bürger ist durchaus gewünscht. Im vergangenen Jahr wurde eigens eine Internetseite eingerichtet, auf der Verdachtsfälle gemeldet werden können. Das Portal wurde innerhalb des ersten halben Jahres rund 1500 Mal aufgerufen.

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Nicht nur die erste Prüfung der Verdachtsfälle ist aufwendig, auch deren Weiterverfolgung. Dabei sei die „gegebene (oder mangelnde) Kooperationsbereitschaft“ der Wohnungseigentümer von entscheidender Bedeutung“, sagt die Stadt. Nicht zuletzt deshalb sei die Korrespondenz, die teilweise über Rechtsanwälte laufe, zeitaufwendig und müsse zudem haargenau dokumentiert werden, erklärt die Verwaltung.

720000 Euro Bußgeld

Dessen ungeachtet haben die Mitarbeiter allein im vergangenen Jahr für insgesamt 838 Wohnungen „Wiederzuführungsverfahren“ eingeleitet, damit sie bald wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen – so viele wie nie zuvor. 2018 lag dieser Wert bei 659, 2017 bei 308. Von den 838 Apartments 2019 waren 436 illegale Ferienwohnung, 362 standen zu lange leer, 40 wurden anderweitig nicht regelkonform genutzt, etwa für nicht gemeldete Prostitution. Seit 2014 wurde insgesamt 720000 Euro an Bußgeld verhängt – davon mehr als die Hälfte im vorigen Jahr. Bislang konnte die Stadt für insgesamt mehr als 1000 Wohneinheiten eine illegale Nutzung nachweisen.

Neben dem ungerechtfertigten Leerstand gibt es vor allem immer mehr illegale Ferienwohnungen. Die Wohnungsaufsicht stellt „eine steigende Tendenz bekannt werdender Verdachtsfälle der Überlassung von Wohnraum zu touristischen Zwecken fest“, heißt es in dem Bericht. Und die sind erwartungsgemäß im von vielen auswärtigen Gästen besuchten Bezirk Innenstadt. Dort werden laut Verwaltung drei Mal mehr Verdachtsfälle registriert als in jedem anderen Stadtbezirk. Deshalb sollte die Wohnraumschutzsatzung im vergangenen Jahr um eine Registrierungspflicht für Ferienwohnungen verschärft werden. „Nach derzeitiger Rechtslage ist es jedoch nicht möglich, Eigentümer oder Vermieter, die der Verpflichtung zur Registrierung nicht nachkommen, durch Bußgelder zu sanktionieren“, sagt die Verwaltung. Auch sei es „beinahe unmöglich, Anbieter von Ferienwohnungen auf Onlineportalen, die gegen die Wohnraumschutzsatzung verstoßen, zu identifizieren“.

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Die Ermittler des Wohnungsamts fühlen sich zudem von der Justiz im Stich gelassen, wenn Richter die von der Stadt verhängten Strafzahlungen mindern. Im Bericht des Amts für Wohnungswesens wird ein Beispiel aus der Südstadt angeführt, das im vergangenen Jahr auch durch die Medien ging. In der Straße Im Ferkulum wurde gegen den Mieter eines Hauses ein Bußgeld von 50000 Euro wegen „Zweckentfremdung von Wohnraum durch Umwandlung in Ferienwohnungen in fünf Fällen“ verhängt. Das Amtsgericht hielt eine Strafe von 5000 Euro für angemessen, weil der Betroffene bislang unbescholten war und die Wohnungen nicht mehr an Touristen vermietet. „Eine solche drastische Verringerung der Bußgeldsumme“ sei „keine Seltenheit und führt bei Nachahmern leider nicht zu dem gewünschten Abschreckungseffekt“, schreibt die Verwaltung in ihrem Bericht.