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Mord in NRW17-Jährige angezündet – Lebenslange Haft für Angeklagten

Lesezeit 2 Minuten
Im Mordprozess hat das Landgericht den angeklagten 24-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. (Archivbild)

Im Mordprozess hat das Landgericht den angeklagten 24-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. (Archivbild)

Ein 24-Jähriger hat eine junge Frau in Brand gesetzt, um mit der brutalen Tat Leid über die Familie seiner Ex-Verlobten zu bringen.

Im Prozess um den grausamen Tod einer jungen Frau im Sauerland ist ein 24-Jähriger wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht in Arnsberg sah es als erwiesen an, dass der Syrer die 17-jährige Schwester seiner Ex-Verlobten im März in Menden mit Benzin übergoss und in Brand setzte.

Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist nach Ablauf von 15 Jahren die sonst zulässige Aussetzung des Rests der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgeschlossen. Der Angeklagte nahm das Urteil ohne erkennbare Regung auf. Der Verteidiger sagte der Nachrichtenagentur dpa unmittelbar nach dem Urteilsspruch, sein Mandant werde in Revision gehen.

Gericht: Angeklagter kam mit Trennung nicht zurecht

Der Vorsitzende Richter Petja Pagel sprach am Montag in der Urteilsbegründung von einer grausamen, heimtückischen Tat aus niederen Beweggründen. Der Angeklagte habe zudem mit dem Brandbeschleuniger ein gemeingefährliches Mittel in der Wohnung eines Mehrfamilienhauses eingesetzt.

Der Angeklagte sei gegenüber seiner früheren Verlobten schwer gewalttätig geworden, habe sie gewürgt. Im Oktober 2023 kam es zur Trennung. „Mit dieser Trennung kam der Angeklagte nicht zurecht“, schilderte der Vorsitzende. Der 24-Jährige habe seiner Ex-Partnerin immer wieder gedroht, sie habe in ständiger Angst gelebt.

Opfer „brannte lichterloh“

Am Tattag habe er einen Sack mit Kanistern zum Haus gebracht, geklingelt und die Absicht gehabt, „die öffnende Person mit Benzin zu übergießen, anzuzünden und zu töten“, schilderte der Vorsitzende. 

Das Motiv laut seiner Schilderung: Der Angeklagte wollte seiner früheren Verlobten „größtmöglichen seelischen Schaden“ zufügen, indem er ihrer Familie schwerstes Leid zufügte. Das Opfer „brannte lichterloh“, sagte der Vorsitzende. Die junge Frau erlitt schwerste Verbrennungen, wurde mehrfach operiert und starb zwei Wochen später an Multiorganversagen. 

Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe verlangt, die Verteidigung hatte auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren und elf Monaten plädiert. Der Prozess lief seit Mitte September. Das Gericht verurteilte ihn unter anderem auch wegen schwerer Körperverletzung und schwerer Brandstiftung. Er habe auch in Kauf genommen, dass das Haus in Brand geriet und weitere Personen gefährdet wurden, so das Urteil. 

Im Baumarkt Vorschlaghammer und Kanister gekauft

Einer im Prozess verlesenen Baumarkt-Rechnung zufolge soll der Angeklagte kurz vor der Tat unter anderem einen schweren Vorschlaghammer und mehrere Kanister gekauft haben. Der Vorsitzende Richter sagte, es habe im Prozessverlauf keine Hinweise auf Alkohol- oder Drogenkonsum zum Tatzeitpunkt gegeben. 

Während des Prozesses gab es am Montag immer wieder Unterbrechungen und Verzögerungen. Das Urteil wurde erst am Abend verkündet. (dpa)