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Gesetz für KunsthochschulenKölner Lehrende protestieren gegen Verlust ihrer Rechte

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Die Hochschule für Musik und Tanz in Köln

Köln – Keine eine Bezahlung mehr in den Semesterferien oder bei Krankheit und auch nicht mehr in den Hochschulgremien vertreten sein – das könnte für mehr als 900 Professorinnen und Professoren sowie Dozierende an den Musikhochschulen in Nordrhein-Westfalen bald Realität werden.

Mit der Novelle des Kunsthochschulgesetzes soll den Lehrbeauftragten in NRW der Status der Hochschulmitgliedschaft entzogen werden. Dagegen gibt es Widerstand, zum Beispiel an der Kölner Musikhochschule: „Das hat auch etwas mit Wertschätzung zu tun. Die Hochschulen schätzen die Arbeit der Lehrbeauftragten sehr. Aber bei dem Ministerium und den Politikern habe ich das Gefühl, es geht nicht um die Menschen, sondern nur um Stellen“, sagt Friedemann Immer, Vertreter der Lehrbeauftragten im Senat der Hochschule für Musik und Tanz in Köln.

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Friedemann Immer hat im Februar den Christopher-Monk-Preis als einer der größten Trompeter seiner Generation von der in New York sitzenden Musikorganisation „Historic Brass Society“ erhalten.

Er arbeitet nun schon 37 Jahre als Honorar-Professor im Fach Barocktrompete, unterrichtet seine eigene Klasse von Master-Studierenden. Mehrere Jahrzehnte lehrt er ohne Vertrag – immer nur im Auftrag.

Kunsthochschulgesetz: „Landesregierung macht den zweiten Schritt vor dem ersten“

Tatsächlich sei eine Umstrukturierung des Systems der Lehrbeauftragten angesagt, sagt Immer. „Doch die Landesregierung macht hier den zweiten Schritt vor dem ersten.“ Mit der Aberkennung des Mitgliedschaftsstatus fällt zukünftig das Recht von Lehrbeauftragten weg, an Hochschulwahlen teilzunehmen und in der akademischen Selbstverwaltung mitzuwirken. Auch die Vergütungsrichtlinie soll im nächsten Schritt angepasst werden, sagt Immer. Lehrbeauftragte sollen dann nur noch für unterrichtete Stunden bezahlt werden. Ebenso werde die Sozialversicherungspflicht sowie die Unfallversicherung vor Ort wegfallen. „Das kann zu deutlichen Mehrkosten in den Versicherungsbeiträgen führen“, sagt Immer.

Im Gegenzug zu den Änderungen für die Lehrbeauftragten sollen neue Stellen geschaffen werden. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft teilt mit, dass der Anteil der Lehre durch Lehrbeauftragte mittelfristig auf ein Drittel gesenkt werden soll. In einem ersten Schritt stünden im diesjährigen Haushalt 23,5 neue Stellen zur Verfügung. Zwar soll es mit der Änderung des Kunsthochschulgesetzes auch die Möglichkeit für Hochschulen geben, einzelne Lehrbeauftragte zu Mitgliedern zu ernennen. Die Musikhochschulen machen in ihren Stellungnahmen aber deutlich, dass dies höchstens Einzelfallentscheidungen sein könnten.

Lehrbeauftragte waren ursprünglich ausschließlich als Ergänzung der Lehre gedacht

Ursprünglich waren Lehrbeauftragte als Ergänzung gedacht und eben nicht für Fächer mit einem Dauerauftrag, sagt Immer. Doch in Wahrheit würden die Lehrbeauftragten die gleiche Arbeit wie festangestellte Professoren verrichten. „Sie sind für die Sicherstellung des Unterrichts nötig.“ 50 bis 70 Prozent der Lehre würde an den drei großen Musikhochschulen in NRW – in Köln, Düsseldorf und Essen – von Lehrbeauftragten durchgeführt. An der Hochschule für Musik und Tanz in Köln arbeiten laut Immer rund 400 Lehrbeauftragte und etwa 120 festangestellte Professoren und Professorinnen sowie Dozierende – ohne sie würde der Unterricht also nicht funktionieren.

Dass Lehrbeauftragte an den Kunsthochschulen bislang einen Mitgliedstatus hatten, ist bundesweit ein Sonderfall. „Auch in NRW waren Lehrbeauftragte ursprünglich keine Mitglieder. Das wurde 1994 mit der Begründung geändert, dass der Anteil der Lehrbeauftragten über 50 Prozent hoch sei. An dieser Quote hat sich aber bislang nichts verändert.“

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Warum will das Ministerium für Kultur und Wissenschaft also jetzt eine Veränderung? Der Status der Lehrbeauftragten soll so künftig „eindeutig und rechtssicher“ geregelt sein, teilt das Ministerium auf Anfrage mit. „Das Land sieht wohl die Gefahr, dass sich Lehrende auf feste Stellen einklagen könnten“, vermutet Immer. „Das ist bislang aber noch keinem Lehrbeauftragten gelungen.“

Immers Forderungen sind deutlich: „Es müssen zuerst genügend neue Stellen geschaffen werden. Wenn es dann nur noch wenige Lehrbeauftragte gibt, die keine Daueraufgaben mehr ausüben, dann kann über die Hochschulmitgliedschaft diskutiert werden.“ Auch die Senate der drei großen NRW-Musikhochschulen lehnen den Entzug der mitgliedschaftlichen Rechte ab.